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Zur Prüfung befähigte Person

Zur Prüfung befähigte Person

Two security engineers at their jobs, posing confidently in front of a large chemical installation with tanks, valves, tubes and safety structures
IN IHREM UNTERNEHMEN ODER ONLINE

Wir bilden aus

Wir bilden “Zur Prüfung befähigte Personen” nach BetrSichV, Anhang 2, Nr. 3.1 direkt in Ihrem Unternehmen aus.

Wir bilden “Zur Prüfung befähigte Personen” nach BetrSichV, Anhang 2, Nr. 3.3 aus. Dies ist in Zusammenarbeit mit unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn, in dem Sie entweder die komplette Ausbildung zum “Fachmanager Explosionsschutz” absolvieren oder bei nachgewiesenen Qualifizierungsmaßnahmen nur noch die fehlenden Module belegen.

Spezialausbildung als „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3 Nummer 3.3“ für den Explosionsschutz
Die Inhalte der Spezialausbildung setzen sich aus folgenden Themen als Präsenzveranstaltung (8 Lehreinheiten á 45 Min.) zusammen:
– Zur Prüfung befähigte Person nach 3.1 / 3.2 / 3.3 – Wer darf was?
– Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person nach 3.3
– Dokumentation (Prüfbericht, Prüflisten, Prüffristen)
– Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung
– Wiederkehrende Prüfung nach Erweiterungen/ Umbaumaßnahmen

Preis: 1.920,00 €
Termin: Nach individueller Absprache mit Ihnen.
Ort: Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn
Optional ist die Begleitung bei Ihrer ersten Prüfung in einem Unternehmen, dass Sie betreuen gegen Gebühr möglich.

Als Voraussetzungen für die Ausbildung müssen die Teilnehmer die komplette Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz absolvieren oder bei nachgewiesenen Qualifizierungsmaßnahmen nur noch die fehlenden Module belegen sowie alle Module zum adaptiven Lernen absolviert haben und nach Betriebssicherheitsverordnung:
a)   über die in § 2 Absatz 6 BetrSichV genannte Qualifikation hinaus, eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
aa)   ein einschlägiges Studium,
bb)   eine einschlägige Berufsausbildung,
cc)   eine vergleichbare technische Qualifikation oder
dd)   eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der
Sicherheitstechnik,
b)   umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes einschließlich des zugehörigen Regelwerkes besitzen,
c)   eine einschlägige Berufserfahrung aus einer zeitnahen Tätigkeit nachweisen können,
d)   ihre Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten und
e)   sich regelmäßig durch Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Explosionsschutzes fortbilden. Geeignet dafür ist insbesondere der jährliche Besuch einer der Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte.

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Ausbildung “Zur Prüfung befähigte Personen”