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Fachinformation 4/2023

4/2023

 

 

„Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen”

Konfuzius

Praxishandbuch Zoneneinteilung – 4. Auflage

Die 4. Auflage des Praxishandbuches Zoneneinteilung – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen von Dyrba, B. und Dyrba, P. wurde Anfang Oktober veröffentlicht. Alle  Vorbestellungen konnten zwischenzeitlich abgearbeitet
werden. 

Bestellungen sind direkt beim Verlag möglich: hier klicken

64 . Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz Stand August 2023

Mit dieser Lieferung erhalten die Abonnenten die TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“, Ausgabe November 2022 GMBl 2023, S. 532 [Nr. 25] (vom 22.03.2023). Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an

  1. die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 und § 12 Absatz 1 BetrSichV),
  2. die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist (§ 12 Absatz 3 BetrSichV) und
  3. die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (§ 10 Absatz 2 BetrSichV)

Enthalten ist weiterhin die DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas Dezember 2022. Diese DGUV Regel bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Flüssiggas. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Unternehmen und Ihre Beschäftigten zu erreichen.

Ob eine Einteilung in Zone 0 bzw. 20 oder Zone 1 bzw. 21 vorzunehmen ist, stellt in der Praxis häufig eine gewisse Schwierigkeit dar. Das gleiche gilt bei Zone 1 (21) oder Zone 2 (22). Mit der im Kompendium enthaltenen Schrift Fachbereich AKTUELL „Erläuterungen zur Zoneneinteilung“ gibt das Sachgebiet Explosionsschutz der DGUV hierzu einige allgemeine Hinweise.

Weiterhin erhalten sie neue bzw. aktualisierte Fragen und Antworten beispielsweise zu sicherheitstechnischen Kennzahlen, Prüfungen und Forschung.

Das aktuelle Verzeichnis der funktionsgeprüften Gaswarngeräte wurde in dieser Lieferung integriert.

Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de

 

TRGS 725 „Gefährliche, explosionsfähige Gemische – MSR-Einrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“

Die überarbeitete Fassung der TRGS wurde am 5. Juni 2023 als Ausgabe April 2023 im GMBl 2023, S. 727-742 [Nr. 33-34] veröffentlicht. Die Änderungen sollen im Wesentlichen dazu dienen, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und damit auch die Akzeptanz der Regel zu verbessern. Dazu wurde der Schwerpunkt auf den Begriff „Ex-Einrichtungen“ für sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen im Sinne der Explosionssicherheit gelegt, auf die Begriffe „Ex-Vorrichtung“, „Überwachung“ und „Reduzierungsstufen“ wird verzichtet.

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 Änderung der TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ veröffentlicht in GMBl 2023, S. 720 [Nr. 33-34] (05.06.2023)

Spezifische Anforderungen für die Durchführung von Prüfungen und Kontrollen von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen in Ex-Anlagen sind in Anhang C aufgeführt.

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Neue TRBS 1115 Teil 1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ veröffentlicht in GMBl 2023, S. 522 [Nr. 25] (22.03.2023)

Anwendungsbereich ist Ermittlung und Festlegung erforderlicher Cybersicherheits-maßnahmen für die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen, die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen eingesetzt werden.

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Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte war sehr erfolgreich

Unsere 6. Veranstaltung fand in der Zeit vom 17.10./18.10.2023 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt.

Am Vorabend startete die Veranstaltung mit dem Empfang und „kuriose/ verrückte“ Geschichten zum Ex-Schutz aus dem Kanzleialltag mit Steffanie Beste.

Interessante Beiträge führten zu sehr intensiven Diskussionen. Wir danken allen Fachmanagern Explosionsschutz, die durch die Präsentation ihrer Abschlussarbeiten wesentlich zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben:

FBRCI-020 „Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten für Freimessungen in Ex-Bereichen“

Bei Freimessungen in Ex-Bereichen stellen sich die verantwortlichen Personen häufig die Frage, welche Zulassung ein tragbares Gaswarngerät haben muss. Eine Hilfestellung zur Beantwortung dieser Frage gibt diese Fachbereich AKTUELL anhand des Beispiels „Freimessung nach Tankreinigung“.

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FBRCI-018 „SPS als Steuereinheiten von ortsfesten Gaswarneinrichtungen“

Die TRGS 722 sieht in Abschnitt 4.7 zur Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen oder Anlagenteilen den Einsatz von Gaswarneinrichtungen vor. Die Steuereinheit kann bei Betrieb zusammen mit den Gastransmittern zur Bereitstellung einer Messwertanzeige, von Alarmfunktionen, Ausgangskontakten, Alarmsignalausgängen oder Kombinationen davon dienen. Es geht in dieser FB AKTUELL-Schrift nur um solche SPS, die Aufgaben als Steuereinheit (der Gaswarneinrichtung) zusammen mit einem Transmitter übernehmen. Andere SPS/PLS, die der Gaswarneinrichtung nachgeschaltet sind und von dieser generierte Messwerte oder Meldungen weiterleiten oder weiterverarbeiten, z. B. im Prozessleitsystem, fallen nicht unter den Anwendungsbereich dieser FB AKTUELL-Schrift.

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Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Entzündung von wasserstoffhaltigen Atmosphären durch mechanische erzeugte Funken“

Beobachtungen der BAM zeigten, dass die Zündwirksamkeit mechanisch erzeugter Funken für Wasserstoff und Acetylen ─ beide Gase sind Referenzgase der Explosionsgruppe IIC ─ unterschiedlich ist. Daher ist die Kenntnis der Zündwirksamkeit für Wasserstoff in Abhängigkeit von der Werkstoffpaarung für die Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen wesentlich. Weiterhin ist für die Bewertung von Schutzmaßnahmen in der Praxis wichtig, wie sich die Zündwirksamkeit mechanischer Funken verändert, wenn Wasserstoff nicht als reines Gas, sondern als Komponente in einem Gasgemisch vorliegt. Die Werte sollen bei deren Überarbeitung auch in die TRGS 723 aufgenommen werden.

Publikation der Abschlussarbeit zum Fachmanager Explosionsschutz –
“Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument am Beispiel von Spritzlackierkabinen” von Thorsten Holzhäuser

Gerade beim manuellen Spritzlackieren mit lösemittelhaltigen Lacken an Spritzlackierständen kann die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, was eine analytische Betrachtung des Arbeitssystems, der Arbeitsumgebung und der entsprechenden Arbeitsprozesse sowie der möglichen Wechselwirkungen nach Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung erforderlich macht. Eine aktuelle Abschlussarbeit zum Erlangen der Zusatzbezeichnung „Fachmanager Explosionsschutz“ befasst sich intensiv mit der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für Spritzlackierkabinen. 

Hier zum Artikel (www.sifa-sibe.de)

7. Fachkonferenz Explosionsschutz

Die 7. Fachkonferenz Explosionsschutz findet am 12. und 13.06.2024 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt.

Bitte schon heute den Termin vormerken.

Was sind einfache EX-Anlagen nach TRBS 1201 Teil 1?

Die Änderungen der neue Ausgabe der TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereiche“ im Hauptteil betreffen außer Klarstellungen, Verbesserungen der Zitierfähigkeit und einer Reihe redaktioneller Korrekturen die Aussagen zur Prüfung „einfacher Anlagen“.

In Abschnitt 4.2 „Durchführung von Prüfungen“ lautet der neue Absatz 2:„Bei einfachen Ex-Anlagen, die in allgemein anerkannten Regeln der Technik allgemein beschrieben sind (z. B. in Punkt 5 der Anlage 4 (Beispielsammlung) der DGUV Regel 113-001 – Explosionsschutz-Regeln), kann bei der Prüfung davon ausgegangen werden, dass dort beschriebene Maßnahmen auch für die zu prüfende Ex-Anlage zutreffend sind. Die Prüfung der Eignung der Schutzmaßnahmen kann sich in diesem Fall auf die Feststellung beschränken, dass die Ex-Anlage dem allgemeingültig beschriebenen Sachverhalt entspricht.“

Dies wird in Abschnitt 4.3.2 Absatz 1 Ziffer 2 für die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV wiederholt und

im Abschnitt 5.1.2 Absatz 1 im neu gefassten Satz 1 für die wiederkehrende Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 BetrSichV wie folgt berücksichtigt:

„Die Prüfung der Explosionssicherheit erfolgt auf Grundlage des Explosionsschutzdokumentes oder, bei einfachen Anlagen, auf Grundlage der im Explosionsschutzdokument in Bezug genommenen und vom Arbeitgeber ggf. konkretisierten allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. Punkt 5 der Anlage 4 (Beispielsammlung) der DGUV Regel 113-001 – Explosionsschutz-Regeln).“

In 4.3.2 Absatz lautet die Neufassung: „Wird die Explosionssicherheit der Anlage lediglich von der Umsetzung einzelner Maßnahmen bestimmt, gilt mit der Prüfung dieser Maßnahmen (z. B. Lüftungsprüfung, Prüfung von Gaswarngeräten und abhängigen Schaltungen), auch die Prüfung der Explosionssicherheit der gesamten Anlage nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV als erfüllt. Der Prüfer kann sich dabei die Ergebnisse von Teilprüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.1 zu Eigen machen.“

Entsprechendes ist in 5.1.2 Absatz 10 für die wiederkehrende Prüfung ausgesagt.

Zur Qualifikation der Prüfer findet sich neu in 4.3.4 Absatz (1) der Hinweis auf die neue Anlage 5: „Beispiele zu erforderlichen Qualifikationen von zur Prüfung befähigten Personen in Abhängigkeit von den Prüfaufgaben finden sich in Anhang 4. Weitere Beispiele zur Einordnung von Ex-Anlagen finden sich in Anhang 5.“

Die Anlage 3, die die frühere TRBS 1201 Teil 5 ersetzt, wurde komplett neu gefasst und beinhaltet jetzt nicht nur die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus dem Brandschutz herleiten, sondern insgesamt, das, was bei erlaubnispflichtigen Anlagen zusätzlich zu prüfen ist.

Die neue Anlage 5 verdeutlicht an Beispielen, was mit den einfachen Ex-Anlagen gemeint ist. Die Beispiele sind folgendermaßen aufgebaut:

Es werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik angegeben, auf die als Grundlage der Bewertung Bezug genommen wird,

die Bewertung selber wird dargestellt,

die Konsequenz daraus angegeben für

den Prüfumfang und

die Prüferqualifikation.

Abschließend wird die Bewertung in einer einheitlichen grafischen Darstellung, die sich am Duktus der TRGS 720 orientiert, visualisiert.

Die Beispiele sind: einfache Lackieranlage, Batterieladestation (2 Varianten), Bäcker (2 Varianten), Laborabzug, Reinigungsspray (3 Varianten), Lagerung von Lösemitteln im Sicherheitsschrank, Lagerung im Gefahrstofflager nach TRGS 510, Flüssiggas (Ein- und Mehrflaschenanlage).

Können elektrostatische Entladungen auch für Menschen gefährlich sein?

Obwohl elektrostatische Entladungen (ESD) im Explosionsschutz ein erhebliches

Risiko darstellen, werden sie selten als unmittelbare Gefährdung für Menschen wahrgenommen. Da die Messbarkeit und Reproduzierbarkeit von elektrostatischen Aufladungen nicht einfach in der Praxis herbeizuführen sind und somit die Ursache nicht immer unvermittelt erklärbar ist, wird dieser Gefährdungsbereich selten thematisiert.  Das wiederholte Auftreten von derartigen  Unfällen und das Schadensausmaß im beruflichen Umfeld zeigen, dass die allgegenwärtige Verharmlosung der elektrostatischen Entladung als Personengefährdung aus Sicht der Arbeitssicherheit nicht akzeptabel ist.  Bei Ladungspotentialen oberhalb 1 kV kommt es zu Funkenüberschlägen, die für den Menschen ab etwa 2 kV bzw. bei 0,5 mJ spürbar werden. Mit höheren Potentialen wird der verspürte elektrische Schlag zunehmend unangenehmer und ab etwa 10 kV bzw. bei 50 μC oder 350 mJ als schmerzhaft empfunden. Die Verunfallten nehmen die elektrostatische Entladung primär durch einen Schmerz an der getroffenen Stelle wahr. Einige Verunfallte klagten anschließend über Kopfschmerzen, Übelkeit und ein Taubheitsgefühl. Die Symptome hielten teilweise über mehrere Stunden an. Sind Ladungswerte oberhalb von 350 mJ bzw. 50 μC zu erwarten, ist die Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen entsprechend der Gefährdungssituation auszurichten. Im Betrieb ist dann die Bereitstellung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) zu empfehlen.

Elektrostatische Entladungen, auch unterhalb von 350 mJ, können bei Menschen eine Schreckreaktion auslösen, die wiederum einen Unfall zur Folge haben kann, wie z. B. Sturz oder Absturz aus hoch gelegenen Arbeitsplätzen, Verletzungen durch Anstoßen oder Schneiden an Gegenständen während des „Zusammenzuckens“ oder Zurückziehens der Gliedmaßen sowie Verletzungen durch herabfallende oder umstürzende Gegenstände, ausgelöst durch ein Anstoßen oder Loslassen des Mitarbeiters.

Die steigende Anwendung der Gleichspannungstechnik, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, in der HGÜ-Technik und auch auf dem Gebiet der Photovoltaik, kann das Thema häufiger in den Vordergrund rücken.

Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Die aktuellen Termine finden sie hier:

Kurs 11Kurs 12Kurs 13Kurs 14
Modul 116.01.2024
(Online-Seminar)
09.04.2024 (Grundseminar Präsenz)26.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
17.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 217.01.2024
(Online-Seminar)
10.04.2024 (Grundseminar Präsenz)27.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 321.02.2024
(Online-Seminar)
07.05.2024
(Präsenz-Seminar)
24.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
22.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 422.02.2024
(Online-Seminar)
08.05.2024
(Präsenz-Seminar)
25.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
23.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 520.03.2024
(Online-Seminar)
11.06.2024
(Präsenz-Seminar)
04.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.11.2024
(Online-Seminar)
Modul 621.03.2024
(Online-Seminar)
12.06.2024
(Präsenz-Seminar)
05.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
19.11.2024
(Online-Seminar)

Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Dr. Berthold Dyrba
Patrick Dyrba