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Fachinformation 3/2023

3/2023

 

 

„Das Geheimnis des Erfolgs ist anzufangen“

Mark Twain

 4. Ausgabe der ATEX-Leitlinie jetzt in deutscher Fassung

 

Nach dem wir bereits darauf hingewiesen haben, dass im November 20222 die vierte Ausgabe der ATEX-Leitlinie in englischer Fassung veröffentlicht wurde, steht ab sofort Dank der BG RCI eine deutschsprachige Version zur Verfügung, die mit dem ATEX- Standing Committee abgestimmt wurde.

Die ATEX-Leitlinien sind als Handbuch für alle Parteien bestimmt, die unmittelbar oder mittelbar von der Richtlinie 2014/34/EU1 betroffen sind, die seit dem 20. April 2016 in Kraft ist und die vorherige Richtlinie 94/9/EG ersetzt, die vom 1. Juli 2003 bis zum 19. April 2016 in Kraft war.

Die Leser werden auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass dieser Leitfaden lediglich dazu dienen soll, die Anwendung der Richtlinie zu erleichtern, und dass es die relevante nationale Umsetzung des Textes der Richtlinie ist, die rechtsverbindlich ist. Dieses Dokument stellt jedoch eine Referenz dar, um die einheitliche Anwendung der Richtlinie durch alle Interessenten sicherzustellen. Die ATEX-Leitlinien sollen helfen, durch Konsens unter den Sachverständigen im Auftrag der Regierungen der Mitgliedstaaten und anderen betroffenen Parteien den freien Warenverkehr in der Europäischen Union innerhalb des Geltungsbereichs der ATEX-Richtlinie sicherzustellen.

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5. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte war sehr erfolgreich

Unsere 5. Veranstaltung fand in der Zeit vom 21.06./22.06.2023 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt. Interessante Beiträge führten zu sehr intensiven Diskussionen. Wir danken allen Fachmanagern Explosionsschutz, die durch die Präsentation ihrer Abschlussarbeiten wesentlich zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben:

Am Vorabend startete die Veranstaltung mit dem Empfang und einer anschließenden “Eröffnung mit Knall – Staubexplosion hautnah”. Wir danken Tobias Erlmann von REMBE GmbH Safety + Control für die beeindruckenden Experimente. 

6. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Unter dem Eindruck der bisherigen gelungenen Fachkonferenzen planen wir bereits unsere 6. Veranstaltung, die für Sie eine ideale Weiterbildung darstellt. Diese findet in der Zeit vom: 17.10./18.10.2023 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt.

Schwerpunkte für die Hauptveranstaltung sind:

  • Explosionsschutz aus dem Kanzleialltag
  • Juristische Aspekte im Explosionsschutz
  • Explosionsschutzkonzepte
  • Explosionsschutz und Fachkunde
  • Explosionsschutz-Überprüfung nach BetrSichV
  • Zonenreduzierung nach TRGS 725
  • Cybersecurity im Explosionsschutz
  • Diskussion eines adaptiven Kurses zur TRBS 1115

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz Kurs 9 erfolgreich abgeschlossen           

Wir gratulieren allen Teilnehmer zur erfolgreich abgeschlossenen Prüfung am 21.06.2023 und wünschen viel Erfolg bei der Anfertigung der Abschlussarbeiten!

Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Weitere Termine:

Kurs 11Kurs 12Kurs 13Kurs 14
Modul 116.01.2024
(Online-Seminar)
09.04.2024 (Grundseminar Präsenz)26.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
17.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 217.01.2024
(Online-Seminar)
10.04.2024 (Grundseminar Präsenz)27.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 321.02.2024
(Online-Seminar)
07.05.2024
(Präsenz-Seminar)
24.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
22.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 422.02.2024
(Online-Seminar)
08.05.2024
(Präsenz-Seminar)
25.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
23.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 520.03.2024
(Online-Seminar)
11.06.2024
(Präsenz-Seminar)
04.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.11.2024
(Online-Seminar)
Modul 621.03.2024
(Online-Seminar)
12.06.2024
(Präsenz-Seminar)
05.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
19.11.2024
(Online-Seminar)

Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung

17. Essener Explosionsschutztage

Die Essener Explosionsschutztage werden im HDT in Kooperation mit namhaften Partnern und renommierten Referenten (Praxisbeiträgen von Brandversicherern, Feuerwehren, Universitäten und Herstellern) seit mehr
als zehn Jahren durchgeführt und gelten als DIE berufliche Weiterbildung im Explosionsschutz.
Das Ziel der Essener Explosionsschutztage ist, Fachleuten und Interessenten umfassende Informationen und Anregungen zu den derzeit wichtigen Themen im Explosionsschutz anzubieten. Schwerpunkte der Tagung sind Praktische Erfahrungen und deren Umsetzung. Namhafte Unternehmen kommen ebenso zu Wort wie einzelne Ministerien und Institute. Ergänzend wird eine anschauliche Praxisdemonstration zum ExSchutz angeboten, um die Gefahren bei der täglichen Arbeit zu verdeutlichen. Im Anschluss zu jedem Vortrag ist eine kurze Diskussion eingeplant, am Ende jedes Tages eine kleine Podiumsdiskussion. Auch kommt immer ein Rechtsanwalt zu Wort, der über Rechte und Pflichten im Explosionsschutz aufklärt.

Am ersten Abend findet ein „Come Together“ mit Abendessen statt, bei dem Sie Ihre Erfahrungen mit den Referenten und den anderen Teilnehmern in angenehmem Ambiente austauschen können. Hier werden alle Themen rund um ExSchutz, ATEX, Brandschutz und Sicherheit diskutiert. Es findet eine fachbegleitende Ausstellung statt, bei der Firmen und Unternehmen neueste Produkte und Entwicklungen präsentieren.

Weitere Informationen

Auslieferung der 63. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz

Stand Juni 2023

Die TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern wurde umfassend mit  der Ausgabe: Februar 2022 GMBl 2022, S 173-182 [Nr. 8] (vom 14.03.2022) geändert und in diese Lieferung elektronisch in Ergänzung zur 62. Lieferung integriert.

Mit dieser Lieferung erhalten Sie weiterhin die geänderte TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“. Dabei handelt es sich um die berichtigte Fassung GMBl 2020, S. 88 [Nr. 4] (v. 31.01.2020). Die TRGS 500 wurde grundlegend überarbeitet und an die Paragrafen-Folge der GefStoffV angepasst. Dazu kommen u.a.
– Beschreibung des „STOP-Prinzips“,
– Übernahme der allg. gültigen Schutzmaßnamen für Staub aus der TRGS 504 (diese ist aufgehoben),
– Anpassung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit KMR-Stoffen,
– Aufnahme von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen,
– Aufnahme von Schutzmaßnahmen zu sonstigen durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen (z. B. kalt, heiß, erstickend),
– Einführung eines neuen Abschnitts „Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen“.
Anhang 1: Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen (geschlossene Anlage)
Anhang 2: Beispiele lüftungstechnischer Schutzmaßnahmen
Die bisherige Anlage 4 „Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung“ ist überarbeitet worden und wird zeitnah in die TRGS 509 überführt.

Bestellen Sie hier!

Praxishandbuch Zonen

Die 4. Auflage des Praxishandbuches Zoneneinteilung – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen wird zurzeit im Verlag gedruckt.

Mit dieser vierten Ausgabe erhalten sie die vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage des Praxishandbuches Zonen. Aufgenommen wurde ein neuer Punkt mit Aussagen zum Explosionsschutzkonzept. Die vollständig überarbeitete EX-RL – Beispielsammlung ist Bestandteil dieser Lieferung. Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der 30. Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL (Ausgabe Dezember 2022) insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige Änderungen. Insofern wurden die Inhalte der Spalte 4 systematisch entsprechend der neuen Gliederung der TRGS 722 angepasst. Dem entsprechend wurden im grafischen Teil die bildlichen Darstellungen und die dazugehörigen Bildunterschriften aktualisiert. Weiterhin wurde ein neues Kapitel zu Grenzen der Zoneneinteilung eingefügt.

Das Erscheinen ist für September vorgesehen. Vorbestellungen sind schon ab sofort möglich.

Vorbestellungen hier!

TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“

Die  9. TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ Ausgabe: November 2022 wurde GMBl 2023, S. 532 [Nr. 25] (vom 22.03.2023) veröffentlicht.   

Diese Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Anforderungen an
1. die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 3 und § 12 Absatz 1 BetrSichV),
2. die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist (§ 12 Absatz 3 BetrSichV) und
3. die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (§ 10 Absatz 2 BetrSichV).                            

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Fachbereich AKTUELL FBRCI-017 „Verwendung von Teststationen für tragbare Gaswarngeräte“ vom 14.07.2023

Von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Sachgebiet Explosionsschutz im Fachbereich RCI wurde die FBRCI-017 herausgegeben.

Automatisierte Testeinrichtungen vereinfachen in der Regel die Durchführung und Bewertung des Anzeigetests mit Aufgabe vom Prüfgas sowie die Funktionskontrollen. Teststationen können verwendet werden, um den Wartungsaufwand zeitlich zu minimieren und die Dokumentation zu vereinfachen.

Diese Fachbereich AKTUELL ist eine Zusammenstellung praktischer Erfahrungen, die Anwender und Anwenderinnen als Hilfestellung dienen soll, unter anderem bei Auswahl, Inbetriebnahme, Einsatz und Betrieb sowie Instandhaltung von Teststationen.

Weitere Informationen siehe: www.dguv.de Webcode: d138214

Fachbereich AKTUELL FBRCI-019 „Leitlinie für Vielstoff-Anwendungen von Gaswarngeräten für brennbare Gase und Dämpfe“ vom 04.05.2023

Von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Sachgebiet Explosionsschutz im Fachbereich RCI wurde die FBRCI-019 herausgegeben.

Für die Überwachung von definierten brennbaren Gasen, die einzeln oder in geringer Anzahl auftreten, bleibt der Einsatz von Gaswarngeräten mit stoffspezifischem Nachweis der messtechnischen Funktionsfähigkeit für das(die) ausgewählte(n) Zielgas(e) verpflichtend1 . In den Fällen, in denen ein Nachweis nicht geführt werden kann, können gegebenenfalls Gaswarngeräte mit dem Messprinzip Wärmetönung für den Explosionsschutz eingesetzt werden. Einzuhaltende Bedingungen werden in dieser Fachbereich AKTUELL beschrieben.

Für sie zusammengestellt: Altanlagen bzw. Altgeräte – gibt es Bestandschutz?

Kompendium Frage 10.5.6 Wie beurteilt man die Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz?

Geräte und Komponenten im Sinne der ATEX, die kein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben (z. B. Altgeräte), müssen entsprechend der ihrem Einsatzbereich (Zone) zuzuordnenden Kategorie behandelt werden.

Bei Geräten, die keiner Zündschutzart zugeordnet sind (z. B. Altgeräte), sind im Einzelfall sicherheitstechnisch begründete Analogieschlüsse möglich.

A 017 Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog:

(2) Geräte und Komponenten im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU, die kein Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2014/34/EU durchlaufen haben (z. B. Altgeräte), sind entsprechend ihres Einsatzbereiches sinngemäß wie Geräte oder Komponenten der entsprechenden Kategorien zu behandeln. Bei einem Einsatz in einer Zone gemäß Anhang I Nummer 1.7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kann eine sinngemäße Zuordnung zu einer Kategorie z. B. über Anhang I Nummer 1.8 Absatz 3 GefStoffV erfolgen.

TRBS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen . . .

Punkt 4 Beurteilung der Relevanz . . . Bei Geräten, die keiner Zündschutzart zugeordnet sind (z. B. Altgeräte), bei denen im Einzelfall jedoch sicherheitstechnisch begründete Analogieschlüsse möglich sind, können auch die Tabellen des Anhangs 2 angewendet werden.

DGUV Information 209-046 Lackierräume und -einrichtungen . . .

Auch für nichtelektrische Geräte und Komponenten in explosionsgefährdeten Bereichen, die seit 01.07.2003 in Verkehr gebracht wurden, muss wie bei elektrischen Geräten eine Hersteller- bzw. Konformitätserklärung nach EG-Richtlinie 94/9/EG vorliegen. Alle Geräte müssen für den Einsatz in der jeweiligen Zone geeignet und vollständig gekennzeichnet sein.

Für nichtelektrische Altgeräte, die nicht nach EG-Richtlinie 94/9/EG in Verkehr gebracht wurden, besteht ein genereller Bestandsschutz. Eine Anpassung an die Beschaffenheitsanforderungen der EG-Richtlinie 94/9/EG oder sogar ein Austausch durch “ATEX”-Geräte ist also nicht erforderlich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass die Geräte den damals geltenden nationalen Bestimmungen (z. B. DGUV Regel 113-001, TRGS 727) entsprechen. In jedem Fall sollte auf die von den Herstellern angegebene maximale Verwendungsdauer und auf ausreichende Wartung und Instandsetzung geachtet werden. Bei Unsicherheit hinsichtlich der sicheren Weiterverwendung nichtelektrischer Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen sollten Fachleute (z. B. der Unfallversicherungsträger, der PTB oder der BAM) hinzugezogen werden.

Arbeitssicherheitsinformation ASI 8.52 Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe Anhang 6:

Umgang mit Altgeräten

Arbeitsmittel, die bereits vor dem 30.06.2003 im Unternehmen verwendet wurden, dürfen weiterverwendet werden, sofern aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie entsprechend dem Stand der Technik sicher verwendet werden können.

Geräte, die vor dem 30. Juni 2003 bereits in Verkehr waren, brauchen keine Kennzeichnungen nach den entsprechenden europäischen Richtlinien.

Elektrische Geräte, zugelassen für die Zone 10, dürfen auch in der Zone 20 (oder 21, 22) uneingeschränkt weiter betrieben werden.

Elektrische Geräte, die für die Zone 11 geeignet waren, dürfen nur in der Zone 22 eingesetzt werden. Ist ein Einsatz in Zone 21 geplant, muss die Eignung durch eine Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen werden.

GefStoffV, Anhang 1 Nr. 1: 1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

(1) Arbeitsmittel einschließlich Anlagen und Geräte, Schutzsysteme und den dazugehörigen Verbindungsvorrichtungen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können.

(2) Sofern in der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien der Richtlinie 2014/34/EU auszuwählen.

(3) Insbesondere sind in explosionsgefährdeten Bereichen, die in Zonen eingeteilt

sind, folgende Kategorien von Geräten zu verwenden:

— in Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1,

— in Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2,

— in Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.

Schlussfolgerung: Geräte, die nach den damals geltenden nationalen Bestimmungen projektiert, gebaut, gewartet und instandgesetzt wurden können weiter betrieben werden.

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Sauerstoffgrenzkonzentration von Alkoholen und Ketonen in Stickstoff und Kohlendioxid“

Dieses Forschungsvorhaben wurde durchgeführt, um die Sauerstoffgrenzkonzentrationen für die Reihe repräsentativer Vertreter der Alkohole und Ketone zu vervollständigen und insbesondere die Werte mit Kohlendioxid als Inertgas zu ergänzen. Als Brennstoffe wurde Alkohole und Ketone verwendet, die industrielle Anwendung sowohl als Edukte chemischer Prozesse (z. B. Cyclohexanon bei der Herstellung von Perlon) als auch als Löse- und Reinigungsmittel finden.

Siehe  BG RCI aktuelle Forschung

Für sie beantwortet – Korreliert die Flammpunkt- bzw. die Siedepunkttemperatur mit der Zündtemperatur?

 

Dr. Berthold Dyrba
Patrick Dyrba