2/2026
„Man sollte nie so viel zu tun haben, dass man zum Nachdenken keine Zeit mehr hat“
Georg Christoph Lichtenberg
9. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte
Die 9. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte fand am 17.06.2026 (Abendveranstaltung) und 18.06.2026 traditionell in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt. Vorgestellt und diskutiert wurden spannende Themen, die in der Regel aus den Aufgabenstellungen der Abschlussarbeit unserer Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz resultieren. Als Gastreferenten konnten wir Herrn Dr. Sommer, ehemals Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Heidelberg zum Thema „Thermische Explosionen – Erkennen und Beherrschen“ gewinnen. Folgende weitere interessante Schwerpunktthemen wurden vorgestellt und diskutiert:
- Wasserstoffproduktion in Deutschland
- ATEX-konforme Auslegung einer PVC-Mischerei für Folienkalander
- Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument für eine Sandstrahl-, Polier- und Schleifanlage
- Inertisierung einer Anlage – Bewertung nach TRGS 725
- Gefährdungsbeurteilung Ethylenoxid – durch unbeabsichtigte Freisetzung bei Lagerung und Transport
- Risikobetrachtung hinsichtlich Explosionsschutz an einer bestehenden Tankstelle
- Einfache Ex-Anlagen nach TRBS 1201-1 am Beispiel der Lagerung von Lösemitteln im Sicherheitsschrank

Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz – Kurs 19 (präsenz) wurde erfolgreich abgeschlossen
Wir gratulieren allen Teilnehmern zur positiv abgeschlossenen Prüfung am 17.06.2026 und wünschen viel Erfolg bei der Anfertigung der Abschlussarbeiten und bei ihren zukünftigen verstärkten Tätigkeiten auf dem Gebiet des Explosionsschutzes!

Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz
Seit 10 Jahren bieten wir eine modularen Ausbildungsreihe zum „Fachmanager Explosionsschutz“ – eine Qualifizierung auf höchstem Niveau an. Die Ausbildung können Sie entweder als Präsenz-Seminar, in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn, als Online-Seminar oder als betriebsbezogenes Seminar in ihrem Unternehmen buchen.
Die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz Kurs 20 (online) wird ab 23.09.2026 durchgeführt. Für diesen Kurs sind noch Plätze frei.
Die aktuellen Ausbildungstermine finden sie hier:

Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung
Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung
74. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz Stand 05/2026
Mit dieser Lieferung erhalten sie:
Die digitale Version der englischen Sprachfassung der ATEX-Leitlinien (6. Ausgabe, Januar 2026). Leitlinien sind nicht nur zur Anwendung durch die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten vorgesehen, sondern auch für die wichtigsten betroffenen Wirtschaftsteilnehmer wie beispielsweise Hersteller, deren Fachverbände, Normungsgremien und Stellen, die mit Konformitätsbewertungsverfahren beauftragt sind. Sie umfasst aktuell 240 Seiten.
Am 14. November 2025 wurde die TRGS 507 „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“ im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. In dieser vollständige überarbeiteten Neufassung wurden folgende wesentliche Punkte geändert:
- Es gibt präzisere Regeln für das Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten sowie neue Vorgaben zur Vermeidung von Lachenbildungen.
- Die Anforderungen an das Personal, das diese Tätigkeiten ausführt oder überwacht, wurden angehoben, um den Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu verbessern.
- Die Definitionen für Räume, Behälter und Schiffsräume wurden modernisiert und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
- Die Vorgaben für das Freimessen (Überprüfung der Atmosphäre vor dem Betreten/Arbeiten) wurden konkretisiert.
Diese Neufassung steht im engen Kontext zur zeitgleichen Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Dezember 2025, die unter anderem strengere Regeln für Tätigkeiten an asbesthaltigen Objekten und verbesserte Informationspflichten für Auftraggeber („Veranlasser“) einführte.
Aufgenommen wurden zwei wichtige Leitfäden der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS):
- Teil 7 „Gefährdungen durch Explosionen“: Fokus auf die Identifikation von Explosionsrisiken sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
- Modul „Rohstoffannahme“: Praxisorientierte Sicherheitsvorgaben für den Prozess von der Anlieferung bis zur Einlagerung.
Darüber hinaus erhalten Sie aktualisierte und neue Fachfragen zu aktuellen Themen des Explosionsschutzes. Das Spektrum reicht von organisatorischen Aspekten, wie dem Mustererlaubnisschein und der Qualifikation aufsichtsführender Personen, bis hin zu technischen Details zur Anordnung der technischen Lüftung und Zündschutzmaßnahmen nach TRGS 507.
Des Weiteren wird auf die sprachlichen Anforderungen der EU-Mitgliedstaaten zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU sowie die ATEX ADCO Empfehlungen zur Reparatur von Produkten hingewiesen. Außerdem enthalten sind Informationen zum Projekt der FSA „Neue Risiken durch die Kombination von konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen“, Erkenntnisse zu Holzpellets, der Schutz von Elevatoren sowie die Bestimmung von Mindestzündenergien bei definierten Umfangsgeschwindigkeiten.
Müssen Prüfaufzeichnungen nach Betriebssicherheitsverordung dem Unternehmen im Original in Papierform übergeben werden?
Nein, Prüfaufzeichnungen müssen dem Unternehmen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht im Original in Papierform übergeben werden.
Das Gesetz lässt digitale Formate ausdrücklich zu. Sowohl für herkömmliche Arbeitsmittel als auch für überwachungsbedürftige Anlagen ist eine rein elektronische Dokumentation und Aufbewahrung rechtlich vollkommen ausreichend.
Gesetzliche Grundlagen zur digitalen Form
- Elektronische Aufbewahrung: Laut den offiziellen Vorgaben in Gesetze im Internet zur BetrSichV (insbesondere § 14 Abs. 7 für Arbeitsmittel und § 17 Abs. 1 für überwachungsbedürftige Anlagen) können Aufzeichnungen explizit in elektronischer Form vorgenommen und archiviert werden.
- Elektronische Signatur: Bei rein digital übermittelten Dokumenten (z. B. als PDF per E-Mail oder über ein Prüfportal) ist anstelle der handschriftlichen Unterschrift eine elektronische Signatur der zur Prüfung befähigten Person zulässig.
- Technische Regeln: Auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) bestätigen, dass digitale Prüfprotokolle zulässig sind, solange sie die Kernkriterien erfüllen.
Neues Forschungsprojekt „Modellierung von Deflagrationen in brennbaren Staub/Luft-Gemischen“
Im Rahmen des Forschungsprojekts wird untersucht, wie zuverlässig aktuelle Simulationsmodelle den Ablauf von Staubexplosionen vorhersagen können. Der Fokus liegt darauf, sowohl die Leistungsfähigkeit der Modelle als auch ihre Grenzen transparent herauszuarbeiten, um zukünftige Untersuchungen von Staubexplosionen in Fragestellung, Vorgehensweise und Erkenntnistiefe zu optimieren.
Ansprechpartner:
Dr. Jan-Niklas Tödt
Jan-Niklas.Toedt@fsa.de
Neues Forschungsprojekt „Wirksamkeit von „Erdungszungen“ als Schutzmaßnahme bei Feststoffzugabe“
Elektrostatisch aufgeladener Feststoff stellt eine Zündgefahr für Lösemitteldämpfe dar, die Feststoffzugabe zu Lösemitteln oberhalb des Flammpunkts ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Sichere Maßnahmen für die Zugabe sind teuer (z. B. Inertisierung) oder aufwändig (Einhalten einer Reihe von Randbedingungen). Abweichen von dieser Vorgabe ist Ursache für Brände und Explosionen, die bei diesem Verfahrensschritt auftreten. Können „Erdungszungen“ die Zündgefahr wirksam beseitigen, dann stellen sie eine preisgünstige Schutzmaßnahme dar, die auch einfach nachrüstbar ist. Der Nachweis mangelnder Wirksamkeit wäre ein Argument, um die Erfordernis anderer Verfahrensweisen/Schutzmaßnahmen, die aufwändiger oder teurer sind, zu begründen.
Siehe BGRCI: Ex-Schutz-Wissen › Aktuelle Forschung › Wirksamkeit von „Erdungszungen“ als Schutzmaßnahme bei Feststoffzugabe
Neues Forschungsprojekt „Gefahrenbereich im Außenraum vor druckentlasteten Apparaten“
Das Projekt hat zum Ziel, Gefahrenbereiche vor Schlauchfilteranlagen neu zu bewerten und durch experimentelle Untersuchungen belastbare Grundlagen für deren Reduzierung zu schaffen. Damit könnten Betriebe deutlich entlastet werden, denn die aktuell geforderten Sicherheitsabstände führen im Rahmen von Genehmigungsverfahren häufig zu schwer lösbaren Herausforderungen.
Ansprechpartner:
Felix Deibel
Felix.Deibel@fsa.de
Abgeschlossenes Forschungsprojekt „Sicherheitstechnische Bewertung von Wasserstoff-Gefährdungsbereichen an Leitungen zur Atmosphäre von Gasanlagen“
Das Forschungsvorhaben befasste sich mit der sicherheitstechnischen Analyse von Wasserstofffreisetzungen an atmosphärisch offenen Leitungen (Ausbläsern) in Gasanlagen. Dies ist relevant für zukünftige Wasserstoffinfrastrukturen, da herkömmliche Regelwerke auf Erdgas ausgelegt sind und das Verhalten von Wasserstoff aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften (geringe Dichte, hohe Flammentemperatur, praktisch unsichtbare Flammen, geringe Mindestzündenergie) abweicht. Im Fokus standen die Dimensionierung explosionsgefährdeter Bereiche, die Gefährdungsanalyse von Schall, Überdruck und Wärmestrahlung, sowie Anforderungen an Ausbläser und Fackelanlagen.
Den Abschlussbericht können Sie bei der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) erwerben.
NEU: Fachbereich AKTUELL FBRCI-031 „Anforderung an befähigte Personen (Gaswarneinrichtung)”
Die FBRCI-031 beschreibt die Anforderung an befähigte Personen (Gaswarneinrichtung), welche die Systemkontrolle, Kontrolle der Aufzeichnungen oder die Erstinbetriebnahme von Gaswarneinrichtungen gemäß der Merkblätter T 021 und T 023 der BG RCI durchführen sollen.
Muster-Bestellung und Bestätigung einer Fachperson zur Durchführung von Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 bzw. Anhang 2 Abschnitt 3, 4.1 und 5.2 an einfachen Ex-Anlagen
Muster-Bestellung und Bestätigung einer Fachperson zur Durchführung von Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 bzw. Anhang 2 Abschnitt 3, 4.1 und 5.2 an einfachen Ex-Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung
Name der Fachperson
wird hiermit beauftragt, Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 bzw. Anhang 2 Abschnitt 3 4.1 und 5.2 an einfachen Ex-Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß BetrSichV entsprechend den geltenden technischen Regeln durchzuführen bzw. zu überwachen.
Die oben genannte Person erfüllt alle Anforderungen der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.1 als Fachpersonal zur Prüfung einfacher Ex-Anlagen.
Diese Person hat die benötigten Kompetenzen nachgewiesen und hat Zugang zu allen benötigten Hilfsmitteln, um diese Aufgabe zu erfüllen. Um die technische Expertise zu erhalten, nimmt sie regelmäßig an internen und externen Weiterbildungen zum Thema Explosionsschutz teil.
Hinsichtlich der Durchführung der Prüfungen, der Wahl der Prüfverfahren sowie der Bewertung und Beurteilung der Prüfergebnisse unterliegt die hier benannte Person keinen Weisungen, die ihren Beurteilungsmaßstab bei der Ausübung der Prüftätigkeit einschränken.
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Ort, Datum |
Unterschrift Beauftragter |
Unterschrift Beauftragender |
Anlage: Nachweise der Qualifizierung
Rechtlicher Hintergrund: Zur Bestellung und Bestätigung einer Fachperson entsprechend Punkt 12
Eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme bezüglich des Explosionsschutzes kann nach Betriebssicherheitsverordung, Anhang 2, Abschnitt 3 erfolgen, da es sich um eine einfache Ex-Anlage handelt. Nach TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Anhang 4 Beispielhafte Qualifikationen der zur Prüfung befähigten Personen in Abhängigkeit der Prüfaufgabe gilt beispielhaft:
4.2 Prüfung einer Batterieladestation als Beispiel für eine einfache Ex-Anlage
a) Berufsausbildung: Elektroniker der Fachrichtung Gebäudetechnik (Beispiel für einschlägige Berufsausbildung)
b) Erfahrung: Der Mitarbeiter ist seit zwei Jahren in dem Tätigkeitsbereich beschäftigt und verfügt über ausreichende Erfahrung mit der Planung, Installation und Wartung von Batterieladestationen.
c) Im Rahmen der jährlichen Unterweisungen wird der Mitarbeiter zu den verwendeten Verfahren und zu den Grundsätzen des Explosionsschutzes geschult.
Der Mitarbeiter verfügt über die erforderlichen Kenntnisse des Explosionsschutzes, insbesondere zu:
a) Verständnis der zu prüfenden Anlagen,
b) Verständnis der Prinzipien des Explosionsschutzes,
c) den gelten Normen für Batterieladestationen,
d) den erforderlichen Kenntnissen zu notwendigen Prüfungen und Prüfinhalten, z. B. Prüfung der Eignung und Funktionsfähigkeit von Lüftungsanlagen.
Der Mitarbeiter hat Zugang zu der erforderlichen technischen Dokumentation, um seine Prüfaufgabe wahrzunehmen.

Ausbildung einer Fachperson entsprechen Punkte 12 und 13
Die Ausbildung einer Fachperson entsprechend Punkte 12 und 13 für einfache Ex-Anlagen wie beispielsweise Sicherheitsschränke, Batterieladestationen, Absauganlagen, Kühlschränke usw. werden von unserer Firma modular durchgeführt.
Anfragen hier
20. Essener Explosionsschutztage mit fachbegleitender Ausstellung 15.09.26 – 16.09.26 in Essen
Die 20. Essener Explosionsschutztage finden vom 15. – 16.09.2026 im Haus der Technik e.V. in Essen statt. In Kooperation mit namhaften Partnern und renommierten Referenten (Praxisbeiträgen von Brandversicherern, Feuerwehren, Universitäten und Herstellern) werden Sie seit mehr als zehn Jahren durchgeführt.
Dr. Berthold Dyrba
Dr. Patrick Dyrba
