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Fachinformation 3/2025

3/2025

 

 

„Lernen ist Erfahrung, alles andere ist nur Information.“

Albert Einstein

8. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Unsere 8. Veranstaltung wurde in der Zeit vom 05. bis 06.06.2025 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn erfolgreich durchgeführt.Vorgestellt und diskutiert wurden folgende Themen:

  • Explosionsgeschützte Flurförderzeuge – ungewöhnliche Instandhaltungen
  • Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument für das atmosphärische Plasmaspritzen
  • Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument: R&D – Veraschungsofen
  • Planung eines flexiblen Gasmessplatz für Wasserstoffanwendungen
  • Planung eines mobilen Elektrolyseurs für Forschungsanwendungen
  • Ex-Konzept für Abflussreinigungssysteme
  • Explosionsschutzdokument einer Kläranlage
  • Überwachung harmonisierter Normenstände
  • Wiederinbetriebnahme einer ATEX-Anlage nach langem Stillstand, Prüfen auf Konformität und Anlagensicherheit hinsichtlich ATEX
  • „Zur Prüfung befähigte Person 3.1“ – Ausbildungskonzept der Servicetechniker

Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz – Kurs 16 (Präsenz) wurde erfolgreich abgeschlossen

Wir gratulieren allen Teilnehmern zur positiv abgeschlossenen Prüfung am 26.03.2025 und wünschen viel Erfolg bei der Anfertigung der Abschlussarbeiten und bei ihren zukünftigen verstärkten Tätigkeiten auf dem Gebiet des Explosionsschutzes!

Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Seit Jahren bietet unser Unternehmen sehr erfolgreich eine hochkarätige modulare Seminarreihe in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn, als Online-Veranstaltung oder direkt in Ihrem Unternehmen an.

Weiterhin bieten wir seit fast 10 Jahren eine modularen Ausbildungsreihe zum „Fachmanager Explosionsschutz“ – eine Qualifizierung auf höchstem Niveau an. Die Ausbildung können Sie entweder als Präsenz-Seminar, in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn, als Online-Seminar oder als betriebsbezogenes Seminar in ihrem Unternehmen buchen. 
Die aktuellen Termine finden Sie hier:

Für die modularen Online-Seminare sind im September, Oktober und November noch einige Plätze frei.

Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung

71. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz Stand 06/2025

Mit dieser Lieferung erhalten sie:

Die deutsche Sprachfassung der ATEX-Leitlinien (5. Ausgabe, April 2024),die nunmehr vorliegt. Diese Leitlinien sind nicht nur zur Anwendung durch die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten vorgesehen, sondern auch für die wichtigsten betroffenen Wirtschaftsteilnehmer wie beispielsweise Hersteller, deren Fachverbände, Normungsgremien und Stellen, die mit Konformitätsbewertungsverfahren beauftragt sind. Sie umfasst aktuell 239 Seiten, so dass sie mit dieser Lieferung zunächst das erste Drittel erhalten. Mit den beiden nächsten Lieferungen erhalten sie die die Fortsetzung. Die komplette Neufassung liegt ihnen bereits elektronisch vor.

Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ (Februar 2021) wurde geändert und ergänzt. Die Veröffentlichung erfolgte im GMBl 2025, S. 99-102 [Nr. 6] vom 14.02.2025.
Die Ergänzungen betreffen den Abschnitt 4.3 „Inertisierung für das Innere von Anlagen“. Der bisherige Text wurde zum Unterabschnitt 4.3.1 „Grundsätze der Inertisierung“, wobei im Absatz 11 Beispiele für Abweichungen, die zu einem Verlust der Inertisierung führen können, ergänzt wurden.
Neu ist der Unterabschnitt 4.3.2 „Dichtheit von Anlagenteilen [in Bezug auf Inertisierung]“. Darin wurde die bisher in 4.5.2 „Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile“ Absatz 3 zu findende Aussage integriert, dass eine Einzelfallbewertung erforderlich ist, um zu entscheiden, ob „die in 4.5.2. beschriebenen Dichtheitsprinzipien auch zur Vermeidung des Sauerstoffeintrags in die Anlage herangezogen werden können“.
Bei Gaswarngeräten wird statt auf DKE-Rundschreiben auf die von der DGUV frei verfügbaren Fachbereich Aktuell-Schriften „FBRCI-019 – Leitlinie für Vielstoff-Anwendungen von Gaswarngeräten für brennbare Gase und Dämpfe“ und „FBRCI-018 – SPS als Steuereinheiten von ortsfesten Gaswarneinrichtungen“ verwiesen.
In Anhang 2 wurde Tabelle 1 „Grenzwerte für die Inertisierung brennbarer Gase und Dämpfe bei 1 bar Gesamtdruck aus der Datenbank „Chemsafe“ der DECHEMA“ um Werte für weitere brennbare Gefahrstoffe bzw. Daten für die Inertisierung mit Kohlendioxid ergänzt.
Die vorgenommenen redaktionellen Änderungen betreffen Klarstellungen an verschiedenen Stellen bzw. wurden durch die Überarbeitung der TRGS 725 erforderlich.

Neue und aktualisierte Beispiele zur Zoneneinteilung
Punkt 4.5 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen mit organischen Anteilen“ der Anlage 4 der DGUV Regel 113-001 wurde um zwei Beispiele ergänzt und so die Konsistenz mit der Fachbereich Aktuell Schrift FBHM-116, „Prüfpflicht in Lackierbereichen – Ein Instandhaltungskonzept für Kleinbetriebe“ hergestellt. Es handelt sich um die Beispiele „Manuelles Spritzlackieren mit entzündbaren flüssigen Beschichtungsstoffen an einer Lackierwand mit umlaufendem Prallblech“ (neu; Verarbeitung geringer Mengen: max. 200 l/a; durchschnittlich max. 5 l/d, weitere Randbedingungen) und „Farbversorgungsräume mit Materialversorgungseinrichtungen“ (ergänzt die Szenarien unter Punkt 2.15.2.2).

Weiterhin erhalten sie aktualisierte und neue Fragen zu aktuellen Themen des Explosionsschutzes, zu den Cybersicherheitsanforderungen nach TRBS 1115-1 und die Norm DIN EN ISO/IEC 80079-34 »Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 34: Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung von Ex-Produkten«.

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Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung

Im Dezember 2024 trat eine Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung durch Artikel 1 der Verordnung vom 02. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 384)  in Kraft. Neu bei der Gefährdungsbeurteilung ist, dass die Belastung durch Gefahrstoffe auch zu psychischen Belastungen führen kann, die bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen mit zu berücksichtigen sind.

Insgesamt wurden sehr viele Änderungen vorgenommen. Der bisherige § 11 „Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen“ wird nunmehr § 12.

Zu den Neuerungen der Gefahrstoffverordnung 2024 zählt neben der Berücksichtigung der psychischen Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung die Erweiterung des Adressatenkreises der Verordnung. Durch die neu eingeführte Mitwirkungs- und Informationspflicht des Veranlassers richtet sich die Gefahrstoffverordnung nun auch an private Haushalte, die z.B. Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten beauftragen. Durch diese Verpflichtung können neben möglichen Belastungen durch verbaute Asbestfasern auch andere hohe Gefährdungen durch Gefahrstoffe in die Beurteilung einfließen (§ 5a).

Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Gefahrstoffe der Kategorie 1A und 1B (KMR-Gefahrstoffe) und krebserzeugende Asbestfasern sind risikoorientiert. Für Tätigkeiten mit Asbest hat das BMAS eine Überleitungshilfe bekannt gegeben, die bis zur Anpassung der TRGS 519 die GefStoffV konkretisiert.

Aktualisierte DGUV Information 207-20 Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

Die DGUV Information 207-20 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst wurde mit der Ausgabe 03/2024 aktualisiert. In den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes werden Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, deren Umfang und Intensität sich nach der bestehenden Infektionsgefahr richten. Der Einsatz chemischer Desinfektionsmittel bringt aber auch Gefährdungen mit sich: Die schädigenden Eigenschaften der Desinfektionsmittelinhaltsstoffe können bei diversen Desinfektionsverfahren dermale oder inhalative Belastungen der Beschäftigten auslösen. Insbesondere alkoholische Produkte bergen eine erhöhte Brand- und Explosionsgefährdung, auf die in dieser Informationsschrift eingegangen wird.

Merkblatt M 063-1 Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Das Merkblatt M 063-1 Stand: Dezember 2023 (Überarbeitung der Ausgabe 10/2017) erklärt den Unterschied zwischen Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung, zeigt die die Gefahrstoffe in Lagerklassen eingeteilt werden und zeigt, welche Stoffe unter welchen Bedingungen zusammengelagert werden dürfen.

Warum wird für die Beurteilung elektrostatischer Zündgefahren die Mindestzündenergie ohne Induktivität zugrunde gelegt?

Die Beurteilung der Zündwirksamkeit einer elektrostatischen Entladung kann in vielen Fällen durch Vergleich der Energie oder Äquivalentenergie der zu erwartenden elektrostatischen Entladung mit der Mindestzündenergie (MZE) des betroffenen Stoffes oder Stoffgemisches erfolgen.
Die hier zu beurteilenden elektrostatischen Entladungen sind nahezu induktionsfrei. Dies gilt insbesondere für die Entladungsarten (z. B. Büschel-, Gleitstielbüschel-, Schüttkegel- oder Gewitterblitz-Entladungen), bei denen keine leitfähigen Teile – Erde ausgenommen – involviert sind.
Auch bei Funkenentladungen zwischen einem leitfähigen elektrostatisch aufgeladenen Teil und Erde bildet sich kein wirksamer elektrischer Schwingkreis aus, der die Wechselwirkungszeit (gegeben durch Mehrfachentladung) zwischen der Entladung und dem explosionsfähigen Gemisch vergrößern kann, da die Induktivitäten der beteiligten Teile vernachlässigbar sind.
Der einzige Induktionsvorgang findet beim Aufbau des Entladungskanals (Plasmakanals), d. h. bei der Entladung selbst statt. Dieser „induktive“ Bestandteil wird jedoch bei der Bestimmung der MZE mitberücksichtigt, da als Zündquelle ein Plasmakanal (einer Funkenentladung) verwendet wird.
Die nennenswerten Induktivitäten im Entladekreis der MZE-Apparatur sind neben den verwendeten Kondensatoren die Leitungen vom aufgeladenen Kondensatorsystem zur Entladestrecke. Es werden induktionsfreie Kondensatoren verwendet und die Leitungen sind so bemessen, dass die Bedingung gem. DIN EN 13821 / DIN EN ISO/IEC 80079-20-2 (Induktivität kleiner 25 µH im Entladekreis) erfüllt wird.
Da die hier zu beurteilenden elektrostatischen Entladungen nahezu induktionsfrei sind, ist es für eine sachlich richtige Beurteilung erforderlich, die MZE ohne Induktivität zu Grunde zu legen.
(vgl. DIN EN 13821, sowie IEC 60079-32-1) In der Regel liegt die mit Induktivität ermittelte MZE niedriger; sie wird für die Beurteilung anderer Zündmechanismen, z. B. bei mechanischen Funken, verwendet.

Gibt es Leitsätze für die Inertisierung zum Explosionsschutz?

Inertisieren ist eine Maßnahme zum Explosionsschutz. Durch das Einbringen eines Inertgases in eine gegen Explosionen zu schützende Anlage wird der Sauerstoffgehalt unter eine bestimmte Konzentration gesenkt, bis keine Explosion mehr möglich ist. Der Zusatz von ausreichend Inertgas, um ein Gemisch nicht brennbar zu machen, wenn es mit Luft gemischt wird (totale Inertisierung) ist nur in seltenen Fällen erforderlich. Die Anforderungen an totales Inertisieren werden erläutert. Eine Zugabe von Inertgas kann ebenfalls eingesetzt werden, um die Zünd- und Explosionseigenschaften einer explosionsfähigen Atmosphäre zu beeinflussen.
Umfangreiche Leitsätze zur Inertisierung sind in der aktualisierten CEN/TR 15281:2024-03 zu finden:

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Inertisierungsprozess und -verfahren
4.1 Allgemeines
4.2 Gestaltung und Betrieb von Inertisierungsanlagen
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Gestaltungsmerkmale
4.2.3 Betriebliche Merkmale
4.2.4 Zu berücksichtigende Informationen zu Inertgas
4.3 Erreichen einer inerten Atmosphäre
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Druckwechselverfahren
4.3.3 Vakuumwechselverfahren
4.3.4 Durchfluss-Inertisierung (Durchflussspülung)
4.3.5 Verdrängungs-Inertisieren mit Flüssigkeitsentnahme
4.4 Erweiterte präventive Inertisierung (Misch-Inertisierung)
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Technologie der Inertisierungsanlage
4.4.3 Prozess der erweiterten präventiven Inertisierung
4.4.4 Die erweiterte präventive Inertisierung in der Praxis
4.4.5 Überwachungs- und Regelungssystem
4.4.6 Instandhaltung von Inertisierungsanlagen, Überwachungs- und Regelungssystemen für den präventiven Explosionsschutz
4.4.7 Integrität, Sicherheit und Zuverlässigkeit
4.4.8 Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen und Handbücher
Anhang A (informativ) Gleichungen für die Inertisierung durch Druckwechsel/Vakuumwechsel
A.1 Druckwechselverfahren
A.2 Vakuumwechselverfahren
Anhang B (informativ) Berechnungen für Durchfluss-Inertisierung
Anhang C (informativ) Verdrängungs-Inertisierung für Niederdruck-Lagerbehälter
Anhang D (informativ) Verhinderung des Eindringens von Luft durch Entlüftungsrohre
Anhang E (informativ) Sensortechnologie

Mehrfachkennzeichnung 

Die Mehrfachkennzeichnung desselben Sachverhaltes ist möglich und wird von Herstellern genutzt, wenn das gleiche Gerät in verschiedene Wirtschaftsräume (EG, Asien, Kanada usw.) exportiert wird.

 

Dr. Berthold Dyrba
Patrick Dyrba