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Fachinformation 3/2024

3/2024

 

„Man braucht nichts im Leben zu fürchten, man muss nur alles verstehen.“

Marie Curie

7. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Unsere 7. Veranstaltung wurde  in der Zeit vom 12. bis 13.06.2024 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn erfolgreich durchgeführt.

Am Vorabend startete die Veranstaltung mit dem Empfang und dem Beitrag: Geheimnissen auf der Spur – Die Welt der “Sicherheitstechnischen Kenngrößen” von Dr.-Ing. Alexey Leksin

Folgende Schwerpunkte beinhaltete das Programm:

  • Explosionsschutzdokument für ein Lacklager
  • Zündquellenanalyse für eine Lackabsaugung
  • Explosionsschutz bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle
  • Herausforderung zur Zonenreduzierung
  • Wissensmanagement – Aufbau einer Organisation zum Explosionsschutz
  • Einflussfaktoren auf die sicherheitstechnische Kenngrößen und Fehlinterpretationen
  • Zonenreduzierung durch Ex-Vorrichtung – Umsetzung in ein Konzept der funktionalen Sicherheit nach TRGS 725
  • Nanostäube ein Explosionsrisiko?

67. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz Stand Juni 2024

Die EmpfBS 1115 »Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen« wurde  zurückgezogen und aus dem Kompendium entfernt. Die Nachfolgevorschrift TRBS 1115 Teil 1 März 2023 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“. Diese Technische Regel GMBl 2023, S. 720 [Nr. 33-34] wurde ihnen bereits mit der 66. Lieferung übergeben.

Die TRBS 1115 Teil 1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“? veröffentlicht in GMBl 2023, S. 522 [Nr. 25] (22.03.2023) beinhaltet die Ermittlung und Festlegung erforderlicher Cybersicherheitsmaßnahmen für die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen, die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen eingesetzt werden.

Die TRBS 3151/TRGS 751 »Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen wurde vom ABS und AGS überarbeitet, geändert, ergänzt und beschlossen. Diese TRBS 3151 / TRGS 751, Ausgabe September 2019, GMBl 2019, S. 1242-1281 [Nr. 62-63] (vom 28.11.2019), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 183 [Nr. 8] (vom 14.03.2022) wird durch diese Neufassung, Ausgabe Februar 2024 ersetzt. Neben redaktionellen und kleineren fachlichen Korrekturen wurden besondere Anforderungen zur Lagerung und Abgabe von flüssigem Wasserstoff und Kryodruck-Wasserstoff sowie an die Lagerung von Wasserstoff (GH2, LH2, CcH2) in ortsfesten Tanks mit mehr als 3 t ergänzt (siehe Fragen 1.3.21 und 1.3.22).

Das Merkblattes T 055 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Mess- und Warngeräten für den Explosionsschutz. Diese Schrift ergänzt damit das Merkblatt T 023 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb“ (DGUV Information 213-057). Es ist eine strukturierte Fragensammlung von Fragen und Antworten, die Experten bei Betriebsberatungen, telefonischen Anfragen, auf Tagungen und bei Fortbildungsseminaren immer wieder gestellt wurden. Die bestehenden Rechtsbezüge wurden angepasst und neu aufgetretene Fragen beantwortet.

Das Merkblatt kann im Downloadcenter der BG RCI heruntergeladen sowie im Medienshop auch als Papierfassung bestellt werden.

Weiterhin erhalten sie aktualisierte Fragen und Antworten beispielsweise zum Verhindern oder Einschränken der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, den sicherheitstechnischen Kenngrößen und der Zoneneinteilung.

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68. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz Stand August 2024

Mit der 68.Lieferung erhalten sie die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sowohl als Print- als auch als elektronische Version. Ab dem 13. Dezember 2024 ersetzt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 die bislang bestehende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Produktsicherheitsverordnung (ProdSVO) fußt auf dem Neuen Rechtsrahmen (Bestehend aus: VO (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008 und VO (EU) 2019/1020), der die Marktüberwachung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Produkte vereinheitlicht. Der verfügende Teil ist im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, Verfahrensweisen und Pflichtenkataloge deutlich gewachsen. Dennoch bleibt das europäische Produktsicherheitsrecht in seinem Kern unverändert.

Weiterhin werden die neuen ATEX-Leitlinien ATEX-Leitlinien/Guidelines 5th Edition vom April 2024 zunächst nur in englischer Fassung als elektronische Fassung aufgenommen. Die deutsche Fassung wird zurzeit erstellt.

Die DGUV Information 213-084 “Lagerung von Gefahrstoffen”; Merkblatt M 062 bietet eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Aspekte, die rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung bei der Lagerung (von Gefahrstoffen) und der Lagerung selbst existieren: Verantwortlichkeiten im Lager, Genehmigungen, Kennzeichnung, Kleinmengen, Verpackungen und Lagereinheiten, Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Betriebsanweisungen, Unterweisung, Hygiene, PSA, Zugangsberechtigung, Flurförderzeugen, Prüfungen, …), Gestaltung des Lagers,

Lagereinrichtungen, Verkehrswege, Wareneingang, Notfallorganisation. Zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle dient eine ausführliche Liste für Lagerbegehungen. Ausgeliefert wird sie sowohl als Print- als auch als elektronische Fassung.

Es gibt einen neuen Leitfaden des VCI zur Umsetzung der TRGS 725 mit Ausgabedatum 07.05.2024 den sie ebenfalls sowohl als Print- als auch als elektronische Fassung erhalten. 

Weiterhin erhalten sie aktualisierte Fragen und Antworten beispielsweise zur Gefährdungsbeurteilung und zum Explosionsschutzdokument, der Zoneneinteilung  und dem konstruktiven Explosionsschutz.  

Warnvermerk zur DIN EN ISO 80079-36:2016-12 Explosionsfähige Atmosphären – Teil 36: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen (ISO 80079-36:2016); Deutsche Fassung EN ISO 80079-36:2016, die in elektronischer Fassung im Kompendium enthalten ist:

In der deutschen und englischen Fassung der DIN EN ISO 80079-36:2016-12 wurden folgende Fehler erkannt:

In 8.4.4, Tabelle 9, zweite und dritte Spalte ist jeweils nach dem Ts ein „+“ zu ergänzen:

„Ts + (20 ± 2) °C“

In 11.2 ist der folgende Satz als „o“ zu ergänzen:

„o) Ex-Bauteile dürfen keine Kennzeichnung der Temperaturklasse oder der maximalen Oberflächentemperatur enthalten.“

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Neues Fachbuch „Wärmeexplosion“ von Dr.-Ing. G. Krause

Die Theorie der Wärmeexplosion versucht mit mathematisch, physikalischen Methoden den makroskopischen Ablauf einer chemischen Reaktion zu beschreiben. Diese Vorgehensweise ließe sich unter dem Begriff chemische Makrokinetik zusammenfassen. Die chemische Formel der Reaktion ist bedeutungslos.

Seit den bahnbrechenden Arbeiten von Semenov und Frank-Kamenetskii wurde dieses Fachgebiet weitgehend als abgeschlossen betrachtet. Das hier vorliegende Werk führt nicht nur die Arbeit von Frank-Kamenetskii in theoretischer Hinsicht fort, sondern beschäftigt sich auch mit der Anwendung der Theorie auf die Auswertung von Experimenten. Fragen nach geeigneter Versuchsführung werden beantwortet. Das führt zur Bestimmung von kinetischen Parametern und Stoffwerten. Wenn diese Kennwerte sicher ermittelt worden sind, können Aussagen über die thermische und chemische Stabilität eines Stoffes getroffen werden. Darüber hinaus sind Aussagen über Abbrandgeschwindigkeit und Druckaufbau möglich.

Dr.-Ing. G. Krause studierte Physikalische Ingenieurwissenschaften an der TU Berlin. Dort promovierte er über numerische Verfahren für elastische, poröse Medien. Anschließend begann er eine 3-jährige industrielle Tätigkeit im Kernkraftwerksbau. Hier legte er bau-, maschinen- und elektrotechnische Komponenten gegen Einwirkungen von Außen (Erdbeben, Flugzeugabsturz, Explosionen) aus. Seit über 45 Jahren ist G. Krause selbstständig und entwickelt die Software ISAFEM3D (Finite Elemente) und ISAKINETIC (chemische Sicherheitstechnik). Zahlreiche Berechnungen mit diesen Softwarewerkzeugen sind in diesem Werk zu finden.

Krause ist der Autor von 22 Veröffentlichungen und 3 Büchern.
Dr. Krause GmbH
Verlag Wissenschaft & Kunst
Berlin, Germany
dr.krause.software@isafem.de
www. selbstentzuendung.com
www. isafem.de

Aktualisiert: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Die Technische Regel TRGS 529 GMBl 2024, S. 494-520 [Nr. 25-26] v. 16.7.2024 gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und zum Betrieb von Biogasanlagen.
Biogasanlagen im Sinne dieser TRGS umfassen alle für die Biogaserzeugung erforderlichen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen, wie zur Speicherung, Lagerung, Verwertung und Weiterleitung von Biogas, die miteinander in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Das schließt die Annahme von Substraten sowie die Aufbereitung und Lagerung von Substraten und Gärresten ein, sofern ein räumlicher und betrieblicher Zusammenhang gegeben ist.  

Aktualisiert: Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

Die DGUV Information 207-206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst“ vom März 2024 weist auf die rechtlichen Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln hin. Sie enthält Empfehlungen, die die Umsetzung von gefahrstoffbezogenen Regelungen in der Praxis erleichtern sollen, informiert über die Desinfektionsmittel, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen. Dies umfasst auch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Sie unterstützt damit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Die Information richtet sich an Verantwortliche in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen und Führungskräfte, die für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Desinfektionsmittel verantwortlich sind, sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Interessenvertretungen, Beschäftigte sowie an Hygienefachpersonal. Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass in Arbeitsbereichen außerhalb des Gesundheitsdienstes vergleichbare Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln durchgeführt werden, können die hier beschriebenen Regelungen analoge Anwendung finden.

EPSC – EUROPEAN PROCESS SAFETY CENTRE

Das EPSC – EUROPEAN PROCESS SAFETY CENTRE hat Unfalluntersuchungen und „Lessons learnt“ aus dem Zeitraum 2017 bis 2023, die einzeln als Learning sheets veröffentlicht sind, jetzt als Broschüre zum kostenfreien Download zusammengefasst. https://epsc.be/

Neu: Merkblatt M 063 „Lagerung von Gefahrstoffen – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Das Merkblatt enthält sowohl übergreifende Antworten zu den Themen Anlieferung, innerbetrieblicher Transport, mengenunabhängigen Grundpflichten zur Lagerung von Gefahrstoffen, Lagerung in Sicherheitsschränken, allgemeinen baulichen und organisatorischen Anforderungen an ein Gefahrstofflager, Zusammenlagerung und Notfallvorsorge als auch Antworten zu einzelnen Gefahrstoffgruppen.

Dieses Merkblatt beruht im Wesentlichen auf den Inhalten der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (Fassung vom Januar 2013). Die Aussagen sind teilweise ergänzt durch Anmerkungen, die die Sicht der BG RCI wiedergeben. Um die Anwendung insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben zu erleichtern, wurde eine Darstellung der Inhalte in Frageform gegliedert. Widersprüche zur Technischen Regel sind hierdurch nicht beabsichtigt.

Forschung FSA: Erste Ergebnisse der Versuchsreihe „Einfuss von Rohrbögen und -krümmern auf die Flammenfrontgeschwindigkeit und Druckentwicklung in Rohrleitungen“

Die Untersuchung des Einflusses von Rohrbögen auf die Entwicklung der Flammenfrontgeschwindigkeiten und Druckentwicklung ist angelaufen. In verschiedenen Konstellationen werden die Signale der Flammenmelder und Drucksensoren erfasst und ausgewertet. Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass der Druckverlauf kaum beeinflusst wird, während die mittlere Flammengeschwindigkeit hinter dem direkt am Behälter installierten Rohrbogen geringfügig beschleunigt ist. In der in der zweiten Jahreshälfte anstehenden Forschungsphase werden die geplanten Versuchsreihen fortgeführt.

Ansprechpartnerin:
Ulrike Faißt
Ulrike.Faisst@fsa.de

Forschung FSA: Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Ablauf von Staubexplosionen in Becherelevatoren mit runden Förder- und Rücklaufschächten“ veröffentlicht

Becherelevatoren stellen eine weit verbreitete Anlagenkomponente zur senkrechten Förderung von Schüttgütern dar. In diesem Forschungsprojekt wurde der Einfluss veränderter Schachtgeometrie auf Grund einer runden Bauform auf den maximalen Explosionsüberdruck näher untersucht. Der Abschlussbericht Projekt F-05-1301 mit den Forschungsergebnissen ist auf der Website der FSA unter Veröffentlichungen als Download verfügbar.

Die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz Kurs 13 erfolgreich abgeschlossen

Wir gratulieren allen Absolventen diese Kurses zum erfolgreichen Abschluss und wünschen viel Erfolg bei der anspruchsvollen Tätigkeit auf dem Gebiet des Explosionsschutzes.

Die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz „betriebsbezogener Sonderkurs“ erfolgreich abgeschlossen

Für die Firma MiRO wurde ein betriebsbezogener Sonderkurs zum Fachmanager Explosionsschutz erfolgreich durchgeführt.
Wir gratulieren allen Beteiligten und wünschen viel Erfolg bei der zukünftigen Arbeit.

Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Die aktuellen Termine finden Sie hier:

Kurs 14Kurs 15Kurs 16Kurs 17
Modul 117.09.2024 (Online-Seminar)14.01.2025
(Online-Seminar)
02.04.2025
(Präsenz-Seminar)
18.09.2025
(Online-Seminar)
Modul 218.09.2024 (Online-Seminar)15.01.2025
(Online-Seminar)
03.04.2025
(Präsenz-Seminar)
19.09.2025
(Online-Seminar)
Modul 322.10.2024 (Online-Seminar)19.02.2025
(Online-Seminar)
07.05.2025
(Präsenz-Seminar)
15.10.2025
(Online-Seminar)
Modul 423.10.2024 (Online-Seminar)20.02.2025
(Online-Seminar)
08.05.2025
(Präsenz-Seminar)
16.10.2025
(Online-Seminar)
Modul 518.11.2024
(Online-Seminar)
25.03.2025
(Online-Seminar)
04.06.2025
(Präsenz-Seminar)
12.11.2025
(Online-Seminar)
Modul 619.11.2024
(Online-Seminar)
26.03.2025
(Online-Seminar)
05.06.2025
(Präsenz-Seminar)
13.11.2025
(Online-Seminar)

Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Grenzen der Zoneneinteilung  

Nach TRGS 720, Punkt 3 gilt:
9. Für die Festlegung von Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung wird vorausgesetzt, dass das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und das Wirksamwerden der Zündquelle voneinander unabhängig sind. Die Fälle, in denen keine Unabhängigkeit zwischen dem Auftreten der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre und der Zündquelle gegeben ist, erfordern in der Regel Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes oder eine Konzeptänderung, die in einer gesonderten Betrachtung festzulegen sind.

Die Zoneneinteilung wird verwendet, um die Anforderungen an die Vermeidung von wirksamen Zündquellen, zum Beispiel bei der Auswahl von Geräten, festlegen zu können. Bei der Zoneneinteilung ist ausschließlich die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g. e. A.) zu betrachten. Die Frage, welche wirksamen Zündquellen auftreten können, wird erst gestellt, nachdem die Zone festgelegt ist. Dieser Vorgehensweise liegt die Bedingung zu Grunde, dass das Auftreten von g. e. A. und Zündquelle unabhängige Ereignisse sind. Daher kann eine Zoneneinteilung nur dann sinnvoll angewendet werden, wenn das Auftreten von wirksamen Zündquellen nicht mit dem Auftreten einer g. e. A. gekoppelt ist. 

Ist die wirksame Zündquelle beispielsweise dem Stoff inhärent durch eine mögliche Zerfallsreaktion dieses Stoffes macht die Zoneneinteilung keinen Sinn – es lässt sich keine Vermeidungsstrategie für die Zündquelle in Abhängigkeit einer Zone ableiten.

Die Vermeidung einer Zerfallsreaktion lässt sich nur aus den Stoffeigenschaften selbst ableiten.

DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas

Flüssiggas kommt in zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Branchen zum Einsatz – entsprechend ist ein fachgerechter Umgang mit Flüssiggas und den spezifischen Flüssiggasanlagen entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Betrieb sicherzustellen.

Die branchenübergreifende DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, aber auch DGUV Vorschriften, Normen sowie weitere verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Informationen für die Aufstellung, die Dichtheitskontrolle, den Betrieb und die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Diese können auch von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Vertretern staatlicher Aufsichtsbehörden sowie zur Prüfung befähigten Personen für Flüssiggasanlagen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben genutzt werden.

Ist ein Explosionsschutzdokument ohne Unterschrift des Arbeitgebers rechtskonform?

Nach Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten“,  § 6 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“ der Gefahrstoffverordnung gilt:

Im Gesetzblatt ist der Arbeitgeber direkt angesprochen. Daraus folgt, dass das Explosionsschutzdokument, welches beispielsweise durch interne oder externe fachkundige Personen erarbeitet wird, nur durch die Unterschrift des Arbeitgebers rechtskonform wird.

Dr. Berthold Dyrba
Patrick Dyrba