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Fachinformation 1/2022

1/2022

Der Ziellose erleidet sein Schicksal – der Zielbewusste gestaltet es.

Immanuel Kant

Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Die Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte fand vom 30.11. bis 01.12.2021 mit 30 Personen coronabedingt als Online-Veranstaltung statt. Die Konferenz war von allen als sehr positiv aufgenommen worden, wobei sich natürlich viele eine Präsenzveranstaltung gewünscht hätten. Die Teilnehmerzahlen zeigen auch, dass das Interesse an einer Veranstaltung, in der Erfahrungen aus der Praxis vorgestellt und diskutiert werden sehr hoch ist.

Unter dem Eindruck der gelungenen Fachkonferenz planen wir bereits unsere nächsten Veranstaltungen, die für Sie eine ideale Weiterbildung darstellen.

Für die Fachkonferenzen in diesem Jahr, die jeweils als Präsenzveranstaltungen vorgesehen sind, haben wir mit dem Hotel Villa Medici in Bad Schönborn folgende Termine vertraglich vereinbart:

29.06. / 30.06.2022 als 3. Fachkonferenz:

Vorabend:  
Explosionsgeschichten – zwischen Realität und Fantasie oder Aus Unfällen lernen – eine nicht ganz ernst gemeinte Analyse erzählt von Dr. Berthold Dyrba

Erste Schwerpunkte der Hauptveranstaltung:

  • Explosionsschutzkonzept für einen Mischraum zur Kosmetikherstellung:

     Darstellung des Explosionsschutzkonzeptes von der Planung bis zur Umsetzung inkl. dem      Explosionsschutzdokument

  • Explosionsgefährdete Bereiche an Ausblaseöffnungen von Leitungen zur Atmosphäre von   Wasserstoff- Anlagen
  • Analyse des Lernverhaltens bei Anwendung des adaptiven, personalisierten und mobilen     Lernens
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Explosionsschutzdokument

30.11./01.12.2022 als 4. Fachkonferenz:

Diese Konferenz ist keine Wiederholung der 3. Fachkonferenz, sondern wird neue Themen beinhalten.

Bitte merken Sie sich bereits heute die Termine vor!

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Neue Seminare zum Explosionsschutz / Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Nach dem auch der Kurs 4 als Präsenzveranstaltung Ende November sehr erfolgreich abgeschlossen wurde starten wir mit dem Kurs 5 wie geplant als Online-Seminar am 19.01.2022. Es sind noch einige Plätze frei und können auch kurzfristig gebucht werden.

Kurs 5Kurs 6Kurs 7Kurs 8Kurs 9
Modul 119.01.2022
(Online-Seminar)
10.05.2022
(Präsenz-Seminar)
14.09.2022
(Online-Seminar)
18.01.2023
(Online-Seminar)
28.03.2023
(Präsenz-Seminar)
Modul 220.01.2022
(Online-Seminar)
11.05.2022
(Präsenz-Seminar)
15.09.2022
(Online-Seminar)
19.01.2023
(Online-Seminar)
29.03.2023
(Präsenz-Seminar)
Modul 309.03.2022
(Online-Seminar)
01.06.2022
(Präsenz-Seminar)
11.10.2022
(Online-Seminar)
15.02.2023
(Online-Seminar)
10.05.2023
(Präsenz-Seminar)
Modul 410.03.2022
(Online-Seminar)
02.06.2022
(Präsenz-Seminar)
12.10.2022
(Online-Seminar)
16.02.2023
(Online-Seminar)
11.05.2023
(Präsenz-Seminar)
Modul 504.05.2022
(Online-Seminar)
28.06.2022
(Präsenz-Seminar)
08.11.2022
(Online-Seminar)
15.03.2023
(Online-Seminar)
20.06.2023
(Präsenz-Seminar)
Modul 605.05.2022
(Online-Seminar)
29.06.2022
(Präsenz-Seminar)
09.11.2022
(Online-Seminar)
16.03.2023
(Online-Seminar)
21.06.2023
(Präsenz-Seminar)

Weitere Informationen und zur Anmeldung

TRBS 1201 Teil 1 überarbeitet

Im Mai 2021 wurden Änderungen der TRBS 1201 Teil 1 bekannt gemacht (GMBl 2021, S. 1007). Neben Änderungen im Hauptteil und im Anhang 3 „Zusätzliche Prüfungen bei erlaubnisbedürftigen Anlagen“ wurde ein neuer Anhang 5 „Beispiele zur Einordnung der Prüfverpflichtung“ ergänzt. Die neue Anlage 5 verdeutlicht an Beispielen, was mit den einfachen Ex-Anlagen gemeint ist. Die Beispiele sind folgendermaßen aufgebaut:

Es werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik angegeben, auf die als Grundlage der Bewertung Bezug genommen wird, die Bewertung wird dargestellt, die Konsequenz daraus angegeben für den Prüfumfang und die Prüferqualifikation.

Abschließend wird die Bewertung in einer einheitlichen grafischen Darstellung, die sich am Duktus der TRGS 720 orientiert, visualisiert.

Die Beispiele sind: einfache Lackieranlage, Batterieladestation (2 Varianten), Bäcker (2 Varianten), Laborabzug, Reinigungsspray (3 Varianten), Lagerung von Lösemitteln im Sicherheitsschrank, Lagerung im Gefahrstofflager nach TRGS 510, Flüssiggas (Ein- und Mehrflaschenanlage). Downloads

Überarbeitung der Technischen Regel Flüssiggas

Die neuen Regelungen fassen alle aktuellen einschlägigen anerkannten Regeln der Technik und flüssiggasspezifische Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen zusammen. Die TRF 2021 ist im Mai 2021 erschienen. Die TRF 1996 wurde durch DVFG und DVGW komplett überarbeitet, so dass die Inhalte der Neufassung dem aktuellen Stand der Technik für Flüssiggasanlagen im nicht gewerblichen Bereich entsprechen. Auch die künftige DGUV Regel 110-010 „Flüssiggas“ (derzeit in Erarbeitung, wird die DGUV Vorschrift ablösen) verweist an einigen Stellen auf die TRF 2021, allerdings können im gewerblichen Bereich weitergehende Anforderungen bestehen, die sich aus der DGUV Vorschrift 79 bzw. 80 „Verwendung von Flüssiggas“ bzw. künftig der DGUV Regel 110-010 ableiten.

Die TRF 2021 ist hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem DGUV Sachgebiet „Explosionsschutz“ abgestimmt, ein entsprechender Eintrag ist unter Punkt 5 der Beispielsammlung zur Zoneneinteilung in Anlage 4 der DGUV Regel 113-001 erfolgt.

Dyrba, B. und Dyrba, P.: 57. Lieferung “Kompendium Explosionsschutz

Die 57. Lieferung wurde im Dezember 2021 ausgeliefert. Das wichtigste zu dieser Lieferung finden Sie hier:

Die EU-Marktüberwachungsverordnung, abgekürzt EU-MÜ-VO 2019/1020 tritt am 16. Juli 2021, ohne dass es einer parlamentarischen Transformation bedarf, als direkter Bestandteil der nationalen Rechtsordnungen (also auch der deutschen) EU-weit in Kraft.

Zur Vermeidung bereits frühzeitig absehbarer Überschneidungen mit dem nun fast eine Dekade alten Produktsicherheitsgesetzes, hatte die Bundesregierung sich daher entschlossen, das Produktsicherheitsgesetzes von 2011 zu verschlanken und die dergestalt abgespeckten Teile in ein jeweils separates „Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten“ -Marktüberwachungsgesetz- (MÜG) und ein „Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen“ (ÜAnlG) zu überführen.

Mit dieser Lieferung erhalten Sie das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162). Damit erhalten Überwachungsbedürftige Anlagen zum ersten Mal ein eigenes Gesetz. Auch die Möglichkeit, andere Prüfer als die ZÜS zu bestimmen ist jetzt ausdrücklich vorgesehen (siehe Frage 1.2.7).

Die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten wird ab 16. Juli 2021[1] vollständig wirksam. Zeitgleich tritt das Marktüberwachungsgesetz vom 9. Juni 2021[2] in Kraft, das nationale Durchführungsbestimmungen zur Marktüberwachungsverordnung enthält und den Marktüberwachungsbehörden erweiterte Befugnisse einräumt (siehe Frage 1.2.7). Durch die neue Verordnung erhält die Marktüberwachung verbesserte Instrumente. Der elektronische Geschäftsverkehr und der Online-Handel finden verstärkte Berücksichtigung. Für die Wirtschaftsakteure ergeben sich erweiterte Aufgaben, die in Kapitel II der neuen Marktüberwachungsverordnung aufgeführt sind. Allgemein besteht eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden, sowohl für die Wirtschaftsakteure als auch für “Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft” im Falle des Online- oder Fernabsatzhandels.

Angepasst werden die neuen Inhalte aus der Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL an die Ausgabe August 2021 insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige systematische Änderungen. Insofern werden die Inhalte der Spalte 4 systematisch auf die neue Gliederung der TRGS 722 angepasst. Begonnen wird in dieser Ergänzungslieferung mit dem Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“. Für die anderen Kapitel gibt es eine Vergleichstabelle, die an den Anfang der EX-RL – Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Kapitel 1-3 werden in den nächsten Lieferungen eingepflegt.

Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de

„Ex-Magazin“ Neue digitale Fachzeitschrift der Firma R. Stahl AG

Im Jahr 2014 wurde die erfolgreiche, seit den siebziger Jahren, veröffentlichte Print-Version eingestellt. Nach ein paar Jahren Pause wird nun auf mehrfachen Wunsch der Leserschaft das Ex-Magazin neu aufgelegt.

Weiterlesen: https://ex-magazin.r-stahl.com/

Artikel von P. Dyrba im „Ex-Magazin“ der Firma R. Stahl AG

„Kompetenzen im Explosionsschutz – Die Bedeutung von Fachkompetenz für die Sicherheit in Ex-Anlagen“

Wenn von Kompetenzen gesprochen wird, muss die Bedeutung genauer hinterfragt werden. Aus dem lateinischen „competentia“ übersetzt, bedeutet es „Eignung“. Doch was wird darunter verstanden? Als „Eignung“ werden im Allgemeinen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, als Anforderung an eine Person zur Erfüllung einer bestimmten Tätigkeit, bezeichnet. Sind wir in der Lage, in besonderen Situationen durch unser Wissen, unsere Fähigkeiten und Fertigkeiten Probleme konkret zu lösen, die kein routinemäßiges Handeln erfordern, gelten wir als kompetent. Im Explosionsschutz werden Personen benötigt, die in Gefahrensituationen kompetent, d.h. durch richtiges Handeln, agieren. Dabei ist nicht nur die personelle Kompetenz, die Aktivitäts- und Handlungskompetenz und die sozial-kommunikative Kompetenz gefragt, sondern auch die Fach- und Methodenkompetenz. Für das berufliche Leben spielt die Kombination der Kompetenzen eine wichtige Rolle. Ein spezielles Arbeitsumfeld, wie es der Explosionsschutz ist, erfordert zudem ein hohes Maß an Expertenwissen, die Fachkompetenz ist gefragt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://ex-magazin.r-stahl.com/artikel/detail/kompetenzen-im-explosionsschutz

Infoblatt Explosionsschutz „Wasserstoffherstellung und -anwendung in Brennstoffzellen“ (001)

Mit den „Infoblättern zum Explosionsschutz“ will die IVSS (Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit) ganz knapp zu Themen informieren, die für den Explosionsschutz – insbesondere im Zusammenhang mit Energien aus regenerativen Quellen – relevant und nicht immer unmittelbar offensichtlich sind. Schwerpunkte des Infoblattes 001 sind:

Charakterisierung von Wasserstoff, Wasserstoffherstellung, Speicherung, Hauptrisiken, Schutzmaßnahmen, Brennstoffzellen,

Weiterlesen: https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/IVSS/IVSS_Infoblatt_Brennstoffzelle_D_2019.pdf

Infoblatt Explosionsschutz „Biogasanlagen – sicherer Umgang mit Biogas“ (002)

Schwerpunkte des Infoblattes 002 sind: Gefährdung, Explosionsschutz,  Lüftungsmaßnahmen, Biogasreaktoren/Fermenter, Gasspeicher, Verwerten von Biogas 

Weiterlesen:  https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/IVSS/IVSS_Infoblatt_Biogasanlagen_D_2019.pdf

IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“ (003)

Schwerpunkte des Infoblattes 003 sind:  Anlagenteilen und Verbindungen, Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile und Verbindungen, Technisch dichte Anlagenteile und Verbindungen, Überprüfen der Anlagenteile und Verbindungen auf Dichtheit, Nicht dicht gebaute Anlagenteile und Verbindungen – Verringern betriebsbedingter Austritte brennbarer Stoffe

Weiterlesen: https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/IVSS/IVSS_Infoblatt_Anlagendichtheit_2021.pdf

Fachbuch „Sicherheitstechnische Kenngrößen brennbarer Gase und Dämpfe 2021“ – überarbeitet und erweitert

Das Standardwerk „Sicherheitstechnische Kenngrößen brennbarer Gase und Dämpfe“ wurde erweitert und aktualisiert (4.Auflage 2021). Neue Datenfelder, wie verlässlich geschätzte Kenngrößen, Dampfdruckkurven und Gefahrstoffkennzeichnungen sind hinzugekommen. Das Werk enthält ausführliche Erläuterungen zum Explosionsschutz und zur Anwendung der aufgeführten sicherheitstechnischen Kenngrößen.

Bestellmöglichkeit beim Eich-Verlag: https://deutscher-eichverlag.de/produkt/sicherheitstechnische-kenngroessen-brennbarer-gase-und-daempfe-2021/

Häufig gestellte Fragen zur adaptiven, personalisierten und mobilen Qualifizierung Teil 1

Allein im Jahr 2021 haben sich weit über 100 Personen über unsere Plattform mittels adaptiven, personalisierten und mobilen Lernensauf dem Gebiet des Explosionsschutzes qualifiziert! Da es sich dabei um eine völlig neue Lernmethodehandelt treten immer wieder die gleichen Fragen auf. An dieser Stelle wollen wir einige der am häufigsten gestellten Fragen aufgreifen und beantworten:

Was ist »adaptives und personalisiertes Lernen«?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Lernmethoden verwendet das adaptive und personalisierte Lernen eine Art künstliche Intelligenz. Mit Hilfe von Algorithmen passen sich die zu vermittelnde Inhalte kontinuierlich an den Lernenden an.

Müssen bei herkömmlichen Qualifizierungsangeboten sämtliche Themen eines Kurses gelernt werden, auch solche, die vom Lernenden bereits beherrscht werden, ist dies nicht effizient und demotiviert nur den Lernenden. Zu unterschiedlich sind die Qualifizierungsangebote und der Qualifizierungsbedarf. Dies ist ein großer Nachteil für Mitarbeiter und Unternehmen, so sind dadurch Mitarbeiter länger unproduktiv und Kosten für Qualifizierungen steigen unnötig in die Höhe.

Adaptive, personalisierte Lernsysteme ermitteln automatisch den aktuellen tatsächlichen Wissenstand des Lernenden. Dies erfolgt während der Absolvierung eines Kurses kontinuierlich, anhand von Daten, bestehend aus den Selbsteinschätzungen des Lernenden und Fremdeinschätzungen des Programms (z. B. durch Wissenstests). Lernende erhalten somit ihr individuelles Qualifizierungsangebot und müssen daher nicht mehr alle Themen bearbeiten. Dies steigert die Motivation und reduziert den zeitlichen Aufwand.

Vorteile des adaptiven, personalisierten Lernens:

  • Es werden nur die Themen gelernt, bei denen Bedarf besteht;
  • Durch die Optimierung der Lerninhalte ist es effizienter;
  • Durch die erreichte Zeitersparnis können gleichzeitig die Qualifizierungskosten gesenkt        werden;
  • Ermöglicht ein plattformübergreifendes mobiles Lernen.

Unsere Kursangebote finden Sie unter: https://www.exinfos.de/Leistungen/Adaptives,-personalisiertes-und-mobiles-Lernen-Auf-der-Basis-von-Area9-Lyceum

Welche Auswirkungen hat die Coronapandemie auf Bildungs- und Beratungsangebote bei der Firma Dyrba Explosionsschutz Bildung und Beratung?

Die aktuelle Lage stellt Unternehmen und Institutionen vor die große Herausforderung, ihre bestehenden Präsenz­veran­staltungen anzupassen. Noch im Frühjahr 2020 mussten aufgrund von Corona Präsenzveranstaltungen abgesagt werden. Einige Firmen und Institutionen verschoben optimistisch ihre Veranstaltungen um ein halbes Jahr in die Herbstmonate, mit der Hoffnung die Pandemie sei bis dahin weitestgehend unter Kontrolle. Doch leider wurden wir eines anderen belehrt, nach den Sommermonaten, mit dem Ferienende, gingen die Zahlen erneut nach oben. Die Firma Dyrba Explosionsschutz Bildung und Beratung hat sofort reagiert. In Kooperation mit dem Carl Heymanns Verlag wurden schon vor ca. 10 Jahren E-Learning-Module zu den Themen:

  • Grundlagen des Explosionsschutzes
  • Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen
  • Vorbeugender Explosionsschutz
  • Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Instandhaltung und Prüfung

entwickelt und erfolgreich vermarktet. Wir haben daraufhin bereits ab Mai 2020 jedes E-Learning-Modul mit einer einstündigen telefonischen Beratung kombiniert. Damit bietet sich für jeden Interessenten die Möglichkeit der intensiven Weiterbildung auch im Home-Office. Mit der Einführung des adaptiven, personalisierten und mobilen Lernens ab Herbst 2020 wurden Weiterbildungen auch auf einer neuen intelligenten Plattform möglich. Durch die Coronapandemie gab es in keiner Weise einschränken, sondern das Leistungsangebot wurde systematisch erweitert.

Worin unterscheiden sich Online-Bildungsangebote von Präsenzangeboten in der Erwachsenenqualifizierung?

Bei der Nutzung digitaler Weiterbildungs­angebote können ohne Infektionsrisiko individuelle Qualifizierungen zu allmöglichen Themen wahrgenommen werden mit weiteren Vorteilen beispielsweise die Reduzierung von Reisekosten und der Einsparung von Reisezeiten. Online-Bildungsangebote unterscheiden sich erheblich in der Qualität und Intensität untereinander. Das gleiche gilt für Präsenzveranstaltungen. Auf dem Gebiet des Explosionsschutzes gibt es von verschiedenen Fortbildungsträgern folgende Online-Bildungsangebote:

  • DVDs
  • E-Learning-Module
  • Lernprogramme
  • Online-Seminare
  • Online-Tagung
  • Power-Point-Präsentationen
  • Videodownloads
  • Videospots
  • Virtual Classroom
  • WBT-Training

Einige Angebote dauern auch nur wenige Minuten und andere gehen über mehrere Stunden. Einige Angebote kann man nur passiv nutzen und in anderen wird man aktiv eingebunden.

Im Rahmen von Forschungsarbeiten bei der Firma Dyrba Explosionsschutz Bildung und Beratung wurden alle Anbieter die hochwertige digitale Qualifizierungsangebote anbieten und von anerkannten Explosionsschutzspezialisten erarbeitet worden sind ausgewertet. Das adaptive, personalisierte und mobile Lernen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes wird weltweit nur von der Firma Dyrba Explosionsschutz Bildung und Beratung auf einer hochintelligenten Plattform angeboten.

Für Sie gelesen: Explosion in Leverkusen

Am 27. Juli 2021 kam es zu einer Explosion mit anschließendem Brand in dem Entsorgungszentrum der Firma Currenta in Leverkusen-Bürrig. Dabei sind sieben Menschen ums Leben gekommen und 31 Personen wurden verletzt. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um eine explosionsartige Selbstentzündung der Stoffe, die in den Tanks gelagert waren. Die gelagerten Stoffe wurden durch Currenta unmittelbar nach der Explosion öffentlich gemacht. So lagerten im Tank 3 ca.14 Kubikmeter schwefel- und phosphorhaltige Reststoffe wie sie bei der Produktion von Pflanzenschutzmitteln anfallen. Dies wurden von einem Kunden aus dem europäischen Ausland angeliefert. Die Anlage war dafür zugelassen. Bei der Selbstentzündung handelt es sich um eine exotherme Reaktion, das heißt das Reaktionswärme frei wird. Die Temperaturerhöhung beschleunigt die Reaktion. Die Temperatur steht in der Gleichung zur Berechnung der Reaktionsgeschwindigkeit im Exponenten, so dass die Reaktionsgeschwindigkeit mit der Erhöhung der Temperatur exponentiell ansteigt. Diese „durchgehende“ chemische Reaktion führt dann zu einem explosionsartigen Druckanstieg, der die Tankwandung zum Bersten bringt. In diesem Fall ist die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 410 „Erkennen und beherrschen exothermer chemischer Reaktionen“ in Anwendung zu bringen. Bisher liegt das endgültige Gutachten noch nicht vor.

Quelle: 10/2021 Sicherheitsingenieur

PS: Auf unserer 2. Fachkonferenz hat der Spezialist für die Berechnung der Selbstentzündung und der Induktionszeit (= Zeit bis zur explosionsartigen Reaktion) Herr Dr. Krause genau zu diesem Thema zwei interessant Beiträge geliefert und aufgezeigt, dass solche durchgehenden chemischen Reaktionen auch bei der Lagerung von Kohle und Kohlenstaub, Holzstaub und -späne, Kunststoffen und weiteren organischen Substanzen möglich sind!

Auflösung Quizfrage

Die Frage aus der letzten Fachinformation lautete:

Ist ein Neubau eines Tanklagers mit einem Volumen > 20.000 Liter entzündbare Flüssigkeiten nach BetrSichV bei der zuständigen Behörde erlaubnisbedürftig?

  • a) Ja, in jedem Fall.
  • b) Ja, wenn der Flammpunkt < 65 Grad Celsius beträgt.
  • c) Nein, wenn der Flammpunkt > 23 Grad Celsius ist.
  • d) Ja, wenn der Flammpunkt < 23 Grad Celsius beträgt.

Die richtigen Antworten lauten:

  • c) Nein, wenn der Flammpunkt > 23 Grad Celsius ist.
  • d) Ja, wenn der Flammpunkt < 23 Grad Celsius beträgt.

Alle Preisträger wurden zwischenzeitlich informiert. Wir gratulieren allen Gewinnern!

Neuer Studiengang „Wasserstofftechnologie und -wirtschaft (M.Sc.)

Am 06. April 2022 soll der neue Studiengang „Wasserstofftechnologie und -wirtschaft (M.Sc.)“ an der Dresden International University (DIU) starten. Wir freuen uns sehr an dieser einzigartigen Lehrveranstaltung im Rahmen einer Vorlesung den Studierenden unser Fachwissen des Explosionsschutzes vermitteln zu dürfen.

Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie unter: https://www.di-uni.de/studium-weiterbildung/wasserstofftechnik-und-wirtschaft

Gut zu wissen!

Wird während des Ladevorgangs eines Lithium-Ionen-Akkus Wasserstoff freigesetzt?
Nein, beim Laden eines Lithium-Ionen-Akkus entsteht kein Wasserstoff.

Lithium-Ionen-Akkus sind wartungsfrei und gasen nicht aus. Im Rahmen der Batteriepflege / Wartung ist kein Nachfüllen von Wasser notwendig, wie es z. B. bei Blei-Säure-Batterien der Fall ist.

Ein Risiko besteht vielmehr bei einer Tiefentladung oder mechanischen Beschädigung der Batterie. Dadurch kann es zum „thermal runaway“ (thermisches Durchgehen) kommen und es werden verschiedene Brandgase freigesetzt (z. B. auch Wasserstoff).

Beispiel Flurförderzeug:

Bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung in Kombination mit speziellen Gehäusen für die Batterien kann z. B. das Eindringen einer Gabelzinke selbst bei einer hohen Geschwindigkeit verhindert werden.

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschreibt in Ihrem Dokument „Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus“ vom Juni 2020:

Gebrauch der Lithium-Ionen-Akkus in verschie­densten Anwendungen

Tiefentladung sowie mechanische Beschädigungen und zu schnelle Entlade-Lade-Zyklen können Lithi­um-Ionen-Akkus in einen kritischen Zustand, wie z. B. zum Brennen bringen.
Lithium-Ionen-Akkus und die darin befindlichen Zellen sind mittlerweile durch mehrere Sicher­heitseinrichtungen geschützt und lassen sich si­cher
betreiben. Sollte sich eine Zelle z. B. durch Wärme, Überladung oder mechanische Beschädi­gung zersetzen oder thermisch durchgehen, ent­stehen an der Oberfläche der Zelle Temperaturen bis zu 800 °C. Die Zelle platzt und bläst ihren In­halt unter Überdruck nach außen ab. Dabei ent­steht ein meist weißer/grauer Nebel aus Elektrolyten und anderen Zellbestandteilen.

Brandverhalten von Lithium-Ionen-Akkus Besonders wichtig – Der Personenschutz!

„Dieser „Nebel“ kann sich entzünden und damit eine Stichflamme verursachen. Das im Elektrolyt enthaltene Lithiumhexafluorophosphat (LiPF6) ist sehr wasserempfindlich und reagiert mit der Luftfeuchtigkeit unter Bildung von Fluorwasserstoff (HF, Flusssäure) und Phosphorsäure (H3PO4). Der Nebel ist daher als entzündbar, giftig und ätzend anzusehen. Er kann auf der Hautoberfläche zu Verätzungen führen. Da bereits ab einer Temperatur von ca. 80 °C die Zersetzung einer Lithium-Ionen-Zelle beginnt, kann diese Reaktion einer Zelle die Zersetzung anderer Zellen auslösen, so dass sich nacheinander weitere Zellen eines Lithium-Ionen-Akkus bzw. -Speichers zersetzen können („thermal runaway“). Bisher bekannt und nachgewiesen sind neben den üblichen Brandgasen z. B.:

  • Graphit
  • Wasserstoff
  • Ethylencarbonat, (Di)methylcarbonat
  • Lithiumhexafluorophosphat
  • Schwermetalle, z. B. Kobalt, Nickel, Mangan
  • Fluorwasserstoff
  • Phosphorsäure
  • Phosphorwasserstoffverbindungen, z. B. Phosphin

Quizfrage 

Adaptives, personalisiertes und mobiles Lernen reduziert den Zeitaufwand für das Lernen. In einer Studie von Area9 Lyceum dauerte ein traditioneller E-Learning-Kurs 45 Minuten. Um wieviel Prozent konnte durch den Einsatz des adaptiven Lernens diese Zeit reduziert werden?

  1. 25 %
  2. 40 %
  3. 50 %
  4. 55 %

Bitte übermitteln Sie uns die richtige Antwort bis zum 15.02.2022.

Erster Preis: Gutschein für die Konferenz der „Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte“ am 30.11.2021 und 01.12.2021 in Höhe von 980,00 € in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn.
Informationen finden Sie hier.

Zweiter Preis: Adaptives, personalisiertes und mobiles Lernen
Lernfeld 1: Einführung in die Zoneneinteilung, zum Preis von 282,00 €
(Inkl. Grundpreis der Lernplattform über einen Zeitraum von 12 Monaten zum Preis von 250,- Euro)
Informationen finden Sie hier.

Dritter Preis: CD-Unterweisung im Explosionsschutz mit Olli von Dr. Berthold Dyrba im Wert von 28,40 €
Informationen finden Sie hier.

Es gelten die Teilnahmebestimmungen.

Dr. Berthold Dyrba                                           Patrick Dyrba