2/2022
Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die zur Zeit gefragt sind!
Henry Ford
3. Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte
Die 3. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte findet vom 29.06. bis 30.06.2022 als Präsenz-Veranstaltung in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt. Die bisher eingegangenen Anmeldungen zeigen, dass das Interesse an einer Veranstaltung, in der Erfahrungen aus der Praxis vorgestellt und diskutiert werden, sehr hoch ist. Diese Veranstaltung ist einmalig in Deutschland, da Themen diskutiert werden, die sich aus fachlich kompetenten Abschlussarbeiten der Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz ergeben. Damit stellen die Absolventen/-innen ihre Ergebnisse vor, die die aktuellen Aufgabenstellungen in der deutschen Wirtschaft widerspiegeln. Diese Veranstaltung gilt auch als ideale Weiterbildung für Personen, die die Prüfung alle sechs Jahre nach BetrSichV Anhang 2 Nr. 3.3 durchführen.
Als Gastreferent begrüßen wir Tobias Dyrba als Security Enthusiast mit dem Thema: Cyberkriminalität – vom Passwort über Datenklau bis zur Prozesssicherheit – Ein Überblick
Weitere Informationen und zur Anmeldung
4. Fachkonferenz vom 30.11. bis 01.12.2022
Diese Konferenz ist keine Wiederholung der 3. Fachkonferenz, sondern wird neue Themen beinhalten.
Bitte merken Sie sich bereits heute diesen Termin vor!
Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz / Neue Seminare zum Explosionsschutz
Nach dem der Kurs 5 als Onlineveranstaltung in einigen Wochen erfolgreich abgeschlossen werden kann, starten wir mit dem Kurs 6 wie geplant als Präsenzveranstaltung in unserem Partnerhotel Villa Medici am 10.05.2022. Es sind noch zwei Plätze frei und können kurzfristig gebucht werden.
Ausbildungs- & Seminartermine:
Kurs 14 | Kurs 15 | Kurs 16 | Kurs 17 | |
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Modul 1 | 17.09.2024 (Online-Seminar) | 14.01.2025 (Online-Seminar) | 02.04.2025 (Präsenz-Seminar) | 18.09.2025 (Online-Seminar) |
Modul 2 | 18.09.2024 (Online-Seminar) | 15.01.2025 (Online-Seminar) | 03.04.2025 (Präsenz-Seminar) | 19.09.2025 (Online-Seminar) |
Modul 3 | 22.10.2024 (Online-Seminar) | 19.02.2025 (Online-Seminar) | 07.05.2025 (Präsenz-Seminar) | 15.10.2025 (Online-Seminar) |
Modul 4 | 23.10.2024 (Online-Seminar) | 20.02.2025 (Online-Seminar) | 08.05.2025 (Präsenz-Seminar) | 16.10.2025 (Online-Seminar) |
Modul 5 | 18.11.2024 (Online-Seminar) | 25.03.2025 (Online-Seminar) | 04.06.2025 (Präsenz-Seminar) | 12.11.2025 (Online-Seminar) |
Modul 6 | 19.11.2024 (Online-Seminar) | 26.03.2025 (Online-Seminar) | 05.06.2025 (Präsenz-Seminar) | 13.11.2025 (Online-Seminar) |
Weitere Informationen und zur Anmeldung
TRBS 1201 Teil 3 überarbeitet
Im Januar 2022 wurden Änderungen der TRBS 1201 Teil 3 „Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU“ bekannt gemacht (GMBl 2022, S. 5 [Nr. 1] (v. 14.01.2022). Die Änderungen wurden auf 16 Seiten durchgeführt und betreffen den Abschnitt 4 „Beurteilung der Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 4.2 BetrSichV“, den Abschnitt 5 „Anforderungen an die Instandsetzung“ Absatz 2 und insbesondere den Anhang 2 „Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzungen“.
29. Lieferung der Explosionsschutzregeln DGUV Regel 113-001
Die 29. Lieferung der EX-RL (Ausgabe März 2022) wurde ausgeliefert und beinhaltet folgendes:
- TRBS 1201 Teil 1 (Berichtigung)
- TRBS 1201 Teil 3 (Änderung)
- TRBS 1203 (Änderung)
- TRBS 721 (Änderung)
- Änderungen der GefStoffV
- Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
- Änderungen der BetrSichV
- Punk 1 der Beispielsammlung komplett neu
- Neue Unterpunkte zu Punkt 4 der Beispielsammlung: 4.11, 4.12 und 4.13
Dyrba, B. und Dyrba, P.: 58. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Durch ca. 65 überarbeitete beziehungsweise neue Fragen und Antworten haben Sie nunmehr ca. 1333 häufig gestellte Fragen und Antworten zum Explosionsschutz. Mit dieser Lieferung erhalten Sie die TRBS 1201 Teil 1 »Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen« Ausgabe: März 2019 GMBl 2019, S. 241 [Nr. 13- 16] (23.05.2019) mit den umfangreichen Änderungen: GMBl 2021, S. 1007 [Nr. 46] (23.08.2021) und der Berichtigung: GMBI 2022, S.4 [Nr. 1] (14.01.2022). Die Änderungen im Hauptteil betreffen außer Klarstellungen, Verbesserungen der Zitierfähigkeit und einer Reihe redaktioneller Korrekturen die Aussagen zur Prüfung »einfacher Anlagen«. Im Abschnitt 4.3.2 »Umfang der Prüfung« Nummer 1 geht es um die Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des im Explosionsschutzdokument dargelegten Explosionsschutzkonzeptes. Nummer 2 enthält die ganzheitliche Prüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen entsprechend den Festlegungen im Explosionsschutzdokument. Eine Liste typischer Prüfpunkte befindet sich im Anhang 2. Zur Qualifikation der Prüfer befindet sich neu in 4.3.4 Absatz (1) der Hinweis auf den neuen Anhang 5: »Beispiele zu erforderlichen Qualifikationen von zur Prüfung befähigten Personen in Abhängigkeit von den Prüfaufgaben finden sich in Anhang 4. Weitere Beispiele zur Einordnung von Ex-Anlagen finden sich in Anhang 5.« Die neue Anlage 5 verdeutlicht an Beispielen, was mit den einfachen Ex-Anlagen gemeint ist. Die Beispiele sind: einfache Lackieranlage, Batterieladestation (2 Varianten), Bäcker (2 Varianten), Laborabzug, Reinigungsspray (3 Varianten), Lagerung von Lösemitteln im Sicherheitsschrank, Lagerung im Gefahrstofflager nach TRGS 510, Flüssiggas (Ein- und Mehrflaschenanlage). Die neue TRBS 1115 »Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen« veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 22 vom 26.03.2021 erfuhr im Mai letzten Jahres folgende Berichtigung des ersten Satzes der Präambel: »Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.« An der markierten Stelle standen vorher die Worte »für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen«. Diese Änderung hat lediglich formalen Charakter, denn nach der Betriebssicherheitsverordnung schließen Arbeitsmittel nicht nur Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden ein, sondern auch überwachungsbedürftige Anlagen. Schwerpunkte sind insbesondere Fragen zur Elektrostatik, zum adaptiven, personalisierten und mobilen Lernen, Normen, Forschung, neue Regelungen wie z. B.: Zuckerleitfaden, Technische Regel Flüssiggas, TRAS 120, TRAS 110, TRAS 410, VCI Leitfaden zur BetrSichV und IVSS-Infoblätter. Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der Überarbeitung der DGUV Regel 113- 001 EX-RL an die Ausgabe August 2021 insbesondere die Aktualisierungen zur EXRL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige systematische Änderungen. Insofern werden die Inhalte der Spalte 4 systematisch auf die neue Gliederung der TRGS 722 angepasst. Begonnen wurde in der letzten Ergänzungslieferung mit dem Kapitel 4 »Spezielle Anlagen«. Für die anderen Kapitel gibt es zunächst noch eine Vergleichstabelle, die an den Anfang der EX-RL – Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Kapitel 1-3 werden in den nächsten Lieferungen eingepflegt. Das aktuelle Verzeichnis der funktionsgeprüften Gaswarngeräte wurde in dieser Lieferung integriert.
Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de
Artikel von P. Dyrba in der Fachzeitschrift „ep Elektropraktiker“
Ist eine explosionsgeschützte Deckenbeleuchtung in einer Tischlerei erforderlich?
Wenn es um die Anforderungen der Beleuchtung in Arbeitsstätten geht, zieht man zunächst die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.4) [1] heran. Dabei geht es in erster Linie um das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung. Generell ist Tageslicht gegenüber künstlichem Licht vorzuziehen. Nicht immer kann jedoch eine Arbeitsstätte nur mit dem Tageslicht die Anforderungen an eine ausreichende Beleuchtungsstärke erfüllen und es muss eine zusätzliche künstliche Beleuchtung installiert werden. Durch diese können nach ASR A3.4 die Mindestwerte der Beleuchtungsstärken eingehalten werden. Zusätzlich müssen nach der Technischen Regel auch Anforderungen an Farbwiedergabe, Begrenzung von Blendung, Flimmern oder Pulsation und Schatten berücksichtigt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss sichergestellt werden, dass der Betrieb solcher Beleuchtungsanlagen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten einschränkt.
Doch welche Betrachtungen müssen angestellt werden, wenn es um die Deckenbeleuchtung in explosionsgefährdeten Bereichen geht? In der oben genannten ASR A3.4 findet man zum Explosionsschutz jedoch keine Hinweise. In einer nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift „ep Elektropraktiker“ wird auf die Regelwerke, die notwendige zu erstellende Gefährdungsbeurteilung und in bestimmten Fällen auf das geforderte Explosionsschutzdokument eingegangen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
14. International Symposium on Hazards, Prevention, and Mitigation of Industrial Explosions (ISHPMIE)
Vom 11. bis 15. Juli 2022 findet in Braunschweig das 14. internationale Symposium (ISHPMIE) statt. Herr P. Dyrba wird auf dieser Veranstaltung Erkenntnisse im Rhamen seiner Promotion zum Thema „Qualification in explosion protection – use of an adaptive learning platform“ vorstellen.
Details sind auf der Konferenz-Website zu finden: https://ishpmie2022.ptb.de/home
DGUV Information 213-716 – Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Galvanotechnik und Eloxieren
Diese DGUV Information enthält Hinweise zu den notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen der verschiedenen Vorbehandlungs- und Beschichtungsverfahren, sowie zur Nachbehandlung und Verfahrenstechnik in der Galvanik. Aufgrund der Wasserstoffentwicklung kann es bei einigen Behandlungsverfahren zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre kommen.
Entsprechend Gefahrstoffverordnung § 6 Absatz 9 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes mit den entsprechenden Maßnahmen erforderlich. Dazu wird auf einen Leitfaden sowie ein Muster-Explosionsschutzdokument verwiesen.
Download des Dokumentes: hier.
DGUV Information 205-039 – Feuerlöscher richtig einsetzen (neu)
Hierbei handelt es sich um eine kleine Broschüre mit vielen Piktogrammen zum richtigen Verhalten im Brandfall.
Download des Dokumentes: hier.
Neu erschienen: Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe
Der Leitfaden ist für Großbetriebe oder industrielle Fertigungen nicht ausreichend, ermöglicht aber kleinen und handwerklichen Betrieben, die mit brennbaren Stäuben umgehen bzw. Flüssiggas einsetzen, die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz durchzuführen und für ihre Arbeitsbereiche ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Mit fünf Checklisten werden systematisch Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen durchgegangen.
Download des Dokumentes: hier.
Aktualisierung des Explosionsschutzleitfadens Zucker
Gegenüber der Ausgabe 10/2014 wurden neben redaktionellen Änderungen u. a. folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:
Inhaltliche Anpassungen wie auch eine Anpassung der Bezüge bedingt durch zwischenzeitliche Änderungen der Rechtslandschaft, z. B. die Novellierung von GefStoffV und BetrSichV im Jahr 2015 mit den entsprechenden Änderungen der Reihe TRBS 2152ff. und TRGS 720ff. sowie der neuen Richtlinie RL 2014/34/EU für die RL 94/9/EG (ATEX). Im Leitfaden soll nur die grundsätzliche Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung dargestellt werden, daher wird der Duktus aus der TRGS 720 in der Fassung 03/2021 nicht mehr abgebildet, sondern der Ablauf nur in Worten beschrieben.
Im Abschnitt „Vermeiden von Zündquellen“ wurden verschiedentlich inhaltliche Korrekturen vorgenommen.
Download des Dokumentes: hier.
Neuer Online – Explosionsschutzkurs „Prüfung und Kontrolle von Gaswarneinrichtungen und -gräten“
Die jährlichen Prüfungen von Gaswarneinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen auch von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1 durchgeführt werden. Schwerpunkte der ca. 6-stündigen Ausbildung sind:
- Grundlagen und Philosophie des Explosionsschutzes
- Zonen im Explosionsschutz
- Woran erkenne ich, dass ein Gerät im Ex-Bereich eingesetzt werden kann?
- Instandhaltung und Wartung im Ex-Bereich unter Berücksichtigung von Gaswarneinrichtungen und -gräten
- Prüfungen nach BetrSichV unter Berücksichtigung von Gaswarneinrichtungen und ‑gräten
Im Einzelfall kann eine praktische Einweisung hinzu gebucht werden.
Weiterlesen auf: Adaptives Lernen
Häufig gestellte Fragen zur adaptiven, personalisierten und mobilen Qualifizierung Teil 2
Allein im Jahr 2021 haben sich weit über 100 Personen über unsere Plattform mittels adaptiven, personalisierten und mobilen Lernensauf dem Gebiet des Explosionsschutzes qualifiziert. Da es sich dabei um eine völlig neue Lernmethodehandelt treten immer wieder die gleichen Fragen auf. An dieser Stelle wollen wir einige der am häufigsten gestellten Fragen aufgreifen und beantworten:
Welche Vorteile bietet das adaptive, personalisierte und mobile Lernen?
Adaptives Lernen liegt gegenwärtig voll im Trend. Darunter versteht man, dass mit Hilfe künstlicher Intelligenz an den Lernenden angepasstes Lernen realisiert wird.
Auf der Suche nach den richtigen Qualifizierungsangeboten spielen Lösungen, die auf unterschiedliche Lerntypen und unterschiedliche Kenntnisse der Lernenden eingehen, eine immer wichtigere Rolle. Folgende Möglichkeiten ergeben sich bei der Anwendung des adaptiven Lernens, um sich ohne Über- oder Unterforderung neues Wissen anzueignen oder auf den aktuellen Stand zu halten:
- Die adaptiven Lernfelder passen sich automatisch an die Bedürfnisse jedes Lernenden an. Von den unterschiedlichsten Firmen werden sehr differenzierte Anforderungen verlangt und die Lernenden kommen mit sehr unterschiedlichen Vorkenntnissen zur Weiterbildung. Mit den individuellen Lerninhalten lassen sich diese Differenzierungen optimal bewältigen.
- Lernende erhalten einen skalierbaren optimalen Ansatz, der einen persönlichen Lernbegleiter darstellt. Lernende besitzen die Möglichkeit, ihren Wissenstand von »Anfänger« bis »Experte« auszuwählen. Durch die hinterlegte künstliche Intelligenz findet eine kontinuierliche Anpassung an das Wissensniveau des Lernenden statt. Auch wenn sich Lernende z. B. zu Beginn der Bearbeitung des Lernfeldes als »Anfänger« eingestuft haben, werden sie, wenn durch Zwischentests positive Ergebnisse nachgewiesen werden, höher eingestuft, z. B. als »Fortgeschrittener« oder sogar als »Experte«. Das bedeutet, dass sich dadurch die Lernzeit erheblich reduzieren kann.
- Um ein optimales Lernergebnis zu erzielen, werden bewährte Datenanalysen und intelligente Technologien zur Anpassung verwendet. Anhand von grafischen Informationsanzeigen werden dem Lernenden der Lernerfolg, Lernfortschritt und noch vorhandene Wissenslücken in Echtzeit vermittelt. Zusätzlich ist weiteres Informationsmaterial für Wissbegierige hinterlegt.
- Im Vergleich zu traditionellen Online- oder Präsenzschulungen bietet das adaptive Lernen eine um die Hälfte verkürzte Trainingszeit, reduziert Langeweile für diejenigen, die bereits fundiertes Vorwissen mitbringen und unterstützt ganz individuell diejenigen, die vollkommen neu einsteigen. Es wird eine höhere Effizienz erzielt, da die Konzentrationsbereitschaft höher ist, wenn sich der Lernende auf Lerninhalte fokussieren kann, die für ihn neu und wichtig sind. Da Lernende ihre unbewusste Inkompetenz selbst entdecken und beheben, steigt ihre Freude am Lernprozess. Adaptives Lernen ist eine geeignete Lernform, um Lernen in der heutigen Zeit, die durch die zunehmende Digitalisierung, das verstärktes mobile Arbeiten, die Reduzierung von Reisekosten und Verringerung von Infektionsrisiken gekennzeichnet wird, zukunftsfähig zu gestalten.
Unsere Kursangebote finden Sie hier.
Welche Lernfelder gibt es zum »adaptiven, personalisierten und mobilen Lernen«?
Folgende Lernfelder können zurzeit gebucht werden:
- Grundlagen des Explosionsschutzes
- Zonen
- Instandhaltung und Prüfung
- Kennzeichnung von Geräten
- Prüfung und zur Prüfung befähigte Person
- Qualifizierung für Instandhalter, Servicetechniker und zur Prüfung befähigte Personen
- Explosionsschutzkurs für Einsteiger und zur Auffrischung
- Neu: Explosionsschutzkurs „Prüfung und Kontrolle von Gaswarneinrichtungen und ‑geräten“
Aus Forschung und Entwicklung: Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Druckabhängigkeit des unteren Explosionspunktes (UEP) von brennbaren Flüssigkeiten“
Der untere Explosionspunkt (UEP) ist eine sicherheitstechnische Kenngröße, welche die Explosionsfähigkeit der Atmosphäre über einer brennbaren Flüssigkeit beschreibt. Das Verfahren für atmosphärische Bedingungen ist in der Europäischen Norm EN-15794 [2] geregelt. In modernen Prozessen werden jedoch in zunehmendem Maße nicht-atmosphärische Bedingungen unter anderem veränderte Drücke zur Prozessoptimierung eingesetzt. Die Beurteilung des Vorkommens explosionsfähiger Atmosphäre darf dann nicht mehr anhand des Norm-UEP erfolgen. Eine Abschätzung erfolgt derzeit über die Berechnung aus der Dampfdruckkurve und der Temperaturabhängigkeit der Explosionsgrenze. Eine Apparatur zur experimentellen Bestimmung des UEP existierte soweit bekannt nicht. Nun soll experimentell überprüft werden, ob solche Berechnungen eine valide Abschätzung des Gefahrenpotentials erlauben.
In diesem Projekt wurden für 10 Flüssigkeiten der Substanzklassen Alkane, Alkohole, Ester, Carbonsäuren und Ketone, welche in großem Maßstab als Lösemittel eingesetzt werden, im Temperaturbereich von -26 °C bis 100 °C, die Explosionspunkte im Druckbereich von 0,8 bis 4 bar bestimmt. Dafür wurden einige hundert Einzelmessungen durchgeführt. Der Vergleich der Ergebnisse mit Berechnungen auf Grund der Dampfdruckkurve und der unteren Explosionsgrenze zeigen, dass die Berechnungen die Explosionspunkte für Reinstoffe sehr gut vorhersagen können. Außerhalb des Bereiches ergeben sich stärkere Abweichungen, wobei die Abweichungen bei geringerem Drücken hin zur sicheren Seite jedoch bei höheren Drücken zur unischeren Seite ausfallen. Für Mischungen von Flüssigkeiten sind sowohl die Berechnung als auch die experimentelle Bestimmung mit höheren Unsicherheiten behaftet.
Den vollständigen Forschungsbericht finden Sie auf dem Fachwissen-Portal der BG RCI unter: Aktuelle Forschung
Auflösung Quizfrage
Die Frage aus der letzten Fachinformation lautete:
Adaptives, personalisiertes und mobiles Lernen reduziert den Zeitaufwand für das Lernen. In einer Studie von Area9 Lyceum dauerte ein traditioneller E-Learning-Kurs 45 Minuten. Um wieviel Prozent konnte durch den Einsatz des adaptiven Lernens diese Zeit reduziert werden?
a) Um bis zu 25 % Zeitersparnis.
b) Um bis zu 40 % Zeitersparnis.
c) Um bis zu 50 % Zeitersparnis.
d) Um bis zu 55 % Zeitersparnis.
Die richtige Antwort lautet: c) Um bis zu 50 % Zeitersparnis.
Alle Preisträger wurden zwischenzeitlich informiert. Wir gratulieren allen Gewinnern!
Quizfrage
In „Kurz gefasst das Wichtigste“ der 58. Lieferung wird folgendes ausgesagt: „Damit umfasst das Kompendium nunmehr 1.333 häufig gestellte Fragen und Antworten zum Explosionsschutz.“
Bitte übermitteln Sie uns die richtige Antwort bis zum 05.05.2022.
Die Teilnahmefrist für dieses Quiz ist abgelaufen.
Erster Preis: Gutschein für die Konferenz für „Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte“ vom 30.11.2022 bis 01.12.2022 in Höhe von 980,00 € in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn.
Informationen finden Sie hier.
Zweiter Preis: Adaptives, personalisiertes und mobiles Lernen
Lernfeld 1: Einführung in die Zoneneinteilung, zum Preis von 282,00 €
(Inkl. Grundpreis der Lernplattform über einen Zeitraum von 12 Monaten zum Preis von 250,- Euro)
Informationen finden Sie hier.
Dritter Preis: CD-Unterweisung im Explosionsschutz mit Olli von Dr. Berthold Dyrba im Wert von 28,40 €
Informationen finden Sie hier.
Es gelten die Teilnahmebestimmungen.
Dr. Berthold Dyrba Patrick Dyrba