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Fachinformation 2/2023

2/2023

„Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.“

Sören Kierkegegaard

Unter dem Eindruck der bisherigen gelungenen Fachkonferenzen findet unsere 5. Veranstaltung in der Zeit vom 21.06./22.06.2023 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt. Diese Konferenz stellt für Sie eine ideale Weiterbildung dar. Einige Plätze sind noch frei.

 Weitere Informationen und zur Anmeldung

 

Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz Kurs 8 erfolgreich abgeschlossen

Wir gratulieren allen Teilnehmer zur erfolgreich abgeschlossenen Prüfung am 16.03.2023 und wünschen viel Erfolg bei der Anfertigung der Abschlussarbeiten!

Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Weitere Termine:

Kurs 11Kurs 12Kurs 13Kurs 14
Modul 116.01.2024
(Online-Seminar)
09.04.2024 (Grundseminar Präsenz)26.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
17.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 217.01.2024
(Online-Seminar)
10.04.2024 (Grundseminar Präsenz)27.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 321.02.2024
(Online-Seminar)
07.05.2024
(Präsenz-Seminar)
24.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
22.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 422.02.2024
(Online-Seminar)
08.05.2024
(Präsenz-Seminar)
25.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
23.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 520.03.2024
(Online-Seminar)
11.06.2024
(Präsenz-Seminar)
04.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.11.2024
(Online-Seminar)
Modul 621.03.2024
(Online-Seminar)
12.06.2024
(Präsenz-Seminar)
05.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
19.11.2024
(Online-Seminar)

Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung

Die 6. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Auch in diesem Jahr werden zwei Fachkonferenzen durchgeführt. Unsere 6. Veranstaltung planen wir bereits. Sie findet in der Zeit vom: 17./18.10.2023 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt.        

Erste Schwerpunkte für die Hauptveranstaltung sind:

  • Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument am Beispiel eines Lacklagers
  • Recht und Haftung im Explosionsschutz
  • Umsetzung des Explosionsschutzes in der betrieblichen Praxis anhand konkreter Fallbeispiele
  • EX-Schutz-Überprüfung einer Gasdruckregelanlage
  • Wenn Explosionsschutz ohne Fachkunde geplant wird
  • Weitere Themen sind in Abstimmung

Bitte merken Sie sich bereits heute den Termin vor!

Auslieferung der 62. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz

Stand März 2023

Am 14.03.2022 gab es geringfügige Änderung der TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ – Bek. d. BMAS v. 10.2.2022 – IIIb5 – 35612 – im Anhang 1 Tabelle A1.2 und Anhang 5 Tabelle A5 wurden bezüglich Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Tankstelle bzw. Gasfüllanlage unter Punkt 7 Zeilen angefügt.

Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter” wurde im GMBl 2022, S. 608 [Nr. 24-26] v. 20.07.2022 mit einer Vielzahl von Änderungen veröffentlicht. In dieser Lieferung erhalten sie die TRGS mit allen gelb markierten Änderungen!

Geringfügig geändert wurde die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ im GMBl 2022, S. 196 [Nr. 8] (vom 14.03.2022). In Abschnitt 4.5.2 Absatz 8 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe e wird der Begriff „Waveline WLP Dichtungen“ ersetzt durch „wellverpresste Flachdichtungen“.

Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ erfuhr in der Ausgabe: Juni 2021 ihre endgültige Fassung. Die vorläufige Fassung im Kompendium als elektronisch Version wurde gegen die Neufassung ausgetauscht und durch die Printfassung ergänzt. Diese DGUV Information ist als Hilfe gedacht für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes auf Basis einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und der in diesem Rahmen abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Notwendigkeit eines Explosionsschutzdokumentes wird in Abschnitt 5.1 dieser DGUV Information näher beschrieben.

Weiterhin erhalten Sie aktualisierte sowie neue Fragen zu den geänderten Rechtsvorschriften zur Fortbildung (11.2.1, 11.13.13, 11.13.14), zur Erlaubnisbedürftigkeit (10.1.17), zu Kriterien für den Einsatz von Stäuben (2.3.18) zu Wasserstoff (3.8.1 ff) und chemischen Reaktionen (10.2.14).

Bestellen Sie hier!

Praxishandbuch Zonen

Das Praxishandbuch Zoneneinteilung – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen ist vergriffen.

Es wird zurzeit in Verbindung mit dem Verlag komplett überarbeitet, komplett aktualisiert und als 4. Ausgabe herausgegeben. Das Erscheinen ist für den Herbstanfang vorgesehen. Vorbestellungen sind schon ab sofort möglich.

Vorbestellungen hier!

ATEX-Leitlininen/Guidelines 4th Edition

(November 2022 in englischer Fassung)

Die vierte Ausgabe der ATEX-Guidelines wurde im November 2022 herausgegeben. Sie umfasst aktuell 240 Seiten und liegt zurzeit nur in der englischen Fassung vor. Die deutsche Fassung ist in Vorbereitung.
Die ATEX-Leitlinien sind als Handbuch für alle Parteien bestimmt, die unmittelbar oder mittelbar von der Richtlinie 2014/34/EU, allgemein als ATEX-Produktrichtlinie (ATEX = »Atmosphères explosibles« = »explosionsfähige Atmosphären«) bezeichnet, betroffen sind, die seit dem 20. April 2016 in Kraft ist und die vorherige Richtlinie 94/9/EG ersetzt, die vom 1. Juli 2003 bis zum 19. April 2016 in Kraft war. Die deutsche Sprachfassung der ATEX-Leitlinien (3. Ausgabe, Mai 2020) wurde mit finanzieller Unterstützung des VDMA, des ZVEI und der BG RCI realisiert. Die sachliche Übereinstimmung mit der Originalfassung wurde von Mitgliedern des ursprünglichen Autorenteams geprüft. Die Leser wurden auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass diese Leitlinien lediglich dazu dienen sollen, die Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU zu erleichtern, und dass es die relevante nationale Umsetzung des Textes der Richtlinie ist, die rechtsverbindlich ist. Dieses Dokument stellt jedoch eine Referenz dar, um die einheitliche Anwendung der Richtlinie durch alle Interessenten sicherzustellen. Die Leitlinien sollen helfen, durch Konsens unter den Sachverständigen im Auftrag der Regierungen der Mitgliedstaaten und anderen betroffenen Parteien den freien Warenverkehr in der Europäischen Union sicherzustellen. Alle Verweise auf die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung in diesen ATEX-Leitlinien beziehen sich ausschließlich auf die Richtlinie 2014/34/EU. Um unter die Richtlinie 2014/34/EU fallende Produkte innerhalb der EU in Verkehr zu bringen, müssen auch alle weiteren relevanten Rechtsvorschriften angewendet werden.
 
Siehe ATEX-Leitlinien: deutsche Sprachfassung
Siehe ATEX-Leitlinien: englische Sprachfassung

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 “Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern”

Die TRGS 220 »Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern« Ausgabe Februar 2022 (GMBl 2022, S. 173-182 [Nr. 8], vom 14.03.2022 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Inhalt:

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Allgemeines
  4. Nationale Aspekte bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  5. Qualifikation für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern
  6. Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Siehe TRGS 220

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 “Holzstaub”

Die TRGS 553 „Holzstaub“ vom Juli 2022 (GMBl 2022), S. 950-964 [Nr. 42] vom 12.12.2022, gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z. B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos). Belastete Althölzer, z. B. durch Holzschutzmittel belastet, fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser TRGS.

Sie beschreibt Schutzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Wirksamkeitsüberprüfung bei Tätigkeiten mit Holzstaub. Unter Holzstaub fallen Hartholzstäube nach TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 GefStoffV“ und Weichholzstäube nach TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ oder Mischungen aus beiden.

Holzstaub ist brennbar und kann zusammen mit Luftsauerstoff explosionsfähige Atmosphäre bilden. Deshalb sind ggf. auch Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz erforderlich. Diese Maßnahmen sind in dieser TRGS nicht beschrieben:

  1. Für Maßnahmen zum Brandschutz siehe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“.
  2. Kann die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, so sind in der Gefährdungsbeurteilung explosionsgefährdete Bereiche festzulegen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 6 Absatz 4, § 11 Absatz 1 bis 3 und Anhang I Nummer 1.6 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 720 ff.). Für Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne siehe DGUV Information 209-045 „Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne“.

Wegen der möglichen sensibilisierenden Wirkung bestimmter Holzstäube und der notwendigen Schutzmaßnahmen wird auf die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“, TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ und die TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“ verwiesen.

Für Jugendliche gelten zusätzlich die besonderen Regelungen des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG), für werdende und stillende Mütter zusätzlich die besonderen Regelungen des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG).

Siehe TRGS 553

Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 120 “Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen”

Die Technischen Regeln für Anlagensicherheit (TRAS) enthalten dem Stand der Technik im Sinne von § 3 Absatz 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und dem Stand der Sicherheitstechnik im Sinne des § 2 Nummer 10 der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV – Störfall-Verordnung) entsprechende sicherheitstechnische Regeln und Erkenntnisse. Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen, wie z. B. des Arbeitsschutzes, des anlagenbezogenen Gewässerschutzes, bleiben unberührt.

Die TRAS werden gemäß § 51a BImSchG von der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln erarbeitet und vorgeschlagen. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Bei Biogasanlagen ist es in den letzten Jahren zu zahlreichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs mit bedauerlichen Personen-, Umwelt- und erheblichen materiellen Schäden gekommen. Ursächlich waren oft Explosionen, Brände und Stofffreisetzungen aufgrund von Mängeln bei Auslegung, Errichtung, Instandhaltungsarbeiten oder An- und Abfahrprozessen.

Die TRAS Biogasanlagen stellt diejenigen sicherheitstechnischen Anforderungen zusammen, die neben den Anforderungen an einzelne Apparate oder Maschinen einen störungsfreien Betrieb der gesamten Anlage ermöglichen sollen. Gerade das Zusammenspiel vieler Einzelkomponenten einer Anlage muss umfassend betrachtet werden, damit ein sicherer Anlagenbetrieb erfolgen kann. Dies gilt auch für Instandhaltung sowie An- und Abfahrvorgänge, die besonders störanfällig sind.

Die TRAS 120 gilt für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Biogasanlagen, die als Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs der Störfall-Verordnung unterliegen. Sie gilt ferner für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die der Störfall-Verordnung nicht unterliegen.

Es wird empfohlen, die TRAS bereits bei der Auslegung und Planung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kas-bmu.de/tras-endgueltige-version.html

Merkblatt A 016 “Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel”

Das Merkblatt wurde aktualisiert und datiert vom 26.08.2022. Es beschreibt die systematische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten. Dazu enthält das Merkblatt weitere Hintergrundinformationen und Arbeitsblätter für die Durchführung.

Siehe Downloadcenter BG RCI

Häufig gestellte Fragen zur adaptiven, personalisierten und mobilen Qualifizierung Teil 5

Was beinhaltet das Lernfeld “Prüfung und zur Prüfung befähigte Person”?

Das Lernfeld enthält folgende Themen:

1. Prüfung von Arbeitsmitteln
2. Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen
3. Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
4. Prüfung von Anlagen

Weitere Informationen hier!

Was beinhaltet der Kurs “Online-Explosionsschutzkurs für Einsteiger und zur Auffrischung”

Das Lernfeld enthält folgende Themen:

  1. Grundlagen und Philosophie des Explosionsschutzes
  2. Zonen im Explosionsschutz – Wie, was, warum?
  3. Woran erkenne ich, dass ein Gerät im Ex-Bereich eingesetzt werden kann?
  4. Instandhaltung und Wartung im Ex-Bereich
  5. Prüfungen nach BetrSichV
  6. Prüfung von Anlagen

Weitere Informationen hier!

Was beinhaltet der Kurs “Qualifizierung für Instandhalter, Servicetechniker und zur Prüfung befähigte Personen”

Das Lernfeld enthält folgende Themen:

  1. Auffrischung der Grundlagen des Explosionsschutzes
  2. Wie ist das mit den Zonen im Explosionsschutz?
  3. Kennzeichnung von Geräten zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
  4. Besonderheiten der Instandhaltung in explosionsgefährdeten Bereichen
  5. Prüfung und zur Prüfung befähigte Personen

Weitere Informationen hier!

Für Sie gefunden!

Explosionsgeschützte Smartwatch?

Auf dem Markt befindet sich eine explosionsgeschützte Smartwatch »Smart-Ex® Watch01« für Zone 2/22.
Die ecom Smartwatch »Smart-Ex® Watch01«, basiert auf der Samsung Galaxy Watch und kann u. a. mit dem ecom Smartphone „Smart-Ex® 02 verbunden werden.

Weitere Informationen finden Sie hier!

 

Dr. Berthold Dyrba
Patrick Dyrba