2/2024
„Nur mit Wissen und Erfahrung kann ich vorausschauend handeln„
Elisabeth Pähtz (Schachgroßmeisterin)
7. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte
Unsere 7. Veranstaltung wird in der Zeit vom 12. bis 13.06.2024 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn stattfinden.
Am Vorabend startete die Veranstaltung mit dem Empfang und dem Beitrag: Geheimnissen auf der Spur – Die Welt der “Sicherheitstechnischen Kenngrößen” von Dr.-Ing. Alexey Leksin
Folgende Schwerpunkte beinhaltet das Programm:
- Explosionsschutzdokument für ein Lacklager
- Zündquellenanalyse für eine Lackabsaugung
- Explosionsschutz bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle
- Herausforderung zur Zonenreduzierung
- Wissensmanagement – Aufbau einer Organisation zum Explosionsschutz
- Einflussfaktoren auf die sicherheitstechnische Kenngrößen und Fehlinterpretationen
- Zonenreduzierung durch Ex-Vorrichtung – Umsetzung in ein Konzept der funktionalen Sicherheit nach TRGS 725
- Nanostäube ein Explosionsrisiko?
ATEX-Leitlininen/Guidelines 5th Edition
(März 2024 in englischer Fassung)
66. Lieferung des Kompendiums Explosionsschutz Stand März 2024
Mit der 64. und 65. Lieferung erhielten sie die vierte Fassung der ATEX-Leitlinien in elektronischer Form auf der CD Rom als komplette deutsch Sprachfassung und den ersten und zweiten Teil in Papierfassung.
Mit dieser 66. Ausgabe erhalten sie den dritten und damit letzten Teil der Papierfassung der ATEX-Leitlinien.
Die Technische Regel TRBS 1115 »Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen« vom März 2021 wurde aktualisiert. Die Berichtigung aus GMBl 2021, S. 630 [Nr. 28] und der letzten Änderung aus GMBl 2023, S. 720 [Nr. 33-34] konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen), die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage eingesetzt werden. Belange der Cybersicherheit siehe TRBS 1115 Teil 1, Ausgabe: November 2022, GMBl 2023, S. 522 [Nr. 25]. Für nicht verwendungsfertig beschaffte Arbeitsmittel bietet diese Technische Regel auch Hilfestellung für die Spezifikation, Planung und Realisierung von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen.
Die EmpfBS 1115 »Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen wurde zeitgleich mit dem Erscheinen der Überarbeitung der TRBS 1115 zurückgezogen.
Die TRGS 725, Ausgabe 04/2023 zuletzt geändert durch GMBl 2023, S. 727-742 [Nr. 33-34] (v. 5.6.2023) konkretisiert die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Mess-, Steuer-, und Regelungseinrichtungen (MSR-Einrichtungen) als Teil der in TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 724 genannten Maßnahmen. Die Änderungen sollen im Wesentlichen dazu dienen, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und damit auch die Akzeptanz der Regel zu verbessern. Dazu wurde der Schwerpunkt auf den Begriff „Ex-Einrichtungen“ für sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen im Sinne der Explosionssicherheit gelegt, auf die Begriffe „Ex-Vorrichtung“, „Überwachung“ und „Reduzierungsstufen“ wird verzichtet.
Weiterhin erhalten sie elektronisch die spezielle aktualisierte DGUV Information 213-056 (Merkblatt T 021) »Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb« (Stand: 10/23). So wurde der Inhalt unter Berücksichtigung der Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk überarbeitet und enthaltene Rechtsbezüge angepasst. Insbesondere die Abschnitte zu tragbaren Gaswarngeräten wurden konkretisiert.
Ebenfalls aktualisiert und vollständig überarbeitet wurde die DGUV Information 213-057 (Merkblatt T 023) »Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb« (Stand 10/2023). So wurde der Inhalt unter Berücksichtigung der Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk überarbeitet und enthaltene Rechtsbezüge angepasst. Auch hier wurden insbesondere die Abschnitte zu tragbaren Gaswarngeräten konkretisiert.
Weiterhin erhalten sie neue bzw. aktualisierte Fragen und Antworten beispielsweise zur Notwendigkeit eines Explosionsschutzdokumentes, der Verwendung von Aluminium in einer Ex-Zone, zur Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung.
Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de
Aktualisierung der TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“
Die TRBS 3151/TRGS 751 »Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen wurde vom ABS und AGS überarbeitet, geändert, ergänzt und beschlossen. Diese TRBS 3151 / TRGS 751, Ausgabe September 2019, GMBl 2019, S. 1242-1281 [Nr. 62-63] (vom 28.11.2019), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 183 [Nr. 8] (vom 14.03.2022) wird durch diese Neufassung, Ausgabe Februar 2024 ersetzt. Neben redaktionellen und kleineren fachlichen Korrekturen wurden besondere Anforderungen zur Lagerung und Abgabe von flüssigem Wasserstoff und Kryodruck-Wasserstoff sowie an die Lagerung von Wasserstoff (GH2, LH2, CcH2) in ortsfesten Tanks mit mehr als 3 t ergänzt (siehe Fragen 1.3.21 und 1.3.22 im Kompendium Explosionsschutz).
Neu: DGUV Information 213-084 „Lagerung von Gefahrstoffen“; Merkblatt M 062
Neu: FBRCI-025 „Zentrifugen – Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen“
Die Fachbereich AKTUELL-Schrift FBRCI-025 „Zentrifugen – Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen“ behandelt die Anforderungen an Aufstellung und Aufstellungsort, das bestimmungsgemäße Betreiben sowie die Prüfung von kraftbetriebenen Zentrifugen. Auch auf Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz wird eingegangen.
Neue Produktsicherheitsverordnung
Die europäische Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 gilt unmittelbar ohne nationale Umsetzung und wird ab 13. Dezember 2024 die bislang bestehende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ersetzen.
Hierarchie im Recht
Im Rahmen der Ausbildungen der Firma Dyrba Explosionsschutz Bildung und Beratung wird auch im Thema „Internationale und nationale Vorschriften auf die Hierarchie im Recht eingegangen:
Mit der europäische Produktsicherheitsverordnung wurde von der EU vom Recht unmittelbar geltender Verordnungen Gebrauch gemacht, die keiner Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten erfordert (siehe Frage 7 im Kompendium Explosionsschutz).
Fließmechanismen von Pulvern kontrollieren – elektrostatische Aufladung von Pulver reduzieren
Das vorläufige Ergebnis einer Studie in der PTB im Rahmen des durch den Europäischen Forschungsrat geförderten Projekts „Preventing Explosions: How do Powder Flows Electrify?“ wurde veröffentlicht.
Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz
Die aktuellen Termine finden Sie hier:
Kurs 14 | Kurs 15 | Kurs 16 | Kurs 17 | |
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Modul 1 | 17.09.2024 (Online-Seminar) | 14.01.2025 (Online-Seminar) | 02.04.2025 (Präsenz-Seminar) | 18.09.2025 (Online-Seminar) |
Modul 2 | 18.09.2024 (Online-Seminar) | 15.01.2025 (Online-Seminar) | 03.04.2025 (Präsenz-Seminar) | 19.09.2025 (Online-Seminar) |
Modul 3 | 22.10.2024 (Online-Seminar) | 19.02.2025 (Online-Seminar) | 07.05.2025 (Präsenz-Seminar) | 15.10.2025 (Online-Seminar) |
Modul 4 | 23.10.2024 (Online-Seminar) | 20.02.2025 (Online-Seminar) | 08.05.2025 (Präsenz-Seminar) | 16.10.2025 (Online-Seminar) |
Modul 5 | 18.11.2024 (Online-Seminar) | 25.03.2025 (Online-Seminar) | 04.06.2025 (Präsenz-Seminar) | 12.11.2025 (Online-Seminar) |
Modul 6 | 19.11.2024 (Online-Seminar) | 26.03.2025 (Online-Seminar) | 05.06.2025 (Präsenz-Seminar) | 13.11.2025 (Online-Seminar) |
Ausbildung: Weitere Informationen und zur Anmeldung
Seminare: Weitere Informationen und zur Anmeldung
Was versteht man unter Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV?
Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben im Rahmen des Gefahrstoffrechts ist Fachkunde erforderlich. Eine dieser Aufgaben ist die fachkundige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, dann muss er sich fachkundig beraten lassen.
Die Fachkunde umfasst dabei im Wesentlichen folgende Komponenten:
- eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und
- Kompetenz im Arbeitsschutz, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verlangt mindestens Kenntnisse:
- zu den für die Beurteilung notwendigen Informationsquellen nach TRGS 400,
- zu den verwendeten Gefahrstoffen und ihren gefährlichen Eigenschaften,
- zu den mit den Gefahrstoffen im Betrieb durchgeführten Tätigkeiten,
- zum Vorgehen bei der Beurteilung gesundheitlicher (inhalativ, dermal, oral) und physikalisch-chemischer Gefährdungen,
- zur Substitution gemäß TRGS 600,
- zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen,
- zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und
- zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Diese Kenntnisse können durch Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb und den zu beurteilenden Tätigkeiten unterschiedlich sein und müssen nicht in einer Person vereinigt sein.
Siehe: Klarstellung Fachkunde nach GefStoffV
Ziele der Zoneneinteilung
Die Zoneneinteilung wird verwendet, um die Anforderungen an die Vermeidung von wirksamen Zündquellen, zum Beispiel bei der Auswahl von Geräten, festlegen zu können. Kann das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Gemische nicht sicher verhindert werden, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Entzündung dieser zu vermeiden. Für die Festlegung in explosionsgefährdete Bereichen von Maßnahmen und die Auswahl der Arbeitsmittel hat sich die Zoneneinteilung äußerst positiv bewährt. Ein Verzicht auf die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen würde bedeuten, die gesamte Auslegung der Schutzmaßnahmen nach Zone 0 bzw. 20 vorzunehmen vergl. Das ist in der Regel wirtschaftlich nicht vertretbar!
Die Zoneneinteilung selbst ist ein Verfahren zur Einteilung der Umgebung oder des Inneren von Anlagen oder Anlagenteilen, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, um auf diese Weise den Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, zu erleichtern.
Auch in folgenden Fällen kann die Einteilung in eine Zone 0 bzw. 20 erforderlich sein, z. B.
- bei kurzzeitigen, regelmäßigen Prozessen, die so häufig erfolgen, dass das Auftreten der g. e. A.
vergleichbar mit „ständig“ einzustufen ist (z. B. zeitgetaktete Filterreinigung, innerhalb von 3 – 5 Minuten werden alle Filterelemente nacheinander gereinigt),
- bei täglich wiederkehrenden Prozessen, bei denen in einem Behälter über mehrere Stunden g. e. A. auftritt,
- bei Mehrzweckanlagen, die sowohl mit wässrigen als auch mit brennbaren Systemen arbeiten,
- wenn die Möglichkeit besteht, dass g. e. A. zu jeder Zeit auftreten kann und das Auftreten nicht
rechtzeitig erkannt wird.
Bestehen Unsicherheiten hinsichtlich Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären, muss Zone 0 bzw. 20 gewählt werden.
Tabellarische Zusammenfassung des aktuellen Standes nach Auswertung verschiedener Quellen
DGUV Regel 113-006 „Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben“
Diese DGUV Regel enthält Anforderungen für den Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben. Sie soll dazu dienen, einen gefahrlosen Einsatz der Fahrzeuge in Explosivstoffbetrieben zu gewährleisten, um insbesondere gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Fahrzeugen und den Explosivstoffen auszuschließen. Fahrzeuge für den Transport von Explosivstoffen müssen nach dieser DGUV Regel und im Übrigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Fahrzeuge, die im gefährlichen Betriebsteil von Explosivstoffbetrieben zum Einsatz kommen.
Dr. Berthold Dyrba
Patrick Dyrba