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Fachinformation 3/2022

3/2022

Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.

Astrophysiker Stephen Hawkins

3. Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Die 3. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte fand vom 29.06. bis 30.06.2022 wieder mit ca. 30 Personen als Präsenz-Veranstaltung in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt. Die Konferenz war von allen als sehr positiv aufgenommen worden.

Die Teilnehmerzahlen zeigen auch, dass das Interesse an einer Veranstaltung, in der Erfahrungen aus der Praxis vorgestellt und diskutiert werden sehr hoch ist. Der Gastbeitrag von Tobias Dyrba als Security Enthusiast mit dem Thema: Cyberkriminalität – vom Passwort über Datenklau bis zur Prozesssicherheit – Ein Überblick, fand eine hohe Resonanz mit interessanten Diskussionen.

Herr Erlmann von der Firma Rembe baute in seinen Vortrag ein wirkungsvolles Experiment zum konstruktiven Explosionsschutz ein:

4. und 5. Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Unter dem Eindruck der gelungenen 3. Fachkonferenz planen wir bereits unsere nächsten Veranstaltungen, die für Sie eine ideale Weiterbildung darstellen.

Für die beiden folgenden Fachkonferenzen, die jeweils als Präsenzveranstaltungen vorgesehen sind, haben wir mit dem Hotel Villa Medici in Bad Schönborn folgende Termine vertraglich vereinbart:

30.11./01.12.2022 als 4. Fachkonferenz

Vorabend: Feuershow
Erste Schwerpunkte für die Hauptveranstaltung:

  • Neueste Forschungsergebnisse im Rahmen einer Promotion zum Thema Qualifizierung im Explosionsschutz unter Verwendung einer adaptiven Lernplattform
  • Organisatorische Maßnahmen des Explosionsschutzes auf der Kernkraftwerksbaustelle Olkiluoto 3
  • Explosionsschutzkonzept und- dokument auf der Basis der Gefahrstoffverordnung § 6 für ein 500 m3 Braunkohlenstaubsilo des Drehrohrofens mit nachgeschalteter Dosierung und pneumatischer Förderung
  • Sind Explosionen bei Staub-/Luft-Gemisch mit 90 % Inertanteil möglich?
  • Vergleich des Explosionsschutzes in USA und Europa Konkretisierung der Prüf- und Reinigungsanforderungen im betrieblichen Umfeld

21.06./22.06.2023 als 5. Fachkonferenz

Diese Konferenz ist keine Wiederholung der 4. Fachkonferenz, sondern wird neue Themen beinhalten.

Bitte merken Sie sich bereits heute die Termine vor!
Weitere Informationen und zur Anmeldung

Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz Kurs 6 erfolgreich abgeschlossen

Wir gratulieren allen Teilnehmer zur erfolgreich abgeschlossenen Prüfung am 29.06.2022 und wünschen viel Erfolg bei der Anfertigung der Abschlussarbeiten!

Ausbildungs- & Seminartermine:
Wir starten planmäßig mit dem Kurs 7 als Online-Seminar am 14.09.2022. Es sind noch einige Plätze frei und können auch kurzfristig gebucht werden.

Kurs 14Kurs 15Kurs 16Kurs 17
Modul 117.09.2024 (Online-Seminar)14.01.2025
(Online-Seminar)
02.04.2025
(Präsenz-Seminar)
18.09.2025
(Online-Seminar)
Modul 218.09.2024 (Online-Seminar)15.01.2025
(Online-Seminar)
03.04.2025
(Präsenz-Seminar)
19.09.2025
(Online-Seminar)
Modul 322.10.2024 (Online-Seminar)19.02.2025
(Online-Seminar)
07.05.2025
(Präsenz-Seminar)
15.10.2025
(Online-Seminar)
Modul 423.10.2024 (Online-Seminar)20.02.2025
(Online-Seminar)
08.05.2025
(Präsenz-Seminar)
16.10.2025
(Online-Seminar)
Modul 518.11.2024
(Online-Seminar)
25.03.2025
(Online-Seminar)
04.06.2025
(Präsenz-Seminar)
12.11.2025
(Online-Seminar)
Modul 619.11.2024
(Online-Seminar)
26.03.2025
(Online-Seminar)
05.06.2025
(Präsenz-Seminar)
13.11.2025
(Online-Seminar)

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Änderung der TRBS 3151 / TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“

Im GMBl 2022, S. 183 [Nr. 8] vom 14.03.2022 wurde die TRBS 3151/ TRGS 751 um Regelungen für Einrichtungen der Elektromobilität und für mobile Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff ergänzt.

Schwerpunkt der Änderung vom 14.03.2022 ist die Aufnahme zweier neuer Anhänge zu „Einrichtungen der Elektromobilität in räumlicher Nähe zur Betankungsanlage“ und „Mobile Gasfüllanlage für gasförmigen Wasserstoff“. Damit wird der Situation Rechnung getragen, dass mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen Ladestationen im Zusammenhang mit herkömmlichen Betankungsanlagen errichtet werden und auch Regelungen für mobile Gasfüllanlagen für Wasserstoff erforderlich sind.

Der neue Anhang 2 der TRBS/TRGS geht auf Anforderungen ein, die sich aus möglichen Wechselwirkungen zwischen Einrichtungen zur Elektromobilität und Betankungsanlagen hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes ergeben.

Im neuen Anhang 3 sind zusätzliche Anforderungen an mobile Gasfüllanlagen zur Lagerung und Abgabe von gasförmigem Wasserstoff (H2) in Landfahrzeuge aufgenommen. Der Anhang beschreibt die Anforderungen für die Erstellung eines Schutzkonzeptes, das den Vorgaben der Gefahrstoff- und der Betriebssicherheitsverordnung zum Schutz vor Druck-, Brand- und Explosionsgefährdungen genügt.

Außerdem wurde der Inhalt der TRBS/TRGS auf Kohärenz mit der aktuellen Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sowie der EU-CLP-Verordnung überprüft. Darüber hinaus sind nur kleinere, insbesondere redaktionelle Änderungen und notwendige Klarstellungen vorgenommen worden.

Zu den Downloads

Berichtigung der TRBS 1201-1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“

Im GMBI 2022, S. 4 [Nr. 1] vom 14.01.2022 erfolgte eine Berichtigung der TRBS 1201 Teil 1. 

Die Berichtigung betrifft den Abschnitt 4.3.2 „Umfang der Prüfung“ bezüglich der Explosionssicherheit von Ex-Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV. Dort war bei der Aufstellung der Prüfschritte ein redaktioneller Fehler aufgetreten, der jetzt korrigiert wurde, um das Gewollte klarzustellen:

Im Rahmen der „Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des im Explosionsschutzdokument dargelegten Explosionsschutzkonzeptes und der daraus resultierenden Maßnahmen“ (1. Punkt der Aufstellung) reicht es bei einfachen Ex-Anlagen, die in allgemein anerkannten Regeln der Technik allgemeingültig beschrieben sind, aus, wenn festgestellt wird, dass die Ex-Anlage den allgemeingültig beschriebenen Sachverhalten und Maßnahmen entspricht.

Der zweite Schritt beinhaltet dann die „Prüfung der im Explosionsschutzdokument beschriebenen Maßnahmen auf ihre Umsetzung“. Es folgt die beispielhafte Aufzählung typischer Prüfaspekte sowie der Verweis auf eine Liste typischer Prüfpunkte in Anhang 2. Auch hier gilt wieder dieselbe Vereinfachung bei einfachen Ex-Anlagen, die in allgemein anerkannten Regeln der Technik allgemeingültig beschrieben sind, wie im 1. Schritt.

Zu den Downloads

Neuer Studiengang „Wasserstofftechnologie und -wirtschaft (M.Sc.)

Der neue Studiengang beginnt im Oktober 2022 an der Dresden International University (DIU) in Dresden. Wir freuen uns sehr an dieser einzigartigen Lehrveranstaltung im Rahmen einer Vorlesung den Studierenden unser Fachwissen des Explosionsschutzes vermitteln zu dürfen.

Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie hier!

Dyrba, B. und Dyrba, P.: 59. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz

Mit dieser Lieferung erhalten Sie die Änderung der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S 3115). Diese Änderungen betreffen nicht den Explosionsschutz, sondern die Verwendung von Biozid-Produkten.

Im Januar 2022 wurden Änderungen der TRBS 1201 Teil 3 „Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU“ bekannt gemacht (GMBl 2022, S. 5 [Nr. 1] (v. 14.01.2022). Die Änderungen wurden auf 16 Seiten durchgeführt und betreffen den Abschnitt 4 „Beurteilung der Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 4.2 BetrSichV“, den Abschnitt 5 „Anforderungen an die Instandsetzung“ Absatz 2 und insbesondere den Anhang 2 „Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzungen“.

Änderung der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ – Bek. d. BMAS v. 6.5.2021 – IIIb5 – 35612 – wurden ebenfalls eingepflegt.

Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL (Ausgabe März 2020) insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige systematische Änderungen. Insofern werden die Inhalte der Spalte 4 systematisch auf die neue Gliederung der TRGS 722 angepasst. Begonnen wurde in der vorletzten Ergänzungslieferung mit dem Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“.  Zwischenzeitlich wurde auch das Kapitel 1 „Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel“. Für die anderen Kapitel gibt es zunächst noch eine Vergleichstabelle, die an den Anfang der EX-RL – Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Kapitel 2 und 3 werden in den nächsten Lieferungen eingepflegt. In die EX-RL – Beispielsammlung wurden drei neue Abschnitte im Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“ eingearbeitet:

  • 4.11 Ammoniak
  • 4.12 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A2L/A2
  • 4.13 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3

Aktualisiert wurde das Stichwortverzeichnis mit über 60 Seiten sowie notwendigerweise Fragen und Antworten. Das aktuelle Verzeichnis der funktionsgeprüften Gaswarngeräte wurde in dieser Lieferung integriert.
Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de

IVSS-Broschüre „Sicherheit von Flüssiggasanlagen“

Die neue IVSS Broschüre zum Thema Flüssiggas ist erschienen. Sie befasst sich mit dem Einsatz von Flüssiggas als Brennstoff in Flüssiggasanlagen und stellt Eigenschaften und Gefahren von Flüssiggas anschaulich grafisch dar.  Die Eigenschaften von Flüssiggas sorgen für Gefahrenpotenziale beim Lagern und Verwenden. Leider kommt es im Zusammenhang mit Flüssiggas immer wieder zu schweren Unfällen durch Brände, Explosionen oder Vergiftungen. In dieser Broschüre finden Sie Beispiele, welche Maßnahmen beim Umgang mit Flüssiggas zu ergreifen sind, um Unfälle zu vermeiden. Zusätzlich gibt sie Hinweise, wie im Schadensfall zu handeln ist. Die Schrift soll an die Thematik heranführen und Personen ohne spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet Flüssiggas die Möglichkeit geben, im eigenen Betrieb oder beim Bau, bei der Ausrüstung und Aufstellung von Flüssiggasanlagen zu beurteilen, ob Gefahren durch Flüssiggas entstehen können. Download des Dokumentes: hier.

Fachbereich AKTUELL „Explosionsschutz an Batterieladestationen“ Ausgabe Februar 2022

An Batterieladestationen kann Explosionsschutz erforderlich sein, weil es beim Laden von Batterien mit einem wässrigen Elektrolyten zur Bildung von Wasserstoff und damit zu einer Explosionsgefährdung kommen kann. Diese Fachbereich AKTUELL-Schrift unterstützt bei der Beurteilung und Vermeidung dieser Gefährdung. Andere Gefährdungen, wie solche durch Kurzschlussströme oder die in Batterien enthaltenen Elektrolyte werden nicht behandelt. Die Schrift informiert über Anforderungen an Räume und Bereiche mit Batterieladestationen, erforderliche lüftungstechnische Maßnahmen zur Vermeidung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre und weitere Maßnahmen des Explosionsschutzes.

Download des Dokumentes: hier.

Fachbereich AKTUELL „Schwimmdachtanks“- Interpretation der Forschung zu Stofffreisetzung an Schwimmdachtanks

Es wurden eine Reihe von wissenschaftlichen Studien durchgeführt, die plausibel darlegen, dass durch die verbesserten Dichtungen an Schwimmdachtanks die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre geringer ist als es die TRGS 509 bei ihren Anforderungen an die Zoneneinteilung zugrunde legt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studien wurden von der Otto-von-Guericke Universität die Forschungsvorhaben „Ermittlung explosionsgefährdeter Bereiche bei Tankanlagen“ und „Emissionen leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe aus Schwimmdachtanks und deren lokale Ausbreitung – Betrachtungen zum bestimmungsgemäßen Betrieb und im Schadenfall“ durchgeführt, um die Grundlagen für andere Zoneneinteilungen zu erarbeiten.

Diese Fachbereich AKTUELL-Schrift Schwimmdachtanks soll Erläuterungen zum Verständnis und zur Anwendung der Forschungsberichte vor dem Hintergrund der Angaben in der TRGS 509 geben. Dies ist als Hilfestellung gedacht, wenn im Rahmen der spezifischen Gefährdungsbeurteilung an Schwimmdachtanks in Tanklägern die Zoneneinteilung erstellt werden soll oder eine bestehende Einteilung zu überprüfen ist. Weiter wird darauf eingegangen, welche Anforderungen an den Blitzschutz dann aus der Berücksichtigung der TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ resultieren.

Download des Dokumentes: hier.

Abschlussbericht Forschungsvorhaben „Grenzspaltweite von Gasgemischen in Abhängigkeit von Inertgasanteil und Druck im Überdruckbereich“

Die Grenzspaltweite nimmt mit zunehmendem Druck umgekehrt proportional ab, kann aber durch Zusatz von Inertgas exponentiell wieder angehoben werden. Dies wurde für Gase aus allen drei Explosionsgruppen bestätigt, ebenso die stärker inertisierende Wirkung von Kohlendioxid gegenüber Stickstoff. Durch die Ergebnisse wurde gezeigt, dass die bewährte Einteilung der Lösemittel in Explosionsgruppen auch unter nichtatmosphärischen Bedingungen sinnvoll ist. Mit den Messdaten sind auch die Grundlagen vorhanden, um zu prüfen, ob eine Übertragbarkeit, z. B. auf reale Flammensperren, gegeben ist. Dann könnte das Durchschlagsverhalten von Flammensperren für den Einsatz unter erhöhten Inertgasanteilen mit erheblich geringerem Aufwand ermittelt werden.

Den vollständigen Forschungsbericht finden Sie auf dem Fachwissen-Portal der BG RCI unter: Aktuelle Forschung

DGUV Grundsatz 313-002 (Ausgabe Juni 2022)

Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004

Der DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt die möglichen Inhalte und Modalitäten der Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach der DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ dargestellt. Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter oder engen Raum hinsichtlich Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt.

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Häufig gestellte Fragen zur adaptiven, personalisierten und mobilen Qualifizierung Teil 3

Auf welchen Erkenntnissen basiert das »adaptive, personalisierte Lernen«?
Bereits vor mehr als 100 Jahren wurden von Ebbinghaus die nachfolgende Vergessens- bzw. Lernkurve experimentell belegt:

Diese Erkenntnisse fanden immer wieder in verschiedenen wissenschaftlichen Studien Bestätigung. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur einmalige Kurse angeboten werden, sondern der Lernende über einen längeren Zeitraum durch Wiederholungen und Auffrischungen sein Wissen auf hohem Niveau erhält.

Unsere adaptiven und personalisierten Kursangebote finden Sie hier.

Welche Schwerpunkte beinhaltet die Fortbildung „Zur Prüfung befähigte Person“?

Die Schwerpunkte der Fortbildung „Zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV, Anhang 2, Nr. 3.1 sind:

  • Grundlagen des Explosionsschutzes
  • Rechtsvorschriften (ATEX, BetrSichV, GefStoffV, TRBS/TRGS/Normen)
  • Aufgaben und Verantwortung der zur Prüfung befähigten Personen
  • Zonen und Konsequenzen mit Beispielen
  • Vermeidung wirksamer Zündquellen
  • Zündschutzarten an explosionsgeschützten Flurförderzeugen
  • Besonderheiten – Druckfeste Kapselung
  • Kennzeichnung von Geräten und ihre Bedeutung
  • Konformitätsbewertung
  • Instandhaltung Originalersatzteile
  • Expertenbefragung
  • Abschlussprüfung

Die Fortbildung kann als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen oder als Online-Veranstaltung durchgeführt werden. Nähere Informationen finden sie hier.

Was beinhaltet das Lernfeld „Kennzeichnung von Geräten“?

Dies Schwerpunkte des Lernfeldes sind:

  • Einführung in die Kennzeichnung
  • Rechtliche Grundlagen zur Kennzeichnung im Explosionsschutz
  • Beispiele zur Kennzeichnung nach ATEX / IEC
  • Bedeutung der Gerätekategorien, Zündschutzarten und Temperaturklassen
  • Besondere Einschränkungen der Kennzeichnung erkennen

Unsere adaptiven und personalisierten Kursangebote finden Sie hier.

Auflösung Quizfrage

Die Frage aus der letzten Fachinformation (2/2022) lautete:

In „Kurz gefasst das Wichtigste“ der 58. Lieferung wird folgendes ausgesagt: „Damit umfasst das Kompendium nunmehr 1.333 häufig gestellte Fragen und Antworten zum Explosionsschutz.“

Die richtige Antwort lautet: Es sind mehr als 1.333 Fragen.

Alle Preisträger wurden zwischenzeitlich informiert. Wir gratulieren allen Gewinnern!

Dr. Berthold Dyrba                                           Patrick Dyrba