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Fachinformation 3/2021

3/2021

Wenn die Neugier sich auf ernsthafte Dinge richtet, dann nennt man sie Wissensdrang.

Marie von Ebner-Eschenbach

Neufassung TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“

Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wurde umfassend überarbeitet. Einerseits ist eine Anpassung an die aktuellen Rechtsnormen erfolgt, das betrifft neben der Anpassung an Inhalte und aktuelle Terminologie der Gefahrstoffverordnung auch die Streichung von Verweisen auf alte Einstufungen nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG, andererseits gab es sehr viele Anfragen zur Anwendung der vorhergehenden Fassung, denen bei der Überarbeitung der TRGS 510 durch Umformulierungen und Klarstellungen Rechnung getragen wurde.

Einige wichtige Punkte sind:

Der Anwendungsbereich wurde um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen ergänzt.

Die Tabelle 1, die Mengenschwellen angibt, ab denen die Anforderungen beim Lagern im Lager gelten bzw. die zusätzlichen/besonderen Schutzmaßnahmen anzuwenden sind, wurde für eine Reihe von Gefahrstoffarten/-einstufungen angepasst und ergänzt.

Die Regelungen zu Zugangsbeschränkungen wurden in Abschnitt 4.3. zusammengefasst und um die Anforderungen in Industrieparks ergänzt.

Die Anforderungen bei der Lagerung im Lager wurden in einen eigenen Abschnitt 5 ausgegliedert.

Damit die aus der vorhergehenden Fassung bekannten Nummerierungen der gefahrstoffspezifischen Abschnitte beibehalten werden konnten, wurden die Abschnitte „Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe“ (jetzt Abschnitt 7) und „Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung“ (jetzt Abschnitt 13) verschoben.

Für alle Gefahrstoffe gelten bei Lagerung in Sicherheitsschränken die Anforderungen der Abschnitte 5 bis 13 als erfüllt.

Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 13) gelten erst, wenn Lagerung in einem Lager vorgeschrieben ist.

Die korrekte Zuordnung der Lagerklassen soll nur basierend auf dem Fließschema in Anhang 2 erfolgen, daher wurden aus der Zusammenlagerungstabelle die Bezeichnungen der Lagerklassen gestrichen.

Anlagen 1, 2, 5 und 6 wurden gestrichen, wichtige Aspekte und Anforderungen daraus an passender Stelle im Hauptteil ergänzt.

Anlage 3 ist jetzt Anhang 1, Anlage 4 ist jetzt Anhang 2.

Hinweise zu den wesentlichen Änderungen der TRGS 510 sind auf Seite 54 des Dokuments zusammengestellt Downloads.

Dyrba, B. und Dyrba, P.: 55. Lieferung “Kompendium Explosionsschutz

Die 55. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wurde Ende Juni 2021 ausgeliefert.     

Mit der 55. Lieferung erhalten Sie die neue und vollständig überarbeitete Fassung der TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“, Ausgabe vom Februar 2021.

Sie konkretisiert die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische.

In dieser TRGS werden Explosionsschutzmaßnahmen beschrieben, die gefährliche explosionsfähige Gemische verhindern oder einschränken. Dazu gehören:

  1. Vermeiden oder Einschränken von Gefahrstoffen, die explosionsfähige Gemische zu bilden vermögen (siehe Abschnitt 4.1),
  2. Konzentrationsbegrenzung (siehe Abschnitt 4.2),
  3. Inertisierung für das Innere von Anlagen (siehe Abschnitt 4.3),
  4. Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Gemische durch Druckabsenkung oder Reduzierung der Auswirkung durch Druckabsenkung (siehe Abschnitt 4.4),
  5. Dichtheit von Anlagenteilen (siehe Abschnitt 4.5),
  6. Lüftungsmaßnahmen (siehe Abschnitt 4.6),
  7. Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen oder Anlagenteilen (siehe Abschnitt 4.7),
  8. Maßnahmen zum Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung von staubführenden Anlagen und Anlagenteilen sowie Behältern (siehe Abschnitt 4.2.3).

Weiterhin erhalten sie die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ vom Dezember 2021. Diese TRGS wurde umfassend überarbeitet:

  • Ergänzung des Anwendungsbereichs um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen.
  • Anpassung und Ergänzung von Tabelle 1 zur Anwendung der Abschnitte 5 bis 13; insbesondere für Gase, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen, oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe, entzündbare Feststoffe, selbstzersetzliche Gefahrstoffe, pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe, selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe und desensibilisierte explosive Gefahrstoffe.
  • Streichung aller Verweise auf alte Einstufungen nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG.
  • Zusammenfassung der Regelungen zu Zugangsbeschränkungen in Abschnitt 4.3.
  • Ergänzung von Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks in Abschnitt 4.3.
  • Verschiebung der Anforderungen für die Lagerung im Lager in einen eigenen Abschnitt 5.
  • Der bisherige Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 7 und der bisherige Abschnitt 7 wird zu Abschnitt 13, so dass die Nummerierungen der gefahrstoffspezifischen Abschnitte beibehalten werden.
  • Eröffnung der Möglichkeit zur Erfüllung der Anforderungen der Abschnitte 5 bis 13 durch Lagerung in Sicherheitsschränken für alle Gefahrstoffe; die entsprechenden Regelungen finden sich am Anfang der jeweiligen Abschnitte.
  • Die Anforderungen an die Zusammenlagerung gemäß Abschnitt 13 gelten erst, wenn auch im Lager gelagert werden muss.
  • Die Bezeichnungen der Lagerklassen wurden aus der Zusammenlagerungstabelle in Abschnitt 13 gestrichen, um die korrekte Zuordnung der Lagerklassen, die nur basierend auf dem Fließschema in Anhang 2 erfolgen soll, zu fördern.
  • Insgesamt erfolgte eine gründliche Überarbeitung mit dem Ziel möglichst klarer und einfacher Formulierungen; dabei wurden auch die zahlreichen Hinweise von Anwendern an die Geschäftsführung des AGS berücksichtigt

Enthalten ist auch die Berichtigung der EX-RL – Beispielsammlung Punkt 2.13.5 „Petrochemie – Gruben im Freien“.

Eingepflegt wurde die DGUV Regel 113-605 „Herstellung von Beschichtungsstoffen“

Vom Dezember 2020 auf der CD-ROM in elektronischer Fassung.

In elektronischer Fassung erhalten Sie auch die ATEX-Leitlinien „Leitlinie zur Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“ vom Mai 2020 in englischer Sprache.

Weiterhin wurde in den Kapiteln 1, 5, 6, 8 und 11 ca. 60 Fragen aktualisiert bzw. neu hinzugefügt, wie z. B. Elektrostatik, Fragenkomplex 6.3 und 6.4, Normung, neue bzw. aktualisierte Technische Regeln. Im Fragenkomplex 11 sind insbesondere zu erwähnen das Labor Sicherheitstechnik und Thermische Analyse der Henkel AG & Co. KGaA (Frage 11.6.10), die Swiss Process Safety Consulting GmbH (Frage 11.6.11, die Dr. Krause GmbH (Frage 11.6.22), Dr. Blum Electrostatics (Frage 11.6.23) sowie neue Lernfelder zum Explosionsschutz auf der Basis des adaptiven, personalisierten und mobilen Lernens (Frage 11.14.9 bis 11.14.11).

Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de

Neue DGUV-Regel 113-605 „Herstellung von Beschichtungsstoffen“

Bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen werden beispielsweise Farben für Bauten, Lacke für Fahrzeuge, Pulverlacke oder auch Druckfarben für Publikationen oder Verpackungen produziert. Branchentypische Gefährdungen gehen von Maschinen und Anlagen, Gefahrstoffen und dem innerbetrieblichen Transport aus, der in der Branche einen Unfallschwerpunkt bildet.

Entlang des Herstellungsprozesses von Beschichtungsstoffen vom Ansatz über das Dispergieren, die Qualitätskontrolle bis zur Abfüllung, Verpackung, Transport und Reinigung werden in der DGUV Regel 113-605 kompakt die wesentlichen Gefährdungen für die Beschäftigten und mögliche Schutzmaßnahmen vorgestellt. Spezielle Abschnitte adressieren die Themen Rührwerke, Walzenmaschinen, die Herstellung von Bindemitteln, Pulverlacken und Tätigkeiten mit Nitrocellulose. Trotz der steigenden Zahl von wasserbasierenden Formulierungen werden nach wie vor auch lösemittelhaltige Produkte hergestellt. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der Bedeutung des Explosionsschutzes für die Branche wird nicht nur an den jeweiligen Stellen darauf hingewiesen, dass explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische möglichst vermieden bzw. eingeschränkt werden müssen, vielmehr behandelt auch ein eigener Abschnitt das Thema Zündquellenvermeidung.

DGUV Regel 109-001 – Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium; Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen (geändert)

Die Schrift wurde inhaltlich weitgehend überarbeitet und an die geänderten Rechtgrundlagen angepasst. Zur Veranschaulichung der Inhalte wurden zahlreiche Bilder in die Schrift aufgenommen. Bei der Bearbeitung unterschiedlicher Werkstoffe wurde die bisherige Trennung in gleichzeitige und wechselseitige Bearbeitung aufgehoben, da sich diese als nicht praxisgerecht erwiesen hatte. Neu aufgenommen wurden die speziellen Anforderungen an mobile Absauganlagen sowie die Voraussetzungen für deren Einsatz.

Des Weiteren wurden, als Hilfestellung für den Hersteller von Schleifmaschinen bzw. Absaugungen, erforderliche Performance Level gem. DIN EN ISO 13849 hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen empfohlen.

Publikation auf dem Portal für Arbeitssicherheit (Dr. Dyrba, B.; Dyrba, P.)

“Mobiles Lernen: Moderne Schulungsmöglichkeiten am Beispiel des Explosionsschutzes”

Eine Antwort auf den standardisierten (Online-)Distanzunterricht im Bereich Arbeitssicherheit ist die Methode des „adaptiven Lernens“. Diese, aus den USA nach Deutschland gelangte Form des mobilen Lernens macht die Wissensaneignung und Wissenserweiterung auch in Zeiten von Corona möglich und bietet zahlreiche Vorteile.
Lesen Sie weiter unter: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/explosionsschutz/detail/mobiles-lernen-moderne-schulungsmoeglichkeiten-am-beispiel-des-explosionsschutzes.html

Kurz & bündig

Die KB‐Reihe der BG RCI ist von Umfang und Aufbereitung des Themas auf kleine und mittlere Betriebe (KMU) sowie Neueinsteiger, z. B. frisch ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ausgerichtet.

Neues KB 028-2 „Rechtlicher Wegweiser im Explosionsschutz“

Explosionen im Betrieb zählen zu den fünf häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle. Dies unterstreicht die Bedeutung einer gut strukturierten Gefährdungsbeurteilung, durch die Gefahren erkannt und bewertet werden. Besteht das Risiko einer Explosion, muss ein Explosionsschutzkonzept erstellt werden. Darin sind Maßnahmen zur Vermeidung einer Explosion oder zumindest zur Reduzierung der Auswirkungen auf ein vertretbares Maß beschrieben. Diese Schrift gibt diesbezüglich Hinweise zur Vorgehensweise und zu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Zum Link

Neues KB 028-1 „Brand- und Explosionsgefahren – Schutzmaßnahmen für sichere Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen“

Bei Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen muss das Risiko eines Brandes oder einer Explosion beurteilt werden. Diese Schrift informiert über Voraussetzungen und Ursachen, die zu Bränden und Explosionen führen können. Zudem gibt sie Hinweise zu geeigneten Schutzmaßnahmen. Sie soll zur Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Unterweisung von Beschäftigten dienen. Zum Link

Labor Messtechnische Untersuchung von Materialien und Produkten hinsichtlich ihrer elektrostatischen Eigenschaften

Bewertung elektrostatischer Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen von z.B. Produkten, Materialien, Schüttgütern, Flüssigkeiten auf Basis messtechnischer Untersuchungen unter Berücksichtigung betrieblichen Randbedingungen und der geplanten Verwendung

Folgende Untersuchungen mit anschließender Bewertung werden durchgeführt:

  • Widerstandsmessungen (Oberflächen- und Durchgangswiderstand, Ableitwiderstand)
  • Aufladungsmessungen
  • Kapazitätsmessungen
  • Ermittlung der Durchschlagsspannung isolierender Beschichtungen
  • Kapazitätsmessungen an isoliert eingebauten, leitfähigen Gegenständen (z.B. Flanschen)
  • Messungen zur Aufladungshöhe unter Praxisbedingungen
  • Bestimmung der Leitfähigkeit von Flüssigkeiten
  • Bestimmung des spezifischen Widerstands und der Permittivität von Schüttgütern

Dr Blum Electrostatics
Dr.-Ing. Carsten Blum
An der Margarethenkapelle 4
44227 Dortmund
Mobil: +49.1703313399
carsten.blum@drblum.de
www.drblum.de

Neu! Online- Explosionsschutzkurse für Einsteiger und zur Auffrischung

Der erste Kurs für Einsteiger und zur Auffrischung für Personen, die sich mit Fragen des Explosionsschutzes beschäftigen müssen, startet im September als adaptive, personalisierte und mobile Qualifizierung:

  • Grundlagen und Philosophie des Explosionsschutzes
  • Zonen im Explosionsschutz – Wie, was, warum?
  • Woran erkenne ich, dass ein Gerät im Ex-Bereich eingesetzt werden kann?
  • Instandhaltung und Wartung im Ex-Bereich
  • Prüfungen nach BetrSichV

Weitere Informationen und Anmeldung hier

Adaptive, personalisierte und mobile Qualifizierung im Explosionsschutz

Zwischenzeitlich sind folgende Lernfelder verfügbar.

Neu! Explosionsschutzkurs für Einsteiger und zur Auffrischung

  • Grundlagen mit folgenden Modulen:
  • Explosionsgefahr
  • Rechtliche Grundlagen
  • Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre
  • Vermeiden wirksamer Zündquellen
  • Konstruktiver Explosionsschutz
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Zonen mit folgenden Modulen:
  • Einführung in die Zoneneinteilung
  • Grundlagen der Zoneneinteilung
  • Zonenfestlegung
  • Vermeidung oder Einschränkung explosionsfähiger Atmosphäre
  • Notwendigkeit der Zoneneinteilung
  • Instandhaltung und Prüfung
  • Kennzeichnung von Geräten
  • Prüfung und zur Prüfung befähigte Person
  • Instandhalter und Service

Diese Lernfelder können komplett als Kombinationsangebote genutzt werden. Es ist auch möglich einzelne Module der Lernfelder zu absolvieren.

Die nächsten Kurse beginnen im Mai 2021, können aber auch jederzeit mit uns individuell vereinbart werden.

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Neue Seminare zum Explosionsschutz / Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz

Kurs 2Kurs 3Kurs 4
GrundseminarModul 111.03.2021
Neuer Zusatztermin!
(Online-Seminar)
04.05.2021
(Online-Seminar)
21.09.2021
(Präsenz-Seminar)
Modul 212.03.2021
Neuer Zusatztermin!
(Online-Seminar)
05.05.2021
(Online-Seminar)
22.09.2021
(Präsenz-Seminar)
AufbauseminarModul 316.03.2021
(Online-Seminar)
17.05.2021
(Online-Seminar)
19.10.2021
(Präsenz-Seminar)
Modul 417.03.2021
(Online-Seminar)
18.05.2021
(Online-Seminar)
20.10.2021
(Präsenz-Seminar)
VertiefungsseminarModul 527.04.2021
(Online-Seminar)
07.06.2021
(Online-Seminar)
23.11.2021
(Präsenz-Seminar)
Modul 628.04.2021
(Online-Seminar)
08.06.2021
(Online-Seminar)
24.11.2021
(Präsenz-Seminar)

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Die Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte findet am 01.12.2021 in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt mit folgenden Schwerpunktthemen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Explosionsschutzkonzept
  • Explosionsschutzdokument
  • Explosionsschutz aus dem Blickwinkel der Sachversicherer – industrielle Risiken Kleingedrucktes
  • Thermisches Verhalten von Stoffen im Hinblick auf Selbstentzündung
  • Erste Forschungsergebnisse zum adaptiven, personalisierten und mobilen Lernen

Bitte reservieren Sie sich schon heute den Termin.

Weiterlesen und anmelden

Auflösung „Testen Sie Ihr wissen!“

Die Frage aus der letzten Fachinformation lautete:

Unabhängig von anderen elektrischen Prüfungen sind die Prüfungen der Einrichtungen zur Erdung und zum Potenzialausgleich für die Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen durchzuführen.

Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind gemäß der Technischen Regel TRBS 1201 Teil 1 festzulegen. Dabei sind Anlagen- und Bauwerksteile zu berücksichtigen, die neben ihrer eigentlichen Funktion auch andere Teile erden und in den Potenzialausgleich einbeziehen, z. B. Schlauch und Zapfventil.

Durch wen sind die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen?

  1. Durch einen Elektriker?
  2. Durch einen Instandhalter?
  3. Durch zur Prüfung befähigte Personen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.1  BetrSichV?
  4. An Personen, die diese Prüfungen durchführen gibt es keine besonderen Anforderungen!

Die richtige Antwort lautet:
1.  Durch zur Prüfung befähigte Personen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.1  BetrSichV?

Die Gewinner wurden zwischenzeitloch ermittelt und benachrichtigt.

Wir gratulieren den Gewinnern!

Gut zu wissen!

Die Firma Dyrba Explosionsschutz Bildung und Beratung bietet englischsprachige Weiterbildungsmöglichkeiten als Online-Kompaktmodule an!

E-Learning Kurse als webbasierte Version auf Englisch

  1. Basics of explosion protection
  2. Preventive explosion protection
  3. Equipment for use in hazardous areas
  4. Repair and testing

Die Dauer des jeweiligen Selbststudiums beträgt ca. 45 Minuten.

Autor: Dr. Berthold Dyrba

Quizfrage  

In einer Werkstatt werden mittels einer Propan/Butan-Flasche Flämmarbeiten zur Bearbeitung der Oberfläche spezieller Werkstücke einmal wöchentlich durchgeführt. Unter folgenden Bedingungen ist eine Zoneneinteilung nicht erforderlich:

  1. Nach jedem Flaschenwechsel wird die Dichtheit der Verbindungsstelle z. B. mit schaumbildenden Mitteln hergestellt.  
  2. Das Druckregelgerät ist direkt am Flaschenabsperrventil angeschlossen.  
  3. Die Gefahrstoffverordnung gilt nicht für Kleinstmengen.  
  4. Vor dem Flaschenwechsel  wird das Flaschenventil geschlossen, während die    Verbraucherstelle das im Leitungssystem befindliche Gas verbrennt.  
  5. Da in der Werkstatt eine natürliche Lüftung vorliegt, kann sich niemals explosionsfähige             Atmosphäre in gefahrdrohender Menge ansammeln.   

Bitte übermitteln Sie uns die richtige(n) Antwort bis zum 15.08.2021.

Kontaktformular

Erster Preis: Gutschein für die Konferenz der „Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte“ am 01.12.2021 in Höhe von 980,00 € in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn
Informationen finden Sie hier.

Zweiter Preis: Adaptives, personalisiertes und mobiles Lernen
Lernfeld 1: Einführung in die Zoneneinteilung, Kursbeginn im Mai 2021 zum Preis von 282,00 €
(Inkl. Grundpreis der Lernplattform über einen Zeitraum von 12 Monaten zum Preis von 250,- Euro)
Informationen finden Sie hier.

Dritter Preis: CD-Unterweisung im Explosionsschutz mit Olli von Dr. Berthold Dyrba im Wert von 28,40 €
Informationen finden Sie hier.

Es gelten die Teilnahmebestimmungen.

Dr. Berthold Dyrba                                           Patrick Dyrba