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Fachinformation 4/2022

4/2022

Nur wer sich auf den Weg macht,

wird neues Land entdecken!

Hugo von Hofmannsthal

4. Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Die 4. Fachkonferenz für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte, die wieder als Präsenzveranstaltung vorgesehen ist, findet in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn in der Zeit vom:
30.11./01.12.2022
statt.

Vorabend: Feuershow
Agenda für die Hauptveranstaltung:

  • Neueste Forschungsergebnisse im Rahmen einer Promotion zum Thema des adaptiven Lernens im Explosionsschutz
  • Organisatorische Maßnahmen des Explosionsschutzes auf der Kernkraftwerksbaustelle Olkiluoto 3
  • Sind Explosionen bei Staub-/Luft-Gemisch mit 90 % Inertanteil möglich?
  • Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutzdokument Acrylacetet-Latex-Anlage
  • H2 Bildung bei der Produktion von Solarzellen: Explosionsschutzkonzept und Zoneneinteilung
  • Explosionsschutzkonzept für einen Homogenisator
  • Konkretisierung der Prüf- und Reinigungsanforderungen im betrieblichen Umfeld  
  • ATEX Betrachtung einer Kunststoffrohstoffanlage

Einige Plätze sind noch frei.
Weitere Informationen und zur Anmeldung

5. Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte

Unter dem Eindruck der bisherigen gelungenen Fachkonferenzen und der bisherigen Anmeldezahlen für die 4. Fachkonferenz planen wir bereits unsere 5. Veranstaltungen, die für Sie eine ideale Weiterbildung darstellt. Diese findet in der Zeit vom:
21.06./22.06.2023
in unserem Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn statt.

Diese Konferenz ist keine Wiederholung der 4. Fachkonferenz, sondern wird sich mit neuen Themen auseinandersetzen.

Bitte merken Sie sich bereits heute den Termin vor!
Weitere Informationen und zur Anmeldung

Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz Kurs 7 erfolgreich gestartet

Wir starteten planmäßig mit dem Grundseminar zur Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz als Online-Veranstaltung am 14./15.09.2022. Für das Aufbauseminar am 11./12.10.2022 sowie das Vertiefungsseminar am 28./29.11.2022 sind noch einige Plätze frei und können auch kurzfristig gebucht werden.

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Zukünftig werden wir sehr gute Abschlussarbeiten mit Einwilligung des Absolventen unserer Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz auf unserem Portal einstellen.
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Neue Seminare zum Explosionsschutz und neue Termine für die Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz:

Für die Seminare Modul 3 „Sicherheitstechnische Kenngrößen und Zoneneinteilung“ am 11.10.2022 und Modul 4 „Zündquellenanalyse“ am 12.10.2022 sowie Modul 5 „Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Explosionsschutzkonzept“ am 28.11. und Modul 6  “Prüfung und Instandhaltung, Komplexübung und individuelle Expertenbefragung“ am 29.11.2022 sind noch einige Plätze frei und können auch kurzfristig gebucht werden.

Weitere Termine:

Kurs 11Kurs 12Kurs 13Kurs 14
Modul 116.01.2024
(Online-Seminar)
09.04.2024 (Grundseminar Präsenz)26.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
17.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 217.01.2024
(Online-Seminar)
10.04.2024 (Grundseminar Präsenz)27.06.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.09.2024
(Online-Seminar)
Modul 321.02.2024
(Online-Seminar)
07.05.2024
(Präsenz-Seminar)
24.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
22.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 422.02.2024
(Online-Seminar)
08.05.2024
(Präsenz-Seminar)
25.07.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
23.10.2024
(Online-Seminar)
Modul 520.03.2024
(Online-Seminar)
11.06.2024
(Präsenz-Seminar)
04.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
18.11.2024
(Online-Seminar)
Modul 621.03.2024
(Online-Seminar)
12.06.2024
(Präsenz-Seminar)
05.09.2024
(Präsenz-Seminar)
ausgebucht
19.11.2024
(Online-Seminar)

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Neu: Spezialausbildung als zur Prüfung befähigte Person nach 3.3 BetrSichV

Die Inhalte der neuen Spezialausbildung setzten sich aus folgenden Themen als Präsenzveranstaltung (8 Lehreinheiten á 45 Min.) zusammen:

– Zur Prüfung befähigte Person nach 3.1 / 3.2 / 3.3 – Wer darf was?
– Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person nach 3.3
– Dokumentation (Prüfbericht, Prüflisten, Prüffristen)
– Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung
– Wiederkehrende Prüfung nach Erweiterungen/ Umbaumaßnahmen

Preis: 1.220,00 €
Termine: 06.12.2022 und 22.03.2023
Ort: Partnerhotel Villa Medici in Bad Schönborn
Optional ist die Begleitung bei Ihrer ersten Prüfung in einem Unternehmen gegen Gebühr möglich.

Als Voraussetzungen für die Ausbildung müssen die Teilnehmer die komplette Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz absolvieren oder bei nachgewiesenen Qualifizierungsmaßnahmen nur noch die fehlenden Module belegen sowie alle Module zum adaptiven Lernen absolviert haben und nach Betriebssicherheitsverordnung:

a)   über die in § 2 Absatz 6 BetrSichV genannte Qualifikation hinaus, eine der folgenden Qualifikationen besitzen:

aa)   ein einschlägiges Studium,
bb)   eine einschlägige Berufsausbildung,
cc)   eine vergleichbare technische Qualifikation oder
dd)   eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der
Sicherheitstechnik,
b)   umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes einschließlich des zugehörigen
Regelwerkes besitzen,
c)   eine einschlägige Berufserfahrung aus einer zeitnahen Tätigkeit nachweisen können,
d)   ihre Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten und
e)   sich regelmäßig durch Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem
Gebiet des Explosionsschutzes fortbilden. Geeignet dafür ist insbesondere der jährliche
Besuch einer der Fachkonferenzen für Fachmanager Explosionsschutz und Interessierte.

Änderung der TRGS 722 “Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische”

Am 14.03.2022 wurde eine Änderung der TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ (Februar 2022) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht. Es handelt sich um eine geänderte Bezeichnung für einen Eintrag der Beispiele für auf Dauer technisch dichte Dichtungen im Abschnitt 4.5.2. In diesem Abschnitt wird in Absatz 8 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe e der Begriff „Waveline WLP Dichtungen“ ersetzt durch „wellverpresste Flachdichtungen“.

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Änderungen der TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“

Am 14.03.2022 gab es geringfügige Änderung der TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ – Bek. d. BMAS v. 10.2.2022 – IIIb5 – 35612 – Es handelt sich um eine Ergänzung, die infolge der letzten Änderung der TRBS 3151/TRGS 751 erforderlich wurde, weil die Einrichtungen der Elektromobilität in den Regelungsbereich aufgenommen wurden. Sie betrifft die Tabellen A1.2 (Beispiele für Maßnahmen an erlaubnispflichtigen Tankstellen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BetrSichV, die eine prüfpflichtige Änderung sein können) und A5 (Beispiele für Maßnahmen bei Gasfüllanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BetrSichV). Im  Anhang 1 Tabelle A1.2 und Anhang 5 Tabelle A5 wurden bezüglich Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Tankstelle bzw. Gasfüllanlage unter Punkt 7 Zeilen angefügt.

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Neufassung der TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter” 

Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter” wurde im GMBl 2022, S. 608 [Nr. 24-26] v. 20.07.2022 mit einer Vielzahl von Änderungen veröffentlicht. Der AGS hat die TRGS 509 redaktionell überarbeitet. Sie wurde als Neufassung bekannt gemacht, und es wurde eine Fassung zur Verfügung gestellt, in der alle Anpassungen erkennbar sind.

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Dyrba, B. und Dyrba, P.: 60. Lieferung “Kompendium Explosionsschutz”

60. Lieferung Stand September 2022

Mit dieser Lieferung erhalten Sie die Änderung der TRBS 3151 / TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“
Im GMBl 2022, S. 183 [Nr. 8] vom 14.03.2022 wurde die TRBS 3151/ TRGS 751 um Regelungen für Einrichtungen der Elektromobilität und für mobile Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff ergänzt.
Schwerpunkt der Änderung vom 14.03.2022 ist die Aufnahme zweier neuer Anhänge zu „Einrichtungen der Elektromobilität in räumlicher Nähe zur Betankungsanlage“ und „Mobile Gasfüllanlage für gasförmigen Wasserstoff“. Damit wird der Situation Rechnung getragen, dass mit der Zunahme von Elektrofahrzeugen Ladestationen im Zusammenhang mit herkömmlichen Betankungsanlagen errichtet werden und auch Regelungen für mobile Gasfüllanlagen für Wasserstoff erforderlich sind.
Der neue Anhang 2 der TRBS/TRGS geht auf Anforderungen ein, die sich aus möglichen Wechselwirkungen zwischen Einrichtungen zur Elektromobilität und Betankungsanlagen hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes ergeben.
Im neuen Anhang 3 sind zusätzliche Anforderungen an mobile Gasfüllanlagen zur Lagerung und Abgabe von gasförmigem Wasserstoff (H2) in Landfahrzeuge aufgenommen. Der Anhang beschreibt die Anforderungen für die Erstellung eines Schutzkonzeptes, das den Vorgaben der Gefahrstoff- und der Betriebssicherheitsverordnung zum Schutz vor Druck-, Brand- und Explosionsgefährdungen genügt.
Außerdem wurde der Inhalt der TRBS/TRGS auf Kohärenz mit der aktuellen Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sowie der EU-CLP-Verordnung überprüft. Darüber hinaus sind nur kleinere, insbesondere redaktionelle Änderungen und notwendige Klarstellungen vorgenommen worden.
Enthalten ist auch die Berichtigung der TRBS 1201-1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ (GMBI 2022, S. 4 [Nr. 1] vom 14.01.2022).
Die Berichtigung betrifft den Abschnitt 4.3.2 „Umfang der Prüfung“ bezüglich der Explosionssicherheit von Ex-Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.1 BetrSichV. Dort war bei der Aufstellung der Prüfschritte ein redaktioneller Fehler aufgetreten, der jetzt korrigiert wurde, um das Gewollte klarzustellen:
Im Rahmen der „Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des im Explosionsschutzdokument dargelegten Explosionsschutzkonzeptes und der daraus resultierenden Maßnahmen“ (1. Punkt der Aufstellung) reicht es bei einfachen Ex-Anlagen, die in allgemein anerkannten Regeln der Technik allgemeingültig beschrieben sind, aus, wenn festgestellt wird, dass die Ex-Anlage den allgemeingültig beschriebenen Sachverhalten und Maßnahmen entspricht.
Der zweite Schritt beinhaltet dann die „Prüfung der im Explosionsschutzdokument beschriebenen Maßnahmen auf ihre Umsetzung“. Es folgt die beispielhafte Aufzählung typischer Prüfaspekte sowie der Verweis auf eine Liste typischer Prüfpunkte in Anhang 2. Auch hier gilt wieder dieselbe Vereinfachung bei einfachen Ex-Anlagen, die in allgemein anerkannten Regeln der Technik allgemeingültig beschrieben sind, wie im 1. Schritt.
Neu erschienen ist der Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe, den sie sowohl elektronisch als auch auf der CD erhalten.
Der Leitfaden ist für Großbetriebe oder industrielle Fertigungen nicht ausreichend, ermöglicht aber kleinen und handwerklichen Betrieben, die mit brennbaren Stäuben umgehen bzw. Flüssiggas einsetzen, die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz durchzuführen und für ihre Arbeitsbereiche ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Mit fünf Checklisten werden systematisch Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen durchgegangen.

Angepasst wurden die neuen Inhalte aus der Überarbeitung der DGUV Regel 113-001 EX-RL (Ausgabe März 2022) insbesondere die Aktualisierungen zur EX-RL – Beispielsammlung. Aus der Neufassung der TRGS 722 resultieren vielfältige systematische Änderungen. Insofern werden die Inhalte der Spalte 4 systematisch auf die neue Gliederung der TRGS 722 angepasst. Begonnen wurde in der vorletzten Ergänzungslieferung mit dem Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“. Zwischenzeitlich wurde auch das Kapitel 1 „Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel“. Aktualisiert. Für die anderen Kapitel gibt es zunächst noch eine Vergleichstabelle, die an den Anfang der EX-RL – Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Kapitel 2 und 3 werden in den nächsten Lieferungen eingepflegt. In die EX-RL – Beispielsammlung wurden drei neue Abschnitte im Kapitel 4 „Spezielle Anlagen“ eingearbeitet:
4.11 Ammoniak
4.12 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A2L/A2
4.13 Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3

Mit über 20 Fragen und Antworten wurde auf aktuelle Entwicklungen eingegangen.

Bestellen Sie unter: www.arbeitssicherheit.de

DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“

Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ erfuhr in  der Ausgabe: Juni 2021 ihre endgültige Fassung. Damit ist nunmehr neben der elektronisch Version auch eine Printfassung erhältlich. Diese DGUV Information ist als Hilfe gedacht für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes auf Basis einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und der in diesem Rahmen abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Notwendigkeit eines Explosionsschutzdokumentes wird in Abschnitt 5.1 dieser DGUV Information näher beschrieben.

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DGUV Grundsatz 311-002 – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme – Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

  1. Änderung von April 2022

Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Der DGUV Grundsatz 311-002 – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme – Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung- erfuhr eine Änderung im April 2022 Herausgeber ist die  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Änderungshinweise zur letzten Ausgabe 2015:
• Integration der Norm DIN ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit“ als optionale „Mit-Begutachtung“
• Berücksichtigung aktueller Anforderungen des Datenschutzes bzw. der
Datenschutzgrundverordnung
• Aufnahme der etablierten externen Überwachung der AMS-Begutachtungsstellen mittels
Cross-Audits
• Berücksichtigung der Inhalte der DGUV-Seminare für die Qualifizierung von Personen, die
AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführen
• Konkretisierung der Stichprobenregelung zur Begutachtung von Unternehmen mit mehreren
Standorten
• Beschreibung der Abstimmung zwischen UV-Trägern für die Begutachtung eines AMS, dessen
Geltungsbereich Mitgliedsbetriebe mehrerer UV-Träger umfasst

Download des Dokumentes: hier.

Abschlussbericht Forschungsvorhaben »Druckabhängigkeit des unteren Explosionspunktes (UEP) von brennbaren Flüssigkeiten«“

Durch Messungen an verschiedenen Substanzklassen und Gemischen sollte der theoretische Zusammenhang der Druckabhängigkeit des UEP als Schnittpunkt von Dampfdruck und unterer Explosionsgrenze (UEG) experimentell bewiesen werden.
Es konnten für 9 Substanzen untere Explosionspunkte bestimmt werden, womit die Substanzklassen Alkane, Alkohole, Ester, Carbonsäuren und Ketone sowie der Temperaturbereich von -26 °C bis 100 °C abgedeckt wurden. Der untersuchte Druckbereich lag jeweils zwischen 500 mbar und 4,5 bar. Weil der untere Explosionspunkt (UEP) die Temperatur angibt, bei der der im Gleichgewicht befindliche Dampf gerade noch nicht gezündet werden kann, wurde jeweils der letzte Wert, bei dem keine Zündung erfolgte, sowie der erste Messpunkt, bei dem es zu einer Zündung kam, bestimmt und mit den aus den thermodynamischen Daten berechneten Werten verglichen, um die postulierte Druck-Abhängigkeit zu überprüfen.
Das Projekt hat als wichtiges Ergebnis erbracht, dass bei den hier betrachteten Reinsubstanzen im Bereich zwischen 800 mbar und 4 bar die Explosionspunkte durch die thermodynamische Berechnung sehr gut vorhergesagt werden können. Dabei sind unterhalb des Atmosphärendrucks die Abweichungen größer als bei Überdruck, aber stets zur sicheren Seite. Oberhalb von 4 bar wurde bei einigen der Substanzen eine Abweichung zur unsicheren Seite festgestellt. Bei solchen Überdrücken können folglich die sicherheitstechnischen Auslegungen nicht rein auf Berechnungen basieren, daher wäre es wichtig, ein experimentelles Bestimmungsverfahren für erhöhte Drücke zu etablieren. Die Untersuchung eines Ethanol-Essigsäure-Gemischs zeigte, dass für Mischungen von Flüssigkeiten sowohl die Berechnung als auch die experimentelle Bestimmung mit höheren Unsicherheiten behaftet sind: auch bei Flüssigkeitsgemischen kann also der UEP nicht zuverlässig rechnerisch abgeschätzt werden, sondern müsste über Messungen ermittelt werden.`

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Häufig gestellte Fragen zur adaptiven, personalisierten und mobilen Qualifizierung Teil 4

Was beinhaltet die Weiterbildung zum Thema »Zonen«?

  • Einführung in die Zoneneinteilung
  • Grundlagen der Zoneneinteilung
  • Notwendigkeit der Zoneneinteilung
  • Vermeiden oder Einschränken explosionsfähiger Atmosphäre
  • Zonenfestlegung

    Die Bearbeitungszeit* beträgt je nach Vorkenntnissen ca. 2 – 3 Stunden. 189,00 Euro

Weitere Informationen und zur Anmeldung

Was beinhaltet das Lernfeld »Instandhaltung und Prüfung«?

  • Rolle des Betreibers im Explosionsschutz
  • Anforderungen an Wartung, Instandhaltung und Prüfung
  • Arbeitsfreigabe am Beispiel des Schweißerlaubnisscheins
  • Aufrechterhalten des ordnungsgemäßen Zustands einer Anlage
  • Inhalte zum Explosionsschutz in der Betriebsanleitung
  • Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen für den Explosionsschutz
  • Weitere Maßnahmen des Explosionsschutzes

    Die Bearbeitungszeit* beträgt je nach Vorkenntnissen ca. 1 – 1,5 Stunden. 120,00 Euro
    Weitere Informationen und zur Anmeldung

*Die Bearbeitungszeiten können erheblich von den angegebenen Zeiten abweichen und sich bei geringem Vorwissen und intensiven Auseinandersetzen mit dem zu bearbeitenden Thema verdoppeln oder sogar verdreifachen. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Gut zu wissen

Explosionsschutz bei chemischen Reaktionen

Der Begriff Explosion geht über die üblicherweise gemeinten Oxidationsprozesse in der Gasphase hinaus. Das Sachgebiet Verfahrenstechnik und Druckanlagen der DGUV hat in einer Fachbereich AKTUELL-Schrift einige häufig gestellte Fragen zu „Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsbetrachtung bei chemischen Reaktionen“ beantwortet. :: weiterlesen Explosionsschutz bei chemischen Reaktionen FBRCI-009 „Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsbetrachtung bei chemischen Reaktionen“

Nach Gefahrstoffverordnung sind Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung besonders auszuweisen. Aus der Bezeichnung „Explosionsschutzdokument“ könnte man vorschnell schließen, dass damit alle Explosionsgefahren betrachtet und durch die dort beschriebenen Schutzmaßnahmen alle Gefährdungen berücksichtigt sind, die zu Explosionen führen können. Ursachen für Explosionen können jedoch nicht nur das räumliche und zeitliche Zusammentreffen von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen mit wirksamen Zündquellen sein, es gibt noch ganz andere Explosionen wie folgende Übersicht zeigt:

Im Fachbereich AKTUELL FBRCI-009 „Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsbetrachtungen“ sind Fragen und Antworten zum gleichnamigen Themenkomplex zusammengefasst. Anhand der Fragen und in Form einer Tabelle sind die Begriffe Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsbetrachtung, Risikoanalyse und Risikobeurteilung gegeneinander abgegrenzt. Beispielsweise erläutert die Antwort auf Frage 6, warum die Explosionsgefahr bei exothermen chemischen Reaktionen, dass nämlich deren unkontrollierter Verlauf zur „Wärmeexplosion“ führt, nicht bereits durch das Explosionsschutzdokument abgedeckt ist.

Die Fachbereich AKTUELL-Schrift FBRCI-009 finden Sie hier.

Dr. Berthold Dyrba                                           Patrick Dyrba